Lehrgangsbeschreibung «Kunsttherapeut/in (HFP)»

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Zielgruppe:

Künstlerisch begabte und tätige Personen aus dem pädagogischen Bereich, aus dem Gesundheitswesen, aus dem Sozialwesen oder aus einem künstlerischen Bereich, die therapeutisch arbeiten wollen.

Dauer und Umfang der Weiterbildung:

Die berufsbegleitende Weiterbildung dauert bis zur Zulassung zur eidgenössischen Prüfung rund 5 Jahre. Die meisten Lehrgänge sind modular aufgebaut und bestehen aus einer 3-jährigen Basisstufe und 2-Jährigen Aufbaustufe. Das zweite Jahr der Aufbaustufe dient neben den Unterrichtsblöcken dem Absolvieren der Praktika und dem Erarbeiten der Diplomarbeit.

  • Der Präsenzunterricht findet meistens in Form von monatlichen Wochenendblöcken plus einzelnen Projekt- oder Intensivwochen statt. Einzelne Basiskurse können an einem Nachmittag/Abend pro Woche besucht werden.
  • Der gesamte theoretische und methodenspezifische Unterricht umfasst rund 1´000 Stunden Präsenzunterricht und ca. 1´300 Stunden Selbstlernzeit.
  • Für die schulmedizinischen Grundlagen und den Nothelferkurs sind 170 Stunden Präsenzunterricht und 150 Stunden Selbstlernzeit einzuplanen.
  • Für das angeleitete Praktikum werden 250 Stunden verlangt und für die Projektarbeit ist mit 30 Stunden Unterrichtsbegleitung und 100 Std. eigenem Arbeitsaufwand zu rechnen.

Vermittelte Kompetenzen:

Die meist dreijährigen Basiskurse dienen dem Aufbau der persönlichen, methodischen und fachlichen Kompetenzen. Wer diese Stufe erfolgreich mit einem Schuldiplom oder -zertifikat abschliesst, erfüllt die Voraussetzungen, um z.B. ein eigenes Malatelier für Erwachsene und Kinder zu führen oder die Menschen im bisherigen Tätigkeitsbereich zusätzlich mit den gelernten gestalterischen Mitteln zu begleiten und zu unterstützen.

Der Erwerb des Branchenzertifikats ermöglicht es, selbständig oder in einer Institution als Kunsttherapeut, Kunsttherapeutin zu arbeiten. Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung sind in der Lage, kompetent mit Menschen jeden Alters und mit ihren psychischen und psychosomatischen Krankheiten oder Störungsbildern umzugehen. Sie begleiten die Menschen in ihren Entwicklungsprozessen und unterstützen deren Wahrnehmung und Selbstreflexion sowie den Aufbau von Lösungsstrategien durch den Einsatz ihrer künstlerischen Ausdrucksmittel. Über Bewegungen, Haltungen, Farben, Formen, Symbole oder Geräusche können Dinge ausgedrückt werden, die der bewussten Sprache nicht zugänglich sind oder nicht ausgesprochen werden können.

Inhalte der Weiterbildung:

Modul 1: Fachgrundlagen I

  • Grundlagen der Anatomie und Physiologie
  • Störungen und Krankheitsbilder in ihren Grundzügen
  • Psychosomatik
  • Hygiene
  • Pharmakologie
  • Psychologie und Psychopathologie I

Modul 2: Fachgrundlagen II

  • Psychologie, Psychopathologie II
  • Grundlagen der Soziologie
  • Biografie
  • Pädagogik, Sonderpädagogik und Sozialpädagogik
  • Salutogenese und Psychohygiene

Modul 3: Notfälle

Modul 4: Künstlerische Fähigkeiten

Modul 5: Kunsttherapie

  • Anamnese, Diagnostik und Dokumentation
  • Konzepte, Intervention und Methodik
  • Selbsterfahrung und Lehrtherapie, Methodenerweiterung
  • Berufsethik und therapeutische Grundhaltung
  • Supervision

Modul 6: Kunsttherapeutisches Praktikum

Modul 7: Projekt

Modul 8: Berufsrolle

  • Kommunikation und Gesprächsführung
  • Organisation und Betriebsführung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Qualitätssicherung und Standards
  • Gesundheits- und Sozialwesen

Abschluss und Titel:

Stufe Schuldiplom

Einzelne Schulen erteilen nach Abschluss der Basisstufe ein schuleigenes Diplom oder Zertifikat, z.B. als

  • Maltherapeut/in APK
  • Dramatherapeut/in DTI
  • Tanz- und Bewegungstherapeut/in iac

Einige Schuldiplome / Zertifikate sind EMR-konform und ermöglichen eine erleichterte Aufnahme in das EMR-Register schon nach Abschluss der Basisausbildung.

 

Stufe Branchenzertifikat

Nach dem Aufbaukurs und dem Bestehen aller Modulabschlussprüfungen und der Projektarbeit wird das Branchenzertifikat Oda Artecura erteilt, z.B. als:

  • Kunsttherapeut/in
  • Prozessorientierte/r Tanz- und Bewegungstherapeut/in
  • Musiktherapeut/in

 

Eidgenössische höhere Fachprüfung

Wer zur eidgenössischen Prüfung zugelassen ist und sie besteht, ist berechtigt, den geschützten Titel der entsprechenden Fachrichtung zu führen:

  • «Eidg. diplomierte/r Kunsttherapeut/in Bewegungs- und Tanztherapie»
  • «Eidg. diplomierte/r Kunsttherapeut/in Drama- und Sprachtherapie»
  • «Eidg. diplomierte/r Kunsttherapeut/in Gestaltungs- und Maltherapie»
  • «Eidg. diplomierte/r Kunsttherapeut/in Intermediale Therapie»
  • «Eidg. diplomierte/r Kunsttherapeut/in Musiktherapie»

Voraussetzungen für die Zulassung zur eidgenössischen höheren Fachprüfung:

Für die Zulassung zur Abschlussprüfung wird verlangt:

  • Ein Abschluss auf Tertiärstufe im Gesundheitswesen, in der Pädagogik, Kunst oder im Sozialwesen
  • Drei Jahre Berufserfahrung (zu mindestens 50%), entweder im Gesundheitswesen, in der Pädagogik, Kunst oder im Sozialwesen
  • Nachweis aller 8 Modulabschlüsse oder Gleichwertigkeitsbestätigungen (das entspricht dem Branchenzertifikat OdA Artecura)

Kosten:

  • Die Lehrgangsgebühren betragen je nach Methode und Anbieter zwischen ca. Fr. 23´000 und Fr. 36´000
  • Die Kosten für Literatur, Modulprüfungen, Diplomgebühren etc. betragen ca. Fr. 2´500
  • Die Kosten für Selbsterfahrung / Lehrtherapie und Supervisionsstunden liegen zwischen Fr. 3´000 und 6´000
  • Bei einigen Anbietern findet die Ausbildung vorwiegend im externen Seminarhotels statt. Pro Seminartag kommen dafür Kosten von Fr. 75 bis 100 für Unterkunft und Verpflegung dazu.

Folge-Weiterbildungen im Anschluss an den Lehrgang Kunsttherapie:

Für die Erneuerung des EMR-Qualitätslabels sind jährlich 20 Stunden Fort- und Weiterbildung nachzuweisen. Alle Schulen bieten Methodenspezifische und methodenübergreifende Weiterbildungen an.

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