Wohnberatung: Verleihen Sie Räumen das gewisse Etwas
Fragen und Antworten
Brauche ich für die BP in der Wohnberatung oder Einrichtungsberatung einen bestimmten Lehrabschluss?
Damit Interessierte zur Berufsprüfung Einrichtungsberater / Einrichtungsberaterin mit eidg. Fachausweis zugelassen werden, ist entweder ein Lehrabschluss als gelernte/r Innendekorateur / Innendekorateurin EFZ, Schreiner / Schreiberin EFZ, Wohntextilgestalter / Wohntextilgestalterin EFZ, Industriepolsterer / Industriepolsterin EFZ, Boden-Parkettleger / Boden-Parkettlegerin EFZ, Zeichner / Zeichnerin EFZ, branchenbezogene Kaufmann / Kauffrau EFZ oder Detailhandelskaufmann / Detailhandelskauffrau EFZ mit mindestens drei Jahren Erfahrung im Möbelverkauf, der Innendekoration oder der Wohnberatung oder aber bei anderer Vorbildung mindestens sechs Jahre Berufserfahrung in den genannten Bereichen.
Über welche Qualifikationen verfügen Absolventen nach Beendigung des Lehrgangs in der Wohnberatung?
Absolventen und Absolventinnen des Lehrgangs in Wohnberatung sind fähig, als Berater zu Wohnraumgestaltung Kunden professionell zu betreuen und selbständige Konzepte zur Raum- und Wohngestaltung zu konzipieren.
Wie lange dauert die Weiterbildung in der Wohnberatung?
Für erfahrene Berufsleute aus dem Möbelverkauf, der Innendekoration und dem Wohnen, die sich ganz gezielt vertiefte Kenntnisse über die Wohnberatung aneignen wollen, wird ein Lehrgang zum Wohnberater / zur Wohnberaterin angeboten, der sich über etwa ein Jahr erstreckt und in vier Blöcken zu jeweils zwei Wochen absolviert wird.
Gibt es auch eine eidgenössisch anerkannte Ausbildung in der Wohnberatung?
Im Bereich der Wohnberatung wird eine eidgenössische Berufsprüfung (BP) angeboten, die bei Bestehen zum geschützten Titel: Einrichtungsberater / Einrichtungsberaterin mit eidgen. Fachausweis“ führt.
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