Patentrecht
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Das Patentrecht - Das Recht auf Patentschutz

Das Patentrecht steht für den Schutz einer technischen Erfindung, welche neu und gewerblich nutzbar ist. Ein Patent ist ein hoheitlich vergebenes gewerbliches Schutzrecht an den Erfinder für eine Erfindung. Der Inhaber des Patents kann anderen die Nutzung der Erfindung verbieten. Der Patentschutz ermöglicht dem Erfinder, den Aufwand zeitlicher, wie auch finanzieller Form, welcher er für die Erfindung hatte aufbringen müssen, wirtschaftlich wieder einzuholen. Des weiteren schützt er den Gegenstand vor Verfälschung oder Missbrauch.

 

Sind Sie in Ihrem Unternehmen in den Bereichen der Patent- und F&E-Abteilungen tätig? Möchten Sie fundierte Kenntnisse über die Grundlagen des Schweizer Zivilrechts und des Zivilprozessrechts erwerben? Möchten Sie Ihr Wissen im schweizerischen Patentrecht zum Schutz technischer Innovationen vertiefen und über die Schnittstellen zum internationalen Patent-Recht Bescheid wissen?

 

Um in den Bereichen des Patentschutzes tätig zu sein, ist unter anderem auch eine umfassende Kenntnis der Patentanwaltsverordnung - kurz PAV - notwendig. Dieses Wissen wird z.B. im Weiterbildungsstudiengang "CAS Certificate of Advanced Studies in Patentschutz FH" vermittelt, welcher auch zur Vorbereitung des 3. Teils der schweizerischen Patentanwaltsprüfung dient.

 

Mehr zu diesem oder ähnlichen Studiengängen finden Sie unter Ausbildung-Weiterbildung.ch - dem grössten Schweizer Bildungsportal. Bestellen Sie online kostenlos und unverbindlich wichtige Informationsunterlagen über Schule und Patentrecht Zertifikatslehrgang, melden Sie sich für eine Informationsveranstaltung der Bildungsinstitution an oder finden Sie informative Ratgeber!

Fragen und Antworten

Um sich ein Basiswissen im Bereich des Patentrechtes oder einer anderen Form des Schutzrechtes anzueignen, sind Kurse und Lehrgänge bestens geeignet, die sich über einen Tag oder einige Tage erstrecken. Sie geben Einblicke in die grundlegenden Bestimmungen und Ziele des Patentschutzes und dienen als Orientierungshilfe für Personen, die sich lediglich ein klein wenig mit diesem Thema befassen möchten. Aufbauend auf diese Grundmodule bieten Schulen und Organisationen auch umfangreichere Lehrgänge und Ausbildungen an, etwa zum administrativen Ablauf von Registrierungen, Hinterlegungen und Übertragungen. Auch ist es möglich Vorbereitungskurse zur eidgenössischen Patentanwaltsprüfung zu besuchen oder die einzelnen Kursmodule unabhängig davon zu besuchen. <br>Für Unternehmen oder Organisationen, die mehrere ihrer Mitarbeiter in einem der Schutzrechte schulen lassen möchten, können sogar eigens konzipierte Seminare gebucht werden, die zu den verschiedensten Schwerpunkten ausbilden. Dies können Schulungsangebote zum Thema Immaterialgüterrechtliche Aspekte im Internet sein, Einführung in Markenschutzrecht, Patentstrategien, Patente lesen, oder Patentinformations- und Wissensmanagement. <br>Darüber hinaus gibt ein eine Reihe von äusserst interessanten Zertifikats- und Masterlehrgängen auf Nachdiplomstufe im Patentrecht, Markenrecht, Urheberrecht oder Designrecht. An Hochschulen können Sie das Certificate in Advanced Studies oder gar den Master of Advanced Studies beispielsweise in Patentschutz (FH) oder Patent- und Markenwesen (FH) erwerben und auf diese Weise eine fundierte Weiterbildung in diesem Bereich erlangen, die sie grundlegend in allen Finessen des Schutzrechtes ausbildet. <br>
Personen, die ein Kurzseminar besuchen möchten, müssen meist keine speziellen Voraussetzungen erfüllen. Anders sieht es bei einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Patentanwaltsprüfung aus. Um inhaltlich folgen zu können, wird von den Teilnehmern erwartet, dass sie über mindestens zwei Jahre patentanwaltliche Erfahrung verfügen und vielleicht sogar in Vorbereitung auf die europäische Patentanwaltsprüfung sind.
Um einen CAS besuchen zu können, müssen Teilnehmer einen Hochschulabschluss einer Fachhochschule, Universität, ETH, HTL oder HWV vorweisen können oder eine vergleichbare berufliche Qualifikation mit ausreichend beruflicher Erfahrung vorweisen können.
Zu einem MAS werden folgende Personen zugelassen:
  • Naturwissenschaftler/innen Universität oder ETH mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung
  • Ingenieure/-innen ETH oder FH mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung
  • Architekten/-innen ETH oder FH mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung
  • Personen mit nicht-naturwissenschaftlichem Hochschulabschluss mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung im unternehmerischen Bereich (Sur Dossier Zulassung)
  • Personen mit Abschluss einer höheren technischen Fachschule und mindestens sechs Jahren in Managementposition oder im Patent- und Markenwesen (Sur Dossier Zulassung)
Je nachdem welche Art von Seminar oder Lehrgang Sie buchen, werden selbstverständlich auch andere Themen behandelt. So können Sie bei einem Seminar zur den Grundlagen des Patentrechtes beispielsweise folgende Inhalte vorfinden:
  • Voraussetzungen bei Patentierungen
  • Schutzgegenstand
  • Ausschlussgründe
  • Patentverfahren
  • Grenzfälle
  • Territorialität und Prioritätsbegriff
Für firmeninterne Seminare steht Ihnen die Möglichkeit offen, aus einer Reihe von Kursen den oder die passenden auszuwählen, oder aber sich individuell für Ihre Firma ein Seminar konzipieren zu lassen, dass exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Bei einem CAS hingegen sind die Inhalte für jeden Teilnehmer verbindlich. Ein CAS in Patentschutz kann Ihnen beispielsweise diese Inhalte vermitteln:
  • Grundlagen Recht / Immaterialgüterrecht (IGR) / Zivilprozessrecht (ZPR) / Patentanwaltsgesetz (PAG), Patentgericht
  • Patentrecht (CH / Patent Cooparation Treaty (PCT) / Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ))
  • Internationale Übereinkommen
  • Anmeldeverfahren / Schnittstellen CH-Patentgesetz (PatG) / PCT / EPÜ
Über die detaillierten Kursinhalte informieren Sie die jeweiligen Schulen und Verbände gerne ausführlich. Klicken Sie dafür ganz einfach auf unseren Kontaktbutton und lassen Sie sich alle notwendigen Lehrgangunterlagen ganz einfach per Email zukommen.
Patente sichern in der Schweiz und Lichtenstein technische Erfindungen, die den technischen Fortschritt vorantreiben sollen, gewerblich anwendbar sind und zum Zeitpunkt der Anmeldung als Neuheit gelten. Verfahren oder Produkte für geschäftliche Bereiche fallen aufgrund des Mangels an Technizität daher nicht in den Geltungsbereich des schweizerischen Patentrechtes.
Anders sieht es bei dem Markenschutz aus. Grundsätzlich kann jedes Zeichen, das grafisch darstellbar ist, als Marke eingetragen und damit vor dem Gebrauch Dritter geschützt werden. Dies kann das Logo eines Unternehmens sein, der Name seiner Produktlinie, Dienstleistungen oder eines einzigen Produktes. Der Markeninhaber kann Lizenzen vergeben, um anderen die gewerbliche Nutzung seiner Marke unter gewissen Umständen zu gestatten. Der Markenschutz erstreckt sich über mindestens 10 Jahre.
Das Designrecht ist ein weiteres Schutzrecht, welches in diesem Fall die äussere Gestaltung vor Missbrauch und Nachahmung schützt. Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum und Werke  wie der Literatur, der Musik, des Films, Bilder, Computerprogramme und vieles mehr.
Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht, welches Lizenzen sichert und im Patentgesetz verankert ist. Personen, die eine Innovation patentieren lassen möchten, tun dies meist, um die Erfindung oder Weiterentwicklung gesetzlich schützen zu lassen und anderen die gewerbliche Nutzung dieser zu verwehren. So sind Innovationen mindestens 20 Jahre lang gesichert und gehören dem Patentinhaber. Auch Nachahmungen oder Nachmachung sind darin eingeschlossen. Meist sind grössere Unternehmen Antragsteller für Patente, da Innovationsmanagement eine bedeutende Rolle in der ökonomischen Entwicklung von Unternehmen in diversen Branchen spielt und ihnen Monopolgewinne sichern soll.
Da der Patentschutz ein sehr umfangreiches Thema ist, bei dem etliche Formalitäten, gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen beachtet werden müssen, macht es Sinn, sich bei beruflichem, aber auch privaten Interesse an diesem, näher mit den Grundlagen und den Besonderheiten des Patentrechts auseinanderzusetzen. Vor allem Patentanwälte sind Experten auf diesem Gebiet, doch ist es dank einem umfassenden Kursangebot seitens der Hochschulen und anderer Anbieter möglich, sich auch als Laie in dieses Themengebiet einzuarbeiten.
Die meisten mehrstündigen oder mehrtägigen Seminare richten sich an Personen, die sich lediglich einen Einblick in ein spezielles Gebiet verschaffen oder sich Basiswissen in den Schutzrechten aneignen möchten, sei dies für Beruf oder Privatleben. Berufliche Vorkenntnisse sind daher meist nicht notwendig.
Wer sich ein wenig umfangreicher im Bereich des Patentrechtes schulen lassen möchte und einen Abschluss einer Hochschule vorzieht, für den eignet sich auch ein Zertifikatslehrgang auf Nachdiplomstufe. Diese Certificate of Advanced Studies (CAS) eignet sich bestens für Personen, die bereits beruflich mit diesem Thema zu tun haben und beispielsweise in einer F&E- oder Patentabteilung tätig sind. Auch bietet sich ein solcher Lehrgang an, um sich für die Patentanwaltsprüfung vorzubereiten. Eine solche Vorbereitung zur Patentanwaltsprüfung kann jedoch auch in speziell dafür konzipierten Vorbereitungskursen gemacht werden, und muss nicht zwangsläufig an einer Fachhochschule durchgeführt werden.
Ein Master of Advanced Studies (MAS) im Patentwesen ist vor allem für Personen aus dem mittleren bis oberen Kader eine geeignete Weiterbildungsmassnahme, um ihr technisches Know-how um wirtschaftliches und juristisches Wissen zu erweitern.

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Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

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