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Subjektfinanzierung

50% Bundesbeitrag für Ihre Weiterbildung

50% Bundesbeitrag für Ihre Weiterbildung

Im Rahmen der Subjektfinanzierung des Bundes gelten für Vorbereitungskurse für eidg. Berufsprüfungen und eidg. Höhere Fachprüfungen seit dem 1. August 2017 neue Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung der Teilnehmenden. Der Bundesrat hat am 15. September 2017 die dafür notwendige Änderung der Berufsbildungsverordnung und die entsprechende Inkraftsetzung beschlossen. 
Neu erhalten die Absolvierenden 50% der anrechenbaren Kursgebühren zurückerstattet. Anspruch auf diese Unterstützung haben alle Personen, welche die entsprechende eidgenössische Prüfung absolvieren. Die Teilnehmenden beantragen die Rückerstattung nach absolvierter Prüfung direkt beim Bund.