Immobilienbewertung: Bildungsberatung, Tipps, Fragen-Antworten
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Grundstücks- und Immobilienbewertung
Fragen und Antworten
Mit welcher Kursdauer muss ich bei einer Weiterbildung in der Immobilienbewertung rechnen?
Eine Weiterbildung in der Immobilienbewertung kann eine ganz unterschiedliche Kursdauer aufweisen, je nach gewähltem Abschluss.
Meist können Sie zum Beispiel bei einem Zertifikatslehrgang zum Sachbearbeiter Immobilien-Bewertung / zur Sachbearbeiterin Immobilien-Bewertung (Zert.) mit der Dauer von etwa 3 Monaten rechnen, bei einer Berufsprüfung zum Immobilien-Bewerter mit eidg. Fachausweis / zur Immobilien-Bewerterin mit eidg. Fachausweis mit 2 – 3 Semester und bei einem Nachdiplomstudium auf Stufe Hochschule (CAS) mit einer Dauer von 1 – 2 Semester.
Sind die Ausbildungen in der Immobilien-Bewertung berufsbegleitend?
Der Sachbearbeiterkurs zum/zur Immobilienbewertungs-Assistent/in oder Sachbearbeiter/in Immobilien-Bewertung findet berufsgleitend an mindestens 1, oftmals 2 Abenden in der Woche statt, so dass Sie meist direkt nach der Arbeit an diesen Weiterbildungen teilnehmen können. Auch Vorbereitungskurse für Berufsprüfungen zum Immobilienbewerter, bzw. zur Immobilien-Bewerterin (BP), früher Immobilien-Schätzer/in, finden meist zwei Abenden unter der Woche oder einem Abend und Samstag vormittags statt. Auch der Certificate of Advanced Studies (CAS) findet üblicherweise berufsbegleitend statt.
Kann ich auch als Laie einen Kurs zur Immobilienbewertung besuchen?
Welche Voraussetzungen muss ich für die einzelnen Ausbildungen zum Immobilien-Bewerter erfüllen?
Die Voraussetzungen für die Weiterbildung zum Immobilienbewertersind je nach Lehrgang und Abschluss unterschiedlich. So steht beispielsweise der Zertifikatslehrgang zum/zur Sachbearbeiter/in Immobilien-Bewertung allen offen, die Interesse an der Immobilienbewertung haben und möglichst über finanzmathematische Grundkenntnisse verfügen. Für Berufsprüfungen und Nachdiplomlehrgänge wie Certificate of Advanced Studies (CAS) gelten etwas strengere Zulassungsbedingungen. Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang zum/zur Immobilien-Bewerter/in (BP) ist ein Abschluss der Sekundarstufe II, ein Abschluss einer höheren Fachschule, ein eidgenössischer Fachausweis, ein eidgenössisches Diplom oder ein Hochschulabschluss. Mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft, davon mindestens zwei Jahre in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Personen, die über keinen dieser Abschlüsse verfügen, müssen mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft (davon zwei Jahre in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein) nachweisen.
Die Zulassungsbedingungen für ein CAS oder DAS setzen ebenfalls einen Abschluss auf Tertiärstufe sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Immobilienbranche voraus. Für einen MAS ist ein Hochschulabschluss erforderlich. In beschränktem Umfang können aber auch Interessierte ohne höhere Berufsbildung an diesen Weiterbildungen (CAS, DAS) teilnehmen, sofern sie über eine Berufslehre oder Maturität verfügen, mindestens 30 Jahre alt sind und eine zweijährige qualifizierte Berufstätigkeit nachweisen können. Die Anforderungen sind je nach Hochschule unterschiedlich, so dass die genauen Zulassungsbedingungen für eine Weiterbildung zum Immobilienschätzer immer mit der jeweiligen Bildungsinstitution abgeklärt werden müssen.
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