Angehörigenarbeit
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Angehörigenarbeit: Professionell beraten, unterstützen und fördern

Fragen und Antworten

Für Nachdiplomlehrgänge an Hochschulen in Form von CAS und DAS gelten in der Regel folgende Zulassungsbedingungen:
  • Abschluss einer Hochschule (Bachelor, Master, Diplom, NDS, EMBA, MAS)
  • Mindestens zwei Jahre qualifizierte berufliche Praxis
Je nach Hochschule können zudem weitere spezifische Anforderungen hinzukommen, die Sie jedoch bitte direkt bei den einzelnen Schulen erfragen sollten. Verfügen Sie nicht über einen der oben genannten Hochschulabschlüsse, möchten jedoch dennoch einen Diploma of Advanced Studies Studiengang im Bereich der Angehörigenarbeit besuchen, so haben Sie auch zu Möglichkeit „sur dossier“ zugelassen zu werden, sollten Sie über ausreichende qualifizierte Kompetenzen verfügen. Genauere Angaben dazu entnehmen Sie bitte auch hierbei direkt den Hochschulen. Für einen MAS (Master of Advanced Studies) sind andere Voraussetzungen zu erfüllen. Diese Weiterbildung setzt voraus, dass Teilnehmer bereits grundlegende Erfahrungen in der Pflege vorweisen können, so dass eine der folgenden Ausbildungen gefordert wird:
  • Bachelor of Science in Pflege
  • Master of Science in Pflege
  • Diplom Pflege HF (inkl. Höherer Fach-Ausbildung in Pflege Stufe I oder Stufe II bzw. NDS HF
„Sur Dossier“ können Pflegefachpersonen mit Diplom Pflege HF sowie Weiterbildungen mit mind. 300 Lernstunden zugelassen werden. Bei allen Abschlüssen gelten zudem Berufserfahrung im Gesundheitswesen von mindestens zwei Jahren sowie gute Englischkenntnisse.
Wer eine Weiterbildung im Bereich der Angehörigenarbeit oder Freiwilligen Support anstrebt, der verfügt meist bereits über grundlegende Erfahrungen im Bereich der Pflege und Betreuung. Doch auch Neulinge auf diesem Gebiet sind neben Fachpersonen aus der Sozialdiakonie, der Pflege, der Beratung oder der Sozialen Arbeit gerne gesehene Kursteilnehmer.

Grundsätzlich können Sie an diversen Hochschulen sowohl CAS (Certificate of Advanced Studies), DAS (Diploma of Advanced Studies), sowie MAS (Master of Advanced Studies) Nachdiplomstudiengänge besuchen. Diese Studiengänge eignen sich für Personen, die bereits mitten im Berufsleben stehen und sich spezialisiert weiterbilden möchten. Aus diesem Grund werden diese Lehrgänge auch berufsbegleitend angeboten. Ein CAS hat in den meisten Fällen eine Dauer von etwa 1 Jahr mit etwa 25 Studientagen. Ein Diploma in Angehörigen- und Freiwilligen-Support oder auch in Demenz und Lebensgestaltung erstreckt sich mit etwa 50 Studientagen über knapp 2 Jahre. Bei einem MAS, etwa in Patienten- und Familienedukation können Sie mit 3 Jahren Weiterbildung rechnen.

Nicht nur die Patienten selbst, sondern meist auch ihre Angehörigen leiden unter den Folgen der physischen und psychischen Erkrankungen der Betroffenen. Um diese Menschen zu unterstützen, die sich mit der Pflege, Betreuung oder auch dem Leben mit einem Kranken befassen, benötigt es gut ausgebildete Fachkräfte, die um den Wert dieser Unterstützung wissen und hilfreich zur Seite stehen. So gehen Personen aus der Angehörigenarbeit sensibel und vorurteilsfrei jede Situation individuell an, in der Sie beratend und begleitend präsent sind. Sie erarbeiten Konzepte und bieten auch institutionelle Unterstützungsangebote an.

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Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

Erfahrungen, Bewertungen und Meinungen zur Ausbildung / Weiterbildung

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