Was sind die Vorteile von Vorbereitungskursen zu einem Abschluss als Bewegungstherapeutin / Tanztherapeutin?
Die Ausbildung zur Bewegungstherapeutin resp. Tanztherapeutin richtet sich sowohl an Menschen, die ihr künstlerisches Potential weiter entwickeln möchten, als auch an alle Menschen, die therapeutisch mit Menschen arbeiten und ihre Fähigkeiten an andere weitergeben möchten.
Die wichtigsten Vorteile einer Ausbildung zur Bewegungstherapeutin / Tanztherapeutin sind:
- Die Lehrgänge sind berufsbegleitend konzipiert, sodass sie neben der bisherigen Tätigkeit besucht werden können.
- Für den Einstieg in einen Lehrgang ist kein medizinisches Vorwissen notwendig.
- Die Ausbildung ist modular aufgebaut und kann über mehrere Zwischenstufen bis zu einem eidgenössischen Abschluss weitergeführt werden.
- Die Abschlüsse sind ab einer gewissen Stufe von den Krankenkassen anerkannt und Behandlungen können über entsprechende Zusatzversicherungen (EMR, ASCA) abgerechnet werden.
- In der Tanztherapie-Ausbildung stehen kognitives, kreatives, intuitives, emotionales, sensomotorisches und psychomotorisches Lernen gleichwertig nebeneinander.
- Die Dozentinnen und Dozenten sind Experten ihres Fachs und beherrschen die Körperbewegung und ihre Ausdrucksformen im therapeutischen Kontext.
- Je nach Lehrgang und Schule sind nach Abschluss verschiedene Verbands-Anerkennungen möglich wie z.B. OdA ARTECURA - Dachorganisation der Schweizer Berufsverbände für Therapien mit künstlerischen Medien, VBK - Verband schweizerischer Bildungsinstitute für Kunsttherapie, BTD – Bundesverband der Tanztherapeut/innen Deutschlands e.V., EADMT – European Association Dance Movement Therapie.
- Parallel zur Ausbildung werden in Supervisionsstunden auch eigene Themen angeschaut, sodass die Ausbildung auch zur eigenen Weiterentwicklung beiträgt.
- Der eidgenössische Abschluss ermöglicht einen Eintrag im eidgenössischen Berufsregister und sichert die langfristige Berufsausübung.
- Wer die eidgenössische höhere Fachprüfung ablegt kann – unabhängig vom Resultat – bis zu 50% der gesamten Lehrgangsgebühren zurückerstattet bekommen.
Lehrgänge «Tanztherapeutin / Tanztherapeut / Bewegungstherapeutin / Bewegungstherapeut»