Die eidgenössische Berufsprüfung zur Treuhänderin oder zum Treuhänder mit eidg. Fachausweis gibt es seit über 30 Jahren und sie erfreut sich konstanter Beliebtheit.
Die zunehmende Komplexität der rechtlichen Regelungen für Unternehmen, laufend ändernde gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen und nicht zuletzt die fortschreitende Digitalisierung stellen hohe Ansprüche an die Buchhaltungsabteilungen sowie Personal- und Lohnadministrationen. Viele Betriebe vertrauen diese Bereiche deshalb qualifizierten Fachleuten an. Der eidgenössische Fachausweis «Treuhänder / Treuhänderin (BP)» bestätigt diese Qualifikation.
In der kaufmännischen Branche und speziell bei Treuhandfirmen ist der eidg. Fachausweis Treuhand wohl bekannt. In den meisten Stelleninseraten für qualifizierte Jobs wird er als Bedingung genannt.
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