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Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik (HfH)
Die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik (HfH) in Zürich leistet durch Ihr grosses Aus- und Weiterbildungsangebot heilpädagogischer Fachleute sowie durch Forschung und Entwicklung einen wichtigen Beitrag an die Verbesserung des Zusammenlebens von Behinderten und Nichtbehinderten in unserer Gesellschaft. Die HfH ist ein Ausbildungsinstitut, das durch Bund und Kantone als pädagogische Hochschule anerkannt wird. Profitieren auch Sie von unseren hohen Qualitätsansprüchen.
Region: Zürich
Standorte: Zürich

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Fragen und Antworten

Für die Arbeit als Logopäde / Logopädin ist ein Bachelorabschluss in Logopädie einer Hochschule erforderlich, in der Westschweiz sind erst die Masterstudiengänge berufsqualifizierend.

Die Art des Bachelorabschlusses, den Logopäden / Logopädinnen nach bestandenem Studium erlangen, ist abhängig von der jeweiligen Hochschule. In der Deutschschweiz wird der Bachelor in Speech and Language Therapy PH/ FH bzw. der Bachelor of Arts in Logopädie PH / FH verliehen.

Als Zulassungsbedingung für das Bachelorstudium zur Logopädin / zum Logopäden sind eine gymnasiale Maturität, ein EDK anerkanntes Lehrdiplom (ausser bei der Universität Freiburg), ein Hochschulabschluss, oder eine Berufsmaturität mit Passerelle vorzuweisen. Personen mit anderer Vorbildung, etwa einer Fachmaturität, können bei den meisten Hochschulen nach bestandener Ergänzungsleistung oder anderen zu erbringenden Voraussetzungen auch zugelassen werden. Klären Sie dies bitte im Einzelfall direkt mit der entsprechenden Hochschule ab, etwa über unseren Button „Frage stellen“.

Logopäden und Logopädinnen arbeiten in Sonderschulen, in logopädischen Praxen, in Schulambulatorien, Rehabilitationszentren und Kliniken und sind damit im schulischen und ausserschulischen Bereich anzutreffen. Dort sind sie beispielsweise in der integrierten Sprachförderung in Regelschulen tätig und in der pädagogisch-therapeutischen Arbeit an Sonderschulen, aber auch in der Beratung und Förderung von Jugendlichen und Erwachsenen, die über Sprachstörungen, Sprachstörungen oder Kommunikationsstörungen aufweisen, aufgrund von Entwicklungsstörungen, Organschädigungen, Krankheit, Unfall, Förderungsmangel, und anderen sozialen Einflüssen.

Neben den schulischen Zulassungskriterien sind für die Ausbildung zur Logopädin / zum Logopäden zudem auch weitere Zulassungsvoraussetzungen zu erbringen. So ist das Beherrschen der deutschen Sprache für ein Studium in der Deutschschweiz und das Beherrschen der Französischen Sprache in der Westschweiz unerlässlich, ebenso wie ein, durch ein logopädisches und phoniatrisches Gutachten nachzuweisen, „normales“ Lese-, Schreib- und Sprachvermögen, Gehör und „normale“ Stimme. Über die Werte der Definition „Normal“ Infomieren Sie die jeweiligen Hochschulen. Hinzu kommt bei einigen Hochschulen ein Vorpraktikum für Personen ohne ein Lehrdiplom und das Bestehen einer Aufnahmeprüfung.

Das Bachelorstudium zum Logopäden / zur Logopädin hat in Vollzeit einen Umfang von sechs Semestern, als Teilzeitstudium zwischen acht und zehn Semestern.

Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

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