Die Lehrgänge zur Nachholbildung für Erwachsene richten sich an Personen mit Berufserfahrung im Detailhandel, die sich ihre beruflichen Kompetenzen mit einem eidgenössischen Abschluss Detailhandelsfachmann EFZ / Detailhandelsfachfrau EFZ bestätigen lassen wollen.
Voraussetzungen für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren:
Für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) werden mind. 5 Jahre Berufserfahrung verlangt, davon mind. 3 Jahre im Detailhandel und zwar in der Branche, in der Sie die Lehrabschlussprüfung machen wollen.
Weitere Bedingungen für Lehrgang Detailhandelsfachmann EFZ / Detailhandelsfachfrau EFZ:
Günstige persönliche Eigenschaften für den Detailhandelsfachmann resp. die Detailhandelsfachfrau:
Anbieter «Detailhandelsfachmann EFZ / Detailhandelsfachfrau EFZ»