CAS in Pflege- und Gesundheitsrecht (FH)  (Solothurn):
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Careum Hochschule Gesundheit
Die Careum Hochschule Gesundheit ist der Fachbereich Gesundheit der Kalaidos Fachhochschule. Die berufsbegleitenden Ausbildungs- und Weiterbildungsstudiengänge sind optimal auf die Praxis im Gesundheitswesen ausgerichtet. Im Zentrum stehen Entwicklungen in Praxis, Erkenntnisse aus Forschung und Erfahrung von Dozierenden und Studierenden. Ein Studium ermöglicht kluge Entscheide zu treffen im täglichen Spannungsfeld zwischen Lebensqualität bei Krankheit und Behinderung sowie Rahmenbedingungen der Gesundheitspolitik und Gesundheitswirtschaft.

Unsere Angebote sind:
Bachelor of Science in Nursing (BScN),
Master of Science in Nursing (MScN) mit den Schwerpunkten 'Applied Research' und 'Clinical Excellence',
Angebote MAS/DAS/CAS:
Care Management, Case Management, Geriatric Care, Management of Healthcare Institutions, Shared Leadership, Oncological Care, Palliativ Care, Wound Care, Rehabilitation Care, Neuro/Stroke, Nephrological Care, Pflege- und Gesundheitsrecht, Complex Care, Cardiovascular Perfusion
Stärken: Modulare, flexible Studienmodelle für anspruchsvolle Berufstätige, welche Karriere & Weiterbildung verbinden wollen. Maximaler Praxisbezug durch berufstätige Dozierende. Pers. Beratung und Begleitung
Region: Aargau, Basel, Bern, Liechtenstein, Ostschweiz, Zentralschweiz, Zürich
Standorte: Zürich
Zertifizierungen, Mitgliedschaften, Qualifizierungen:
AAQ
Hybrid-Unterricht
Schweizerische Eidgenossenschaft
swissuniversities
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Fragen und Antworten

Der Diploma of Advanced Studies DAS Diplomlehrgang in Pflege- und Gesundheitsrecht variiert in seiner Dauer je nach gewähltem Wahlmodul, erstreckt sich aber über die Dauer von mindestens einem Jahr, das Sie jedoch mit einer geringeren Intensität auch über einen längeren Zeitraum ausdehnen können.

Das Nachdiplomstudium zum Diploma of Advanced Studies FH in Pflege- und Gesundheitsrecht wird mit 30 ECTS verrechnet, was einem Lernaufwand von etwa 900 Stunden entspricht, inklusive Prüfungsvorbereitung, Präsenzveranstaltungen und Selbststudium. Jedes der sechs Module umfasst vier bis sechs Präsenztage, hinzu kommt ein Zulassungsmodul über das Recherchieren und Beurteilen von Forschungsergebnissen für Personen ohne einen Hochschulabschluss oder HöFa II.

Neben einem DAS (Diploma of Advanced Studies) Diplomlehrgang FH in Pflege- und Gesundheitsrecht wird auch ein kürzerer CAS (Certificate of Advanced Studies) Lehrgang angeboten, der aus drei Pflichtmodulen besteht, anders als der DAS mit vier Pflichtmodulen, einem Wahlmodul sowie dem Diplommodul.

Für den Diplomlehrgang FH in Pflege- und Gesundheitsrecht sind folgende Pflichtmodule zu belegen: Strafrecht und Datenschutz; Sozialversicherungen und Patientenrecht; Haftpflicht und Berufsausübung; sowie Ethik im Gesundheitswesen. Hinzu kommen ein Wahlmodul, wobei das Modul „Erfolgreiches Verhandeln“ für dieses DAS empfohlen wird, sowie ein Diplomarbeitsmodul. Für Personen ohne Hochschulabschluss ist zusätzlich das Zulassungsmodul „Forschungsresultate: Recherche und Beurteilung“ obligatorisch.

Eine Berufstätigkeit während der Weiterbildung zum Diploma of Advanced Studies (DAS) in Pflegerecht und Gesundheitsrecht ist mit einem Umfang von 50 bis 80 Prozent möglich.

Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

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