Immobilienverwalter
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Immobilienverwalterin / Immobilienverwalter mit eidg. Fachausweis

Die Immobilienverwalterin / der Immobilienverwalter ist eine Fachperson für die Bewirtschaftung von Liegenschaften. Sie erledigt kaufmännische Aufgaben und ist Bindeglied zwischen Mieterschaft, Stockwerk- und Hauseigentümern. Sie erhält Verwaltungsaufträge von Haus- oder Stockwerkeigentümern und sorgt für eine effiziente Verwaltung und wertvermehrende Bewirtschaftung von Mietliegenschaften und Stockwerkeigentum.

 

Die Immobilien-Verwalterin / der Immobilien-Verwalter ist für die Organisation der Hauswartung in einer Liegenschaft verantwortlich. Ausserdem organisiert sie Handwerker bei Renovationen, Sanierungen und Umbauten, holt bei verschiedenen Unternehmen Offerten ein und prüft das Preis-/Leistungsverhältnis. Im Unterhaltsbereich sind gute bautechnische Kenntnisse sowie solche über Baumaterialien und Baustoffe erforderlich. Während der Gebäudesanierung kontrolliert sie den Bauablauf und behält Garantiearbeiten im Auge. Je nach Situation berät sie sich mit Baufachleuten über aktuelle Entwicklungen von Materialien oder im Zusammenhang mit dem Liegenschaftenunterhalt.

 

Zu weiteren Aufgaben zählen Wohnungsübergaben und -rückgaben, das Ausstellen von Mietverträgen resp. Leistungsänderungen. Zusätzlich befasst sich die Immobilienverwalterin / der Immobilienverwalter mit der gesamten Abrechnung der Liegenschaften, erstellt Heiz- und Nebenkostenabrechnungen oder Mietzinskalkulationen für die Hauseigentümerschaft und leitet sie an die Mieter weiter. Sie / er arbeitet in einer mittleren Kaderposition in Immobilienfirmen, für Immobilienfonds, Pensionskassen, Banken, Versicherungen, Bau- und Generalunternehmungen, in der öffentlichen Verwaltung, in Treuhand-, Revisions- und Sachverwaltungsfirmen.

 

Auf dem Bildungsportal www.ausbildung-weiterbildung.ch finden Sie weitere Angaben zu Schulen, welche Angebote in diesem Bereich offerieren.

Fragen und Antworten

Da die Arbeit eines Immobilienverwalters weitreichende Kenntnisse in der Personalführung, dem Recht, der Bewirtschaftung, der Liegenschaftsbuchhaltung, des Gebäudeunterhalts und weiterten Bereichen umfasst, ist eine fundierte Ausbildung zum Immobilienbewirtschafter unabdingbar. Dies kann beispielsweise über eine Berufsprüfung geschehen, über einen Zertifikatslehrgang zum/zur Sachbearbeiter/in Immobilien-Bewirtschaftung, mit einer Studium an einer Höheren Fachschule zum dipl. Betriebswirtschaftwer/in HF oder an einer Fachhochschule etwa zum Bachelor in Facility Management, Betriebsökonomie oder in Real Estate.

Für die Zulassung zur Immobilienverwalter respektive Immobilienbewirtschafter Berufsprüfung ist eine berufliche Grundbildung von mindestens drei Jahren, eine gymnasiale Maturität, ein Abschluss einer eidgenössisch anerkannten Handelsmittelschule, einer BP, HFP, HF oder FH vorzuweisen. Darüber hinaus müssen Prüflinge nach Abschluss ihrer Grundbildung mindestens drei Jahre hauptberuflich in der Immobilienwirtschaft gearbeitet haben. Personen ohne einen oder oben genannten Abschlüsse müssen mindestens fünf Jahre hauptberufliche Tätigkeit in der Immobilien-Wirtschaft, davon mindestens zwei Jahre in der Schweiz oder dem FL.

Die Vorbereitungskurse auf die Berufsprüfung zum Immobilienverwalter (Immobilienbewirtschafter/in mit eidg. Fachausweis) erstrecken sich bei den meisten Schulen über einen Zeitraum von einem bis zu anderthalb Jahren. Die exakten Kursdaten erfragen Sie bitte über unser Kontaktformular direkt bei den einzelnen Kursanbietern.

Bei der Ausbildung zum Immobilienverwalter / zur Immobilienverwalterin handelt es sich um eine Berufsprüfung zum Immobilienbewirtschafter / zur Immobilienbewirtschafterin mit eidg. Fachausweis. Auf die Berufsprüfung bereiten sich Interessierte in speziellen Vorbereitungskursen vor, die Sie hier auf Ausbildung-Weiterbildung.ch finden.

Die Berufsprüfung zum Immobilienverwalter, respektive Immobilienbewirtschafter/in mit eidgenössischem Fachausweis beinhaltet fünf Prüfungsteile: Recht (schriftlich), Bauliche Kenntnisse (schriftlich), Personalführung /schriftlich), Immobilienbewirtschaftung (schriftlich), Immobilienbewirtschaftung (mündlich). Die schriftlich und mündliche Prüfung in der Immobilienbewirtschaftung wird jeweils doppelt gewertet, die übrigen Ergebnisse einfach. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt, nicht mehr als ein Prüfungsteil unter 4.0 liegt, keine Teilnote der Prüfung unter 3.0 liegt und das gerundete Mittel der Prüfungsteile „Immobilienbewirtschaftung“ nicht schlechter als 4.0 ist.

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Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

Erfahrungen, Bewertungen und Meinungen zur Ausbildung / Weiterbildung

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