Abschluss, Diplom und Titel
Die Berufsprüfung zum Versicherungsfachmann / zur Versicherungsfachfrau findet jährlich statt, sofern mindestens 10 Kandidatinnen und Kandidaten die Zulassungsbedingungen erfüllen, ansonsten alle zwei Jahre. Sie kann in einer der drei Amtssprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch abgelegt werden.
Die Kandidatinnen und Kandidaten haben bereits während des Vorbereitungskurses eines der vier Prozessmodule ausgewählt (Spezialisierung):
- Broking
- Schaden- und Leistungsfallbearbeitung, Dienstleistungsmanagement
- Underwriting inkl. Produktmanagement
- Vertrieb und Support.
Die jeweilige Spezialisierungsrichtung wird nun an der Berufsprüfung geprüft.
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
1) Fachfragen und Fallstudien (schriftlich, 4 Std., Gewichtung 50%)
Dieser Prüfungsteil umfasst eine Reihe von Fragen sowie Aufgaben, beispielsweise Fallstudien.
2) Bewältigung berufsspezifischer Prozesse in Kontakt mit internen und externen Kunden (mündlich, 1.5h Std., Gewichtung 50%)
In diesem Prüfungsteil müssen die Kandidaten und Kandidatinnen ihr Fachwissen und ihre Ausdrucksfähigkeit mündlich im Beisein der Experten und Expertinnen unter Beweis stellen.
Diplom und Titel
Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung erhalten einen eidgenössischen Fachausweis und sind berechtigt, den eidg. anerkannten sowie geschützten Titel «Versicherungsfachmann / Versicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis» zu führen.
Auf Französisch: «Spécialiste en assurance avec brevet fédéral»
Auf Italienisch: «Perito / Perita in assicurazione con attestato professionale federale»
Auf Englisch: «Swiss Certified Insurer with Federal Diploma of Professional Education and Training»