Pensionsversicherungsexpertin / Pensionsversicherungsexperte: Schulen+Infos für Lehrgänge, Ausbildung und Weiterbildung im Bereich Versicherung
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Dipl. Pensionsversicherungsexpertin / Pensionsversicherungsexperte
Fragen und Antworten
Wie lange muss ich für die Weiterbildung zum Pensionsversicherungsexperten einplanen?
Die Weiterbildung zum Pensionsversicherungsexperten / zur Pensionsversicherungsexpertin, also Höhere Fachprüfung zum Experten für berufliche Vorsorge / zur Expertin für berufliche Vorsorge mit eidg. Diplom dauert berufsbegleitend drei Jahre.
Welchen Abschluss erlange ich nach der HFP zum Pensionsversicherungsexperten?
Nach abgeschlossener und bestandener Höheren Fachprüfung (Vorprüfung und Hauptprüfung) erlangen Absolventen und Absolventinnen der Weiterbildung zum Pensionsversicherungsexperten / zur Pensionsversicherungsexpertin den eidgenössisch anerkannten Titel: „diplomierter Pensionsversicherungs-Experte / diplomierte Pensionsversicherungs-Expertin“.
Wo sind Pensionsversicherungsexpertinnen beschäftigt?
Pensionsversicherungsexperten und Pensionsversicherungsexpertinnen sind meist auf Mandats-Basis bei Versicherungen, Treuhandgesellschaften, Personalvorsorgeeinrichtungen, Pensionskassen-Beratungsgesellschaften oder in Banken beschäftigt.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Weiterbildung zum Pensionsversicherungsexperten erfüllen?
Um die Prüfung zum Pensionsversicherungsexperten / zur Pensionsversicherungsexpertin, also die Höhere Fachprüfung zum Experte für berufliche Vorsorge / zur Expertin für berufliche Vorsorge mit eidg. Diplom absolvieren zu können, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- EFZ, Fach-, Berufs- oder gymnasiale Maturität, Fachmittelschulausweis oder gleichwertiger Abschluss
und
- mind. 4 Jahre Berufspraxis im Bereich der beruflichen Vorsorge
sowie
- erforderliche Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen
Erfahrungen, Bewertungen und Meinungen zur Ausbildung / Weiterbildung
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