Selbsttest: Passt der Lehrgang «Bildender Künstler HF / Bildende Künstlerin HF» (ehemals Gestalter/in bildende Kunst HF) zu mir?

Spielen Sie mit dem Gedanken, sich an einer Höheren Fachschule im Bereich «Bildende Kunst» weiterzubilden und das HF-Diplom sowie den geschützten Titel «dipl. Bildender Künstler HF / dipl. Bildende Künstlerin HF» zu erlangen?

Machen Sie jetzt den Test und erfahren Sie, ob Sie mit diesem Bildende Kunst-Studium den richtigen Weg einschlagen. 

Profitieren Sie dabei von weiterführenden Informationen, die auf die jeweiligen Antwortmöglichkeiten «Ja», «Teilweise», «Nein» abgestimmt sind. Mit dem Resultat am Ende des Selbsttests erhalten Sie ausserdem eine Übersicht über die passenden Anbieter zum HF-Lehrgang. Auch profitieren Sie von hilfreichen Tipps rund um die Suche nach der passenden Schule.  

Hinweis: 

Die Bildende Kunst-Ausbildung heisst seit November 2022 «Bildender Künstler HF / Bildende Künstlerin HF». Zuvor hiess sie «Gestalter HF bildende Kunst / Gestalterin HF bildende Kunst» und ursprünglich wurde sie unter dem Titel «Gestalter/in HF bildende Kunst (Vertiefungsrichtung Bildende Kunst)» angeboten und durchgeführt. 

Start

Bildender Künstler HF / Bildende Künstlerin HF (ehemals Gestalter/in HF bildende Kunst): Wie sieht der Berufsalltag aus?

Bildende Künstler erschaffen Kunstwerke, die visuell, emotional und/oder intellektuell ansprechend sind, zum Beispiel Zeichnungen, Gemälde, Skulpturen, Bilder, Videos, Performances oder auch Installationen. 

Bildende Künstlerinnen sind selbständig oder als Angestellte tätig. Sie arbeiten alleine oder als Teil eines Kollektivs im Atelier/Büro und/oder im Freien. Ihr Berufsalltag gestaltet sich vielfältig entlang von Aufträgen, zum Beispiel für öffentliche oder private Institutionen, Organisationen und Veranstaltung aber auch in Form von Projekten aus eigener Initiative. Teilweise arbeiten sie auch temporär an Film- und Videoproduktionen oder Bühnenbildern mit.  
Sie verbringen viel Zeit damit, kreative Ideen zu entwickeln. Dafür setzen sie sich intensiv mit sich selbst, der Kultur und der Gesellschaft auseinander. Ist eine Idee vorhanden, wählen sie die geeignete Technik aus (Skulptur, Gemälde, Video etc.) und überprüfen die Machbarkeit des Projektes; hierzu gehört auch die Berechnung der Kosten zum Beispiel für das benötige Material (Farben, Ton, Pinsel, Leinwände, Software etc.). Anschliessend wird das Projekt im Atelier realisiert. 
Dafür sind sie im engen Austausch mit anderen Künstlern, Kuratorinnen, Galeristen, Kunstkritikerinnen, Sammlern, Kunstvermittlerinnen oder auch Technikern. 

Nebst dem Netzwerken sind Bildende Künstler auch für die Selbstvermarktung (Marketing) verantwortlich. Sie erstellen eine eigene Website und ein Online-Portfolio, nehmen an Wettbewerben, Ausstellungen und Messen teil und sind in den sozialen Medien aktiv. Schliesslich sind sie für die gesamte Administration und die Finanzen zuständig. 

Um ihre Arbeit finanzieren zu können, müssen sie häufig öffentliche und/oder private Fördermittel in Anspruch nehmen. Auch übernehmen sie oft einen Zweitjob, um über die Runden zu kommen, zum Beispiel als Lehrer/in oder als Mitarbeiter/in im Unterhaltungs-, Kunst- und Kultursektor. 

Frage 1:

Entsprechen die beschriebenen Tätigkeiten Ihren Vorstellungen? Möchten Sie als Bildender Künstler HF / Bildende Künstlerin HF (ehemals Gestalter/in HF bildende Kunst) arbeiten?

Zielgruppe, persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten: Für wen eignet sich die HF-Ausbildung «Bildender Künstler HF / Bildende Künstlerin HF» (ehemals Gestalter/in HF bildende Kunst)?

Sie sind leidenschaftlich kreativ? Die verschiedenen Möglichkeiten (z.B. Skulptur, Gebäude, Gemälde, Foto, Performance, Installation), Ihrer Kreativität künstlerisch Ausdruck zu verleihen, faszinieren sie? Sie möchten mit Ihrer Arbeit die Leute zum Fühlen und Denken anregen? Sie sind offen und interessiert an neuen Gestaltungs-Techniken und -Technologien? Sie sind gerne Ihr eigener Chef und schätzen die Freiheiten – sind sich aber auch der grossen Verantwortung bzw. Risiken bewusst, die damit einhergehen? Sie sind auch teamfähig und in der Lage, Projekte in einem Kollektiv zu entwickeln und auszuführen? Sie sind selbstbewusst, denken voraus und können somit auch in schwierigen Zeiten, wenn beispielsweise der finanzielle Druck sehr hoch ist, weil allenfalls öffentliche und private Fördermittel ausbleiben, einen klaren Kopf bewahren? 
Wenn Sie die Mehrheit dieser Fragen mit «Ja» beantworten konnten, dann gehören Sie mit grosser Wahrscheinlichkeit zur Zielgruppe des HF-Studienganges «Bildender Künstler HF / Bildende Künstlerin HF» (ehemals Gestalter/in HF bildende Kunst).

Das Bildende Kunst-Studium richtet sich an Personen, vorteilhaft aus dem künstlerisch-gestalterischen Bereich, die an einer Ausbildung interessiert sind, deren Abschluss nicht nur die Karriere- und Lohnchancen steigert, sondern auch Türen öffnet zu Aus- und Weiterbildungsangeboten auf nächsthöherer Stufe.  

(Angehende) Bildende Künstler/innen sollten über folgende persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten verfügen: 

  • Handwerkliches Geschick
  • Gestalterische Begabung
  • Kreativität
  • Gutes Augenmass
  • Sinn für Farben, Formen und Ästhetik
  • Räumliches Vorstellungsvermögen
  • Organisationsfähigkeiten
  • Durchhaltevermögen
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Zuverlässigkeit
  • Teamfähigkeit
  • Sozialkompetenz
  • Gute Kommunikationsfähigkeiten
  • Selbstvertrauen
  • Selbständigkeit
  • Bereitschaft für unregelmässige Arbeitszeiten

Frage 2:

Gehören Sie zur Zielgruppe dieser Bildende Kunst-Ausbildung und verfügen Sie über die nötigen persönlichen Eigenschaften?

Voraussetzungen für die Zulassung zum Bildende Kunst-Studium an einer Höheren Fachschule:

Um zur Ausbildung «Bildender Künstler HF / Bildende Künstlerin HF» (ehemals Gestalter/in HF bildende Kunst) zugelassen zu werden, müssen Sie in der Regel* folgende Zulassungsbedingungen erfüllen. 

  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) in einem einschlägigen Beruf, zum Beispiel Fotograf/in EFZ, Grafiker/in EFZ, Florist/in EFZ, Keramiker/in EFZ, Schreiner/in EFZ. Eine Liste der einschlägigen EFZ finden Sie im Rahmenlehrplan, welcher hier abgerufen werden kann.

Oder

  • Eidg. Fähigkeitszeugnis in einem anderen Beruf oder anderer Abschluss auf Sekundarstufe II (Fach- oder gymnasiale Maturität, Fachmittelschulausweis oder gleichwertiger Abschluss).

Und

  • Bestandene Eignungsabklärung / Aufnahmeprüfung (wie diese genau aussieht bzw. abläuft, entscheiden die Schulen eigenständig; es kann daher zu Unterschieden kommen. Meistens muss vorab ein Bewerbungsdossier mit CV und Motivationsschreiben eingereicht werden, danach erfolgen ein persönliches Gespräch und ein Eignungstest).
  • Anstellung im 50%-Pensum im Fachbereich (für das berufsbegleitende Studium). In der vollzeitlichen Ausbildung wird die Arbeitswelterfahrung bzw. der Transfer von der Fachausbildung in die Praxis über im Studium integrierte Praktika geregelt.

Ausserdem:

  • Berufserfahrung im gestalterischen Bereich ist von Vorteil.
  • Gestalterischer Vorkurs wird je nach Schule empfohlen. Eine Übersicht über passende Angebote und Anbieter finden Sie in den Antworten. 
  • Je nachdem können bereits erbrachte Bildungsleistungen angerechnet werden; setzen Sie sich hierfür gleich mit der Schule Ihrer Wahl in Kontakt. 

 

* Über das Zulassungsverfahren entscheiden die Höheren Fachschulen (HF) eigenständig. Es kann daher zu Unterschieden zwischen den Anbietern kommen. Das Zulassungsverfahren wird im Studienreglement der jeweiligen HF festgehalten. Es muss sich nach den entsprechenden rechtlichen Grundlagen richten. Mehr Infos hierzu gibt es in den Antworten. 

Frage 3:

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Zulassung?

Lernstoff und Inhalte der Weiterbildung

Folgende Lerninhalte bzw. Themen werden in einer Ausbildung «Bildender Künstler HF / Bildende Künstlerin HF» (ehemals Gestalter/in HF bildende Kunst) an einer Höheren Fachschule behandelt: 

  • Zeitgenössische Kultur
  • Kunstgeschichte
  • Kultur und Gesellschaft
  • Kamera und Licht
  • Zeichnen
  • Digital- und Siebdruck
  • Arbeiten mit 3D
  • Bildbearbeitungsprogramme (Photoshop etc.)
  • Marketing und Kommunikation

Dies ist keine abgeschlossene Liste.* 

 

* Obwohl sich die Höheren Fachschulen bei der Konzipierung ihrer Bildende Kunst-Ausbildung nach dem Rahmenlehrplan «Bildende Kunst» richten, haben sie einen gewissen Spielraum bei der Ausgestaltung der Weiterbildung. Welche Lerninhalte schliesslich behandelt resp. wie ausgestaltet und vertieft werden, kann deshalb von HF zu HF variieren. Hinter dem Rahmenlehrplan steht eine Trägerschaft, welche für dessen Erstellung verantwortlich ist und ihn auch periodisch auf Aktualität und Qualität prüft. Die Trägerschaft setzt sich zusammen aus den Organisationen der Arbeitswelt (OdA), der Visarte Schweiz und swissceramics sowie der Vertretung der Bildungsanbieter, nämlich der Direktorinnen- und Direktorenkonferenz der Schulen für Gestaltung Schweiz und Swiss Design Schools. 

Frage 4:

Interessieren Sie diese Inhalte, möchten Sie Kenntnisse in diesen Themenbereichen erwerben?

Kosten und Finanzierung der Weiterbildung

Für die 2-3-jährige berufsbegleitende oder Vollzeit-Ausbildung «Bildender Künstler HF / Bildende Künstlerin HF» (ehemals Gestalter/in HF bildende Kunst) müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen: 

  • Studiengebühren: Das Semestergeld ist abhängig von der Schule und von Ihrem Wohnsitz/Kanton. Für Studierende mit Wohnsitz im Ausbildungskanton ist mit durchschnittlich ca. CHF 7000 pro Semester zu rechnen*. 
  • Sonstige Extrakosten: An manchen Schulen müssen Sie für das Bildende Kunst-Studium mit zusätzlichen Kosten, zum Beispiel für Bücher, Lehrmittel, externe Studientage, Workshops und/oder die Diplomarbeit rechnen. Die Schule Ihrer Wahl gibt Ihnen hierzu gerne im Detail Auskunft. 

 

* Die Lehrgänge an Höheren Fachschulen HF werden von den Kantonen finanziell unterstützt (subventioniert). Ausserkantonale Studierende bezahlen höhere Studiengebühren. Um die Kantonsbeiträge zu erhalten, gelten folgende Voraussetzungen: 

  • mind. zweijähriger Wohnsitz im Kanton
  • Der Lehrgang ist auf der Liste der beitragsberechtigten Lehrgänge der EDK (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) aufgelistet (den Link zur Liste erhalten Sie in den Antwort-Texten).

Die kantonalen Subventionen werden meistens über die Schule geregelt; in den angegebenen Studiengebühren der Schulen sind diese Subventionen in der Regel bereits berücksichtigt.

Frage 5:

Sind Sie in der Lage, ca. CHF 28'000 bis CHF 42’000 für die Bildende Kunst-Ausbildung zu finanzieren?

Studiendauer, Anzahl Lernstunden, Lernformen, Unterrichtszeiten, Unterrichtsformat und Lernaufwand

  • Studiendauer: Das Bildende Kunst-Studium an einer Höheren Fachschule kann sowohl berufsbegleitend als auch in Vollzeit absolviert werden; es dauert  berufsbegleitend 3 Jahre, Vollzeit 2 Jahre. 
  • Anzahl Lernstunden: Der Bildungsgang umfasst ohne einschlägiges EFZ 5400 Lernstunden, mit einschlägigem eidg. Fähigkeitszeugnis 3600 Lernstunden. 
  • Lernformen: Die Lernstunden verteilen sich auf das «Kontaktstudium» (u.a. klassischer Präsenzunterricht, Atelier), das «angeleitete Selbststudium» (u.a. Übungen, Rechercheaufträge, Leseaufträge), das «individuelle Selbststudium» (u.a. Vor- und Nachbearbeitung, selbständige Atelierarbeiten), die Praxis (50% Berufstätigkeit im berufsbegleitenden Studium), die Praktika (für das Vollzeit-Studium) und das Qualifikationsverfahren (QV) (u.a. Semesterprüfungen, Diplomarbeiten)
  • Unterrichtszeiten: Die Unterrichtszeiten für die Ausbildung «Bildender Künstler HF / Bildende Künstlerin HF» (ehemals Gestalter/in HF bildende Kunst) werden von den Schulen eigenständig festgelegt; sie können daher von Schule zu Schule variieren. In einem berufsbegleitenden Studium findet der Unterricht in der Regel an einem ganzen Werktag oder an zwei Abenden pro Wochen, teilweise auch am Samstag statt. Beim Vollzeit-Studium findet der Unterricht in der Regel täglich statt. 
  • Unterrichtsformat: Der Schulunterricht findet in der Regel vor Ort statt. 
  • Lernaufwand: Für die Vor- und Nachbearbeitung des Unterrichts sowie die Selbstlernzeit sollten Sie genügend Zeit einrechnen – wie viel, hängt von Ihrem Vorwissen, Arbeitsstil, Lerntempo und gewählten Ausbildungsmodell ab. 

Hinweis: Manche Schulen bieten sog. «Schnupperlektionen»/«Probelektionen» an. Sie haben so die Möglichkeit, einen Einblick in den Unterricht sowie die Lernatmosphäre zu erhalten. Wichtige Aspekte auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss. Nutzen Sie die Chance und kontaktieren Sie die Schule Ihrer Wahl gleich direkt.

Frage 6:

Können Sie die Zeit für den Unterricht und das Selbststudium aufbringen?

Abschluss, Diplom und Titel

Während des Bildende Kunst-Studium stehen verschiedene Leistungskontrollen an. Wie diese genau aussehen, entscheidet die jeweilige Höhere Fachschule (HF) selbständig. Zum Beispiel können Semester- oder Zwischenprüfungen durchgeführt werden oder es müssen selbständige Arbeiten verfasst und präsentiert werden, die dann benotet werden. Die Noten dieser Qualifikationsleistungen fliessen dann direkt in die Abschlussnoten ein. 

Wenn Sie alle vorgängigen Qualifikationen erfüllen, dann sind Sie zum abschliessenden QV zugelassen. Dieses besteht aus einer praxisorientierten Diplomarbeit sowie mündlichen oder schriftlichen Prüfungen. 

Die Details der Umsetzung regelt die jeweilige HF in ihrem Studienreglement. 

 

Diplom und Titel

Absolventinnen und Absolventen der Bildende Kunst-Ausbildung an einer Höheren Fachschule erhalten ein HF-Diplom und sind berechtigt, den eidg. anerkannten sowie geschützten Berufstitel «dipl. Bildende Künstlerin HF / dipl. Bildender Künstler HF» zu führen.

Auf Französisch: «Designer diplômée ES en arts visuels / Designer diplômé ES en arts visuels»

Auf Italienisch: «Designer dipl. SSS in arti visive / Designer dipl. SSS in arti visive»

Die empfohlene Übersetzung auf Englisch lautet folgendermassen: «Advanced Federal Diplom of Higher Education in Fine Arts». Es handelt sich dabei um keinen geschützten Titel. 

Frage 7:

Trauen Sie sich zu, die Höhere Fachschule zum eidg. anerkannten HF-Diplom «Bildender Künstler HF / Bildende Künstlerin HF» (ehemals Gestalter/in HF bildende Kunst) abzuschliessen?

Haben Sie sich bereits entschieden?
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