Selbsttest Lehrgang Instandhaltungsfachmann mit eidg. Fachausweis / Instandhaltungsfachfrau mit eidg. Fachauweis (BP): Passt dieser Lehrgang zu mir?

Instandhaltungsfachmann mit eidg. Fachausweis kontrolliert die Funktionstätigkeit einer Klimaanlage.

Testen Sie hier, ob eine Tätigkeit als Fachkraft in der Instandhaltung mit eidgenössischem Fachausweis zu Ihnen passt und ob ein Vorbereitungslehrgang zur eidg. Berufsprüfung «Instandhaltungsfachmann / Instandhaltungsfachfrau» für Sie der richtige Weg ist.

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Wie sieht der Berufsalltag eines Instandhaltungsfachmannes / einer Instandhaltungsfachfrau mit eidg. Fachausweis aus?

Instandhaltungsfachmänner und Instandhaltungsfachfrauen arbeiten in Industrie-, Gewerbe- oder Dienstleistungsbetrieben, wie zum Beispiel industriellen Produktionsbetrieben, Verkehrsbetrieben, Elektrizitätswerken, Logistik-Verteilzentren, Banken, Immobilienverwaltungen oder Spitälern. Dort sind sie für die Instandhaltung, also Wartungs-, Unterhalts- und Servicearbeiten von technischen Einrichtungen verantwortlich.

Instandhaltungsfachleute überwachen, kontrollieren, messen und bewerten mit Kontrollplänen den Zustand von Maschinen und Anlagen. Schwachstellen lokalisieren sie mit entsprechenden Mess- und Prüfverfahren, dann analysieren und beheben sie sie. Je nachdem ziehen sie dafür auch Spezialisten bei. Diese organisieren, koordinieren und kontrollieren sie selbst. 

Damit sorgen Instandhaltungsfachleute für eine möglichst lange Lebensdauer der technischen Einrichtungen. Sie verhindern Störungen, Schäden oder sogar Produktionsunterbrüche, die durch Abnutzungserscheinungen, wie zum Beispiel Korrosion, Alterung oder Überlastung, entstehen können. Sie nehmen somit aus der Sicht des Managements eine zentrale Funktion ein, da sie mit ihren präventiven Arbeiten und Massnahmen die Funktionsfähigkeit, Verfügbarkeit und Qualität von Maschinen und Anlagen sicherstellen und somit einen reibungslosen Betrieb bzw. kontinuierliche Produktion ermöglichen und Unfälle verhindern.

Instandhaltungsfachmänner und Instandhaltungsfachfrauen verrichten ihre Arbeit entlang den rechtlichen, sicherheitsrelevanten sowie technischen Aspekten der Branche und der Auftraggeber. Sie fokussieren sich nicht nur auf technische Aspekte, was ein entsprechend technisches Know-how erfordert, sondern berücksichtigen bei ihren Entscheidungen und Massnahmen auch wirtschaftliche und ökologische Punkte. Die Arbeitszeiten können unregelmässig sein, wenn technische Einrichtungen entweder non-stopp oder schichtweise laufen. Nach Bedarf leiten Instandhaltungsfachleute auch ein kleines Team.

Die wichtigsten Tätigkeiten von Instandhaltungsfachleuten auf einen Blick:

  • Betreuung der Maschinen und Anlagen während dem kompletten Lebenszyklus
  • Sichtkontrolle und Überwachung von technischen Einrichtungen
  • Messen, Analysieren und Bewerten von physischen Grössen
  • Überprüfung der Betriebsdaten
  • Schwachstellen und Störungen von Maschinen und Anlagen lokalisieren, analysieren, bewerten und beheben
  • Sicherstellung von automatisierten Prozessen
  • Organisation und Koordination für das Aufbieten von Spezialisten
  • Sicherstellung des Informationsflusses für die zuständigen Personen, Stellen und Abteilungen
  • Gewährleistung der Sicherheit für alle Beteiligten (Mensch, Material, Umwelt)

Frage 1:

Entsprechen die beschriebenen Tätigkeiten Ihren Vorstellungen? Möchten Sie als Instandhaltungsfachmann / Instandhaltungsfachfrau arbeiten?

Zielgruppe: Für wen eignet sich die Berufsprüfung zum Instandhaltungsfachmann / zur Instandhaltungsfachfrau mit eidg. Fachausweis?

Die Lehrgänge und die Berufsprüfung «Instandhaltungsfachmann / Instandhaltungsfachfrau (BP)» eignen sich für: 

  • Berufsleute mit einer technischen Grundbildung (EFZ) sowie Berufserfahrung in der Instandhaltung
  • Berufsleute mit einer langjährigen technischen Tätigkeit und Erfahrung in der Instandhaltung
  • Angehende Vorgesetzte aus Industrie, Wirtschaft und Verwaltung, welche Instandhaltungsaufgaben professionell übernehmen bzw. umsetzen und leiten wollen

Instandhaltungsfachleute sollten über folgende persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten verfügen:

  • Selbständigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Flexibilität und hohe Einsatzbereitschaft
  • Bereitschaft für Pikettdienst
  • Verlässlichkeit
  • Exakte, strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise
  • Qualitätsbewusstsein
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Technisches Verständnis
  • Vernetztes Denken und Handeln
  • Belastbarkeit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit

Frage 2:

Gehören Sie zur Zielgruppe dieser Weiterbildung und verfügen Sie über die nötigen persönlichen Eigenschaften?

Voraussetzungen für die Zulassung zur eidg. Berufsprüfung Instandhaltungsfachmann / Instandhaltungsfachfrau:

Um an der eidg. Berufsprüfung für Instandhaltungsfachleute antreten zu können, müssen Sie:

  • Über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis in einem technischen Beruf verfügen sowie mindestens 2 Jahre Berufspraxis in einem technischen Beruf im Bereich der Instandhaltung nachweisen können

oder

  • Einen Abschluss einer beruflichen Grundbildung (EFZ mind. 3 Jahre) oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II besitzen und über mindestens 6 Jahre Berufspraxis in einem technischen Beruf (davon mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der Instandhaltung) verfügen.

und

  • Über die erforderlichen Modulabschlüsse A–G (5 Jahre gültig) bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügen:
    • Modul A: Anlagebetrieb
    • Modul B: Instandhaltung
    • Modul C: Sicherheit
    • Modul D: Dokumentation
    • Modul E: Kommunikation
    • Modul F: Logistik/Organisation/Beschaffung/Entsorgung
    • Modul G: Kosten- und Leistungskontrolle

Ob Sie zur Berufsprüfung zugelassen sind, erfahren Sie mindestens drei Monate vor Prüfungsbeginn mit einem schriftlichen Bescheid inkl. Begründung und Rechtsmittelbelehrung im Falle einer Ablehnung. 

Hinweis: Vielleicht sind manche Schulen bereit, Sie auch zu einem Vorbereitungskurs auf die Berufsprüfung zum Instandhaltungsfachmann / Instandhaltungsfachfrau zuzulassen, wenn Sie die Kriterien für die Zulassung zur eidg. Prüfung (noch) nicht erfüllen. Es ist dann Ihre Verantwortung sicherzustellen, dass Sie die nötigen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Prüfung/Prüfungsanmeldung erfüllen.

Frage 3:

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Zulassung?

Lernstoff und Inhalte der Weiterbildung

Der Lernstoff bzw. die Inhalte der Vorbereitungskurse auf die eidgenössische Berufsprüfung zum Instandhaltungsfachmann / zur Instandhaltungsfachfrau richten sich nach den Vorgaben der Trägerschaft der Berufsprüfung, dem Schweizerischen Verband für Facility Management und Maintenance (fmpro).*

Der Lernstoff verteilt sich über insgesamt 9 Module, in welchen die verschiedenen und für die Berufsprüfung grundlegenden Handlungskompetenzbereiche abgedeckt werden (im Folgenden eine Auswahl):

  • Modul A: Anlagebetrieb (Sicherstellung der Verfügbarkeit, Sicherheit, Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Anlagen, Durchführung von Diagnostik, Monitoring und Analysen von Ausfall sowie Störungen, Optimierung von Anlagen u.ä.)
  • Modul B: Instandhaltung (Durchführung einer geplanten und ungeplanten Instandsetzung, Planung und Durchführung von Wartung, Inspektion und Optimierung, Kommunikation mit involvierten Personen und Stellen, Anwendung von IH-Strategien und Methoden u.ä)
  • Modul C: Sicherheit (Konzepterstellung für die Freischaltung von Analgen, Kenntnisse und Anwendung der relevanten Gesetzen, Vorschriften und Weisungen im tätigen Bereich, Umgang mit ausserordentlichen Situationen, Kenntnisse und Anwendung der 10 ASA-Punkte (EKAS))
  • Modul D: Dokumentation (Führung von Checklisten/Wartungsunterlagen/Anlagedokumentation, Interpretation und Aktualisierung von Schemata und technischen Unterlagen, grundlegende Kenntnisse des Rapportwesens sowie Controllings)
  • Modul E: Kommunikation (Instruktion und Schulung fremder und eigener Mitarbeitenden, Betreuung und Beratung von externen und internen Ansprechgruppen, Führung eines kleinen Teams)
  • Modul F: Logistik/Organisation/Beschaffung/Entsorgung (Bewirtschaftung des Lagers, grundlegendes Verständnis für das Beschaffungswesen, Planung und Umsetzung von Umzügen und Transportern, Kenntnisse zur Lagerlogistik sowie deren Optimierung)
  • Modul G: Kosten- und Leistungskontrolle (Durchführung einer Kosten-/Nutzenbetrachtung, Kosten-/Leistungskontrolle, Monitoring der Energieeffizienz und Energiesparmöglichkeiten sowie Beratung des IH-Budgets)
  • Modul H: Fachkompetenzen (Branchenspezifische technische Grundausbildung. Hierzu gehören Kenntnisse zu Optimierungs- und Verbesserungspotenzial, Projektmanagement sowie spezifische technische Kenntnisse im Fachbereich)
  • Modul I: Persönliche Kompetenzen (Verständnis für die Notwendigkeit des Pikettdienstes, Bewusstsein für Einsatzbereitschaft, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit, Selbständigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität)

* Derzeit kann die eidg. Prüfung zu folgenden fünf Fachrichtungen bzw. Branchen absolviert werden:

  • Maschinen und Anlagen
  • Gebäude- und Haustechnik
  • Elektrizität
  • Spital, Klinik, Heim
  • Immobilien, Bausubstanz

Frage 4:

Interessieren Sie diese Inhalte, möchten Sie diese Kenntnisse erwerben?

Kosten und Finanzierung der Weiterbildung

Die Kosten variieren je nach Anbieter. Generell muss für die 2- bis 3-semestrig dauernde und berufsbegleitende Weiterbildung mit folgenden Kosten gerechnet werden:

  • Lehrgangsgebühren: zwischen CHF 9'700.- und CHF 15'300.-. Davon bekommen Sie nach der Prüfung vom Bund und auf Antrag (unabhängig vom Resultat) rund 50% zurück.* Je nachdem ob Ihr Arbeitgeber Mitglied bei Swissmem ist, dem Verband der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, profitieren Sie von vergünstigten Lehrgangskosten. Temporär-Arbeitende haben für diesen Lehrgang ausserdem die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung bei «temptraining», dem Weiterbildungsfonds der Temporärbranche, zu beantragen.
  • Prüfungsgebühr: Die Kandidaten und Kandidatinnen entrichten nach bestätigter Zulassung die Prüfungsgebühr in der Höhe von CHF 2'150.- (Stand Sommer 2021).
  • Manche Anbieter verlangen für Lehrmittel, Schulungsunterlagen, Prüfungsvorbereitungen/Repetitorium und NIV-15 Prüfung noch Extrakosten. Informieren Sie sich bitte direkt beim Anbieter Ihrer Wahl, mit welchen zusätzlichen Kosten Sie rechnen müssen.

*Seit dem 1.1.2018 werden die Vorbereitungskurse auf eidgenössische Berufsprüfungen (BP) und höhere Fachprüfungen (HFP) vom Bund finanziell unterstützt. Absolvierende dieser Lehrgänge können deshalb nach Ablegen der eidgenössischen Prüfung bis zu 50% (max. CHF 9'500.- bei BP, max. 10'500 bei HFP) der bezahlten Kurskosten zurückerstattet bekommen. In Härtefällen werden die Bundesbeiträge ausnahmsweise auch im Voraus ausbezahlt.

Frage 5:

Sind Sie in der Lage, ca. CHF 11'900–17'500 für Kursgebühren und eidg. Prüfung vorzufinanzieren?

Studiendauer, Anzahl Unterrichtsstunden und Lernaufwand

  • Die modular aufgebaute Weiterbildung dauert 2–3 Semester.
  • Der Lehrgang umfasst zwischen 240 und 430 Lektionen, die an einem fixen Wochentag ganztags oder an zwei Halbtagen pro Woche (meistens Freitagabend und Samstagvormittag) stattfinden.
  • Dank dem berufsbegleitenden Konzept der Weiterbildung können Sie den Lernstoff gleich in der Praxis anwenden und vertiefen. Trotzdem sollten Sie für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Selbstlernzeit und Praxisbericht genügend Zeit einrechnen. Wie viel, das hängt von Ihrem Vorwissen, Arbeitsstil und Lerntempo ab. Wir empfehlen vorsichtshalber mindestens 4–6 Stunden pro Woche einzurechnen.

Frage 6:

Können Sie die Zeit für den Unterricht und das Selbststudium aufbringen?

Abschluss, Diplom und Titel

Die Berufsprüfung zum Instandhaltungsfachmann / Instandhaltungsfachfrau findet jährlich jeweils im Juni und Oktober statt (Stand 2021), sofern mindestens 12 Kandidatinnen und Kandidaten die Zulassungsbedingungen erfüllen, ansonsten mindestens alle zwei Jahre. Sie kann in einer der 3 Amtssprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch abgelegt werden.

Die eidgenössische Prüfung besteht aus vier Teilen, die folgendermassen ablaufen:

  1. Verfassen eines Praxisberichts: vorgängig erstellt, schriftlich: Die Kandidatinnen und Kandidaten reichen 8 Wochen vor Prüfungsbeginn einen Praxisbericht beim Prüfungssekretariat ein. Er ist Teil der Zulassung für die eidg. Prüfung. Der Praxisbericht muss die Vorgaben zu Umfang und Inhalt erfüllen. Nebst dem Titelblatt, Lebenslauf, Beschreibung der Instandhaltungstätigkeit gehört hierzu auch die Dokumentation eines Instandhaltungsauftrages im eigenen Betrieb. Erfüllt der Praxisbericht die Vorgaben nicht, muss dieser innerhalb von zwei Wochen nachgebessert werden. Wird die Aufforderung zur Nachbesserung nicht wahrgenommen oder erfüllt der Praxisbericht die Vorgaben immer noch nicht, wird die Kandidatin / der Kandidat nicht zur Berufsprüfung zugelassen.
  2. Expertengespräch zum Praxisbericht: 60 Minuten, mündlich (Gewichtung 2-fach): Im Expertengespräch legen die Kandidatinnen und Kandidaten zuerst die Hauptaussagen des Praxisberichts dar. Danach stehen sie den vertiefenden Fragen der Experten und Expertinnen zum Praxisbericht sowie zu generellen Fragen zur technischen Instandhaltung Rede und Antwort.
  3. Branchenkenntnis: 120 Minuten, schriftlich (Gewichtung 1-fach): In der schriftlichen Prüfung bearbeiten die Kandidatinnen und Kandidaten verschiedene branchenspezifische Mini-Fälle, also Beschreibungen von Arbeitssituationen, die sie analysieren, beurteilen und lösen. Aktuell kann die Berufsprüfung zu folgenden Branchen absolviert werden:
    - Maschinen und Anlagen
    - Gebäude- und Haustechnik
    - Elektrizität
    - Spital, Klinik, Heim
    - Immobilien, Bausubstanz.
  4. Technische Instandhaltung: 120 Minuten, schriftlich (Gewichtung 1-fach): Die Kandidatinnen und Kandidaten befassen sich hier mit allgemeinen, branchenunabhängigen Theorie- und Anwendungsfragen zur technischen Instandhaltung, welche sie schriftlich beantworten.

Diplom und Titel

Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung erhalten einen eidgenössischen Fachausweis und sind berechtigt den eidg. anerkannten sowie geschützten Titel «Instandhaltungsfachmann / Instandhaltungsfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis» zu führen.

Auf Französisch: «Agent de maintenance / Agente de maintenance avec brevet fédéral»

Auf Italienisch: «Specialista in manutenzione con attestato professionale federale»

Auf Englisch: «Maintenance specialist, Federal Diploma of Higher Education» (Achtung: Nur eine Übersetzung/Empfehlung, kein geschützter Titel)

Frage 7:

Trauen Sie sich zu, die Berufsprüfung zum eidgenössischen Fachausweis zu bestehen?