Kunsttherapeut / Kunsttherapeutin
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Kunsttherapeut / Kunsttherapeutin: Lassen Sie sich professionell ausbilden
Fragen und Antworten
Welche Module müssen für die Höhere Fachprüfung zum Kunsttherapeuten / zur Kunsttherapeutinnen absolviert werden?
Wer die höhere Fachprüfung in Kunsttherapie anstrebt, der muss den Nachweis über das Bestehen aller erforderlichen Modulabschlüsse nachweisen können. Diese sind:
- Modul 1: Fachgrundlagen I (Grundlagen der Anatomie und Physiologie, Störungen und Krankheitsbilder in ihren Grundzügen, Psychosomatik, Hygiene, Pharmakologie, Psychologie und Psychopathologie I, Notfälle)
- Modul 2: Fachgrundlagen II (Psychologie, Psychopathologie II, Kommunikations-, Lern-, Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie, pädagogische Grundhaltungen und Konzepte, Normen und Werte in der Erziehung, Biographie, Gruppenarbeit, Salutogenese und Psychohygiene)
- Modul 3: Künstlerische Fähigkeiten (fachrichtungs- und methodenspezifisch)
- Modul 4: Kunsttherapie (Berufsethik, weitere Methoden, Online-Therapie, kunsttherapeutische Befunderhebung
- Modul 5: Praktikum
- Modul 6: Fallstudie
- Modul 7: Berufsrolle
Welche Tätigkeiten übt ein Kunsttherapeut / eine Kunsttherapeutin aus?
Kunsttherapeuten arbeiten sowohl mit Erwachsenen als auch mit Kindern zusammen, um sie in ihrer Selbstwahrnehmung zu sensibilisieren, ihre Kreativität zu fördern sowie äussere und innere Vorgänge zu verdeutlichen. Ziel ist es, die Selbstregulation auf sozialer, aber auch auf physischer, seelischer und geistiger Ebene anzuregen und voranzutreiben. Auf diese Weise sollen Entwicklungsmöglichkeiten unterstützt, Störungen gelindert und Krisensituationen entspannt werden. Dazu wird mit diversen gestalterischen Mitteln gearbeitet – wie Malen, Zeichnen, Kleben, Modellieren, Schnitzen, Fotografieren, Musizieren, Schauspielern, Schreiben, Tanzen und weiteren Ausdrucksformen.
Wo finden Kunsttherapeuten und Kunsttherapeutinnen eine Anstellung?
Personen mit einer Ausbildung in der Kunsttherapie arbeiten sowohl selbständig als auch in Anstellung in Gemeinschafts- und Privatpraxen, in sozialen, pädagogischen oder kulturellen Einrichtungen sowie in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Sie kommen beispielsweise in folgenden Bereichen zum Einsatz:
- Begleitung bei chronischen Erkrankungen
- Sozialtherapie in Gefängnissen
- Heilpädagogik
- Palliativmedizin
- Akutspitäler zur Traumabewältigung
Welche Voraussetzungen gelten für Kunsttherapielehrgänge?
Es gibt eine starke Unterscheidung zwischen den Zulassungsbedingungen für die einzelnen Lehrgänge in der Kunst-Therapie.
So gelten für Seminare, die mit einem schulinternen Zertifikat (Zert.) enden, meist weniger strenge Richtlinien, als für die Zulassung zur Höheren Fachprüfung (HFP).
Oftmals ist es so auch für Quereinsteiger/innen ohne entsprechende Aus- und Weiterbildungen möglich, sich mit ausreichend Erfahrung in der Begleitung von Menschen, sei dies im privaten oder beruflichen Umfeld, beispielsweise nach einer Eignungsabklärung oder gar ganz ohne Zulassungsvoraussetzungen für eine Ausbildung anzumelden.
Vorausgesetzt wird immer jedoch die Freude an der Arbeit mit Menschen unterschiedlicher seelischer, geistiger, sozialer oder körperlicher Störungen, sowie eine Leidenschaft für die Künste.
Für die Zulassung zur Höheren Fachprüfung zum Kunsttherapeuten mit eidg. Diplom / zur Kunsttherapeutin mit eidg. Diplom gelten folgende Zulassungsbedingungen:
- Abschluss auf Tertiärstufe in einem der folgenden Bereiche: Gesundheitswesen, Pädagogik, Kunst oder Sozialwesen
oder
- Sekundarstufe II-Abschluss und die Gleichwertigkeitsprüfung GVB bestanden
und
- zwei Jahre zu mind. 50% in einem der folgenden Bereiche tätig gewesen: Gesundheitswesen, Pädagogik, Kunst oder Sozialwesen
- Nachweis über bestandene Modulabschlüsse oder Gleichwertigkeitsbescheinigung
- Eine Fallsupervision im Umfang von mind. 20 Stunden bei OdA Artecura anerkannten Supervisoren oder Supervisorinnen nachweisen
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