Irrtümer und Unwahrheiten zur Weiterbildung Marketingfachmann / Marketingfachfrau

Rund um die Weiterbildung zum Marketingfachmann / zur Marketingfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis kursieren verschiedene Aussagen, die nicht mehr aktuell sind oder wichtige Details unterschlagen. Besonders bei den Zulassungsvoraussetzungen, der Berufsprüfung und der Einordnung des Fachausweises werden teilweise ältere Regelungen mit den heutigen Anforderungen vermischt.

Was stimmt wirklich? Häufige Irrtümer rund um den eidg. Fachausweis Marketing

Auch die Bezeichnungen Marketingfachmann, Marketingmanager HF, MarKom oder künftig «Professional Bachelor» sorgen immer wieder für Verwirrung.

Wir haben 14 häufige Irrtümer zusammengestellt und zeigen, was tatsächlich gilt:

Falsch.

Eine kaufmännische Grundbildung ist keine zwingende Voraussetzung für die eidgenössische Berufsprüfung zum Marketingfachmann / zur Marketingfachfrau. Je nach Vorbildung sind verschiedene Zulassungswege möglich. Dazu gehören beispielsweise ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), bestimmte Mittelschulabschlüsse oder eine gymnasiale beziehungsweise Fachmaturität.

Entscheidend ist neben der anerkannten Vorbildung insbesondere die erforderliche einschlägige Berufspraxis.

Das bedeutet: Auch Personen mit einer anderen beruflichen Grundbildung können den eidgenössischen Fachausweis Marketing anstreben, sofern sie die geltenden Zulassungsbedingungen erfüllen.

Nicht generell.

Wie viel Berufspraxis erforderlich ist, hängt unter anderem von der Vorbildung ab. Für bestimmte Vorbildungen sind grundsätzlich zwei Jahre einschlägige Berufspraxis vorgesehen. Wer über ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) verfügt, benötigt grundsätzlich drei Jahre einschlägige Berufspraxis.

Die pauschale Aussage «Für den Marketingfachmann braucht man drei Jahre Berufspraxis» ist deshalb falsch.

Wichtig: Für die Zulassung zählt die zum jeweiligen Stichtag nachgewiesene einschlägige Berufspraxis. Die aktuell geltenden Zulassungsbedingungen sollten deshalb vor Beginn der Weiterbildung geprüft werden.

Falsch.

Für die Zulassung ist nicht entscheidend, ob die Berufspraxis bei einer Marketingagentur erworben wurde. Relevant ist vielmehr, dass die Tätigkeit dem geforderten beruflichen Tätigkeitsfeld entspricht.

Einschlägige Erfahrungen können beispielsweise in Marketing, Werbung, Kommunikation, Direct Marketing, Verkauf, Public Relations oder verwandten Bereichen erworben werden.

Das bedeutet: Marketingfachleute können ihre Praxiserfahrung in Unternehmen, Agenturen, Organisationen oder anderen passenden Tätigkeitsfeldern sammeln.

So pauschal stimmt das nicht.

Die geforderte Berufspraxis ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur eidgenössischen Berufsprüfung. Entscheidend ist deshalb nicht einfach, wann jemand mit dem Lehrgang beginnt, sondern ob die erforderliche einschlägige Praxis zum massgebenden Zeitpunkt für die Prüfung vorhanden ist.

Das kann insbesondere für Personen relevant sein, die während ihrer beruflichen Entwicklung ins Marketing wechseln.

Tipp: Wer unsicher ist, ob die bisherige Berufserfahrung für die Zulassung angerechnet wird, sollte dies vor Ausbildungsbeginn mit der zuständigen Prüfungsorganisation oder dem Bildungsanbieter klären.

Diese Aussage stammt vor allem aus älteren Ausbildungswegen.

Die frühere MarKom-Zulassungsprüfung war eng mit verschiedenen eidgenössischen Fachausweisen im Marketing-, Verkaufs-, Kommunikations- und PR-Bereich verbunden. Deshalb findet man den Begriff auch heute noch häufig in älteren Informationen zur Marketingausbildung.

Die aktuellen Zulassungsbedingungen zur eidgenössischen Berufsprüfung sind jedoch massgebend. Eine alte MarKom-Regelung sollte deshalb nicht automatisch mit den heutigen Voraussetzungen gleichgesetzt werden.

Kurz gesagt: Wer heute den Fachausweis Marketing anstrebt, sollte sich an den aktuell geltenden Zulassungsbedingungen orientieren und nicht an älteren MarKom-Angaben im Internet.

Falsch.

Für den eidgenössischen Fachausweis ist die bestandene Berufsprüfung entscheidend. Ein bestimmter Vorbereitungskurs bei einer bestimmten Schule ist nicht automatisch Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.

Die meisten Interessierten besuchen allerdings einen berufsbegleitenden Vorbereitungskurs. Dieser vermittelt die notwendigen Fachkenntnisse, unterstützt bei der Prüfungsvorbereitung und bietet die Möglichkeit, mit Fallstudien und Prüfungssituationen zu trainieren.

Wichtig: Lehrgang und eidgenössische Berufsprüfung sind zwei unterschiedliche Dinge.

Falsch.

Der Besuch eines Lehrgangs oder Vorbereitungskurses führt nicht automatisch zum eidgenössischen Fachausweis.

Der Lehrgang bereitet auf die eidgenössische Berufsprüfung vor. Erst mit dem erfolgreichen Bestehen dieser Prüfung wird der eidgenössische Fachausweis erworben.

Der Bildungsweg lässt sich vereinfacht so darstellen:

Vorbildung und Berufspraxis → Vorbereitung auf die Berufsprüfung → eidgenössische Berufsprüfung → eidg. Fachausweis

Ein Kurszertifikat einer Schule ist deshalb nicht dasselbe wie der eidgenössische Fachausweis.

Nein.

Der Marketingfachmann / die Marketingfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis und der Marketingmanager HF sind unterschiedliche Bildungsabschlüsse mit unterschiedlichen Bildungswegen.

Der Fachausweis wird über eine eidgenössische Berufsprüfung erworben und gehört zur höheren Berufsbildung. Ein Marketingmanager HF absolviert dagegen einen Bildungsgang an einer Höheren Fachschule.

Beide Qualifikationen können zu anspruchsvollen Aufgaben im Marketing führen, unterscheiden sich aber hinsichtlich Ausbildungsform, Dauer, Zulassung und Profil.

Deshalb: Marketingfachmann und Marketingmanager HF sind nicht einfach zwei Bezeichnungen für denselben Abschluss.

Falsch – mit einer wichtigen Neuerung ab 1. Oktober 2026.

Der eidgenössische Fachausweis ist ein Abschluss der höheren Berufsbildung auf Tertiärstufe und kein Hochschul-Bachelor.

Ab 1. Oktober 2026 dürfen Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Fachausweises jedoch den neuen Titelzusatz «Professional Bachelor» zusammen mit ihrem geschützten Titel führen. Dies gilt auch für Personen, die ihren Fachausweis bereits vor diesem Datum erworben haben.

Der neue Titelzusatz bedeutet jedoch nicht, dass der eidgenössische Fachausweis zu einem akademischen Bachelorabschluss wird. Der Fachausweis bleibt ein Abschluss der höheren Berufsbildung und ist vom Hochschul-Bachelor zu unterscheiden. Auch das SBFI weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Zusammenhang zwischen den NQR-Niveaus und den neuen Titelzusätzen besteht.

Kurz gesagt:
Eidg. Fachausweis ≠ Hochschul-Bachelor
Eidg. Fachausweis + ab 1. Oktober 2026 «Professional Bachelor» = neuer geschützter Titelzusatz der höheren Berufsbildung.

Falsch.

Die Weiterbildung zum Marketingfachmann / zur Marketingfachfrau ist wesentlich breiter ausgerichtet als eine Spezialisierung auf Online-Marketing.

Zum Fachgebiet gehören unter anderem Marketingstrategie, Marktforschung, Marketingkonzeption, Kommunikation, Verkauf, Distribution, Projektmanagement, Budgetierung und digitales Marketing.

Online-Marketing, Social Media, Suchmaschinenmarketing oder digitale Kampagnen sind wichtige Bestandteile des heutigen Marketings. Sie bilden jedoch nur einen Teil des gesamten Tätigkeitsfeldes ab.

Das bedeutet: Ein Marketingfachmann / eine Marketingfachfrau ist nicht automatisch ein Spezialist oder eine Spezialistin für Online-Marketing.

Falsch.

Der eidgenössische Fachausweis qualifiziert für anspruchsvolle Fachaufgaben und kann ein wichtiger Schritt in Richtung Fach- oder Führungsverantwortung sein. Eine bestimmte Berufsbezeichnung oder Funktion wird durch den Abschluss jedoch nicht automatisch vergeben.

Je nach Arbeitgeber und Berufserfahrung arbeiten Marketingfachleute beispielsweise als Marketing Manager, Marketing Spezialist, Projektleiter/in Marketing, Brand Manager, Product Manager oder Digital Marketing Manager.

Der Fachausweis schafft also berufliche Möglichkeiten – er garantiert aber keine bestimmte Stellenbezeichnung.

Falsch.

Der Fachausweis kann auch für Personen interessant sein, die sich beruflich ins Marketing weiterentwickeln oder ihr bisheriges Tätigkeitsfeld erweitern möchten.

Entscheidend ist nicht zwingend die bisherige Stellenbezeichnung, sondern ob die erforderlichen Zulassungsbedingungen und die geforderte einschlägige Berufspraxis erfüllt werden.

Marketingfachleute kommen deshalb aus unterschiedlichen beruflichen Hintergründen und arbeiten später beispielsweise in Unternehmen, Agenturen, Kommunikation, Verkauf, Produktmanagement oder digitalen Marketingbereichen.

Falsch.

Ein eidgenössischer Fachausweis kann die Chancen auf anspruchsvollere Aufgaben, mehr Verantwortung und eine Weiterentwicklung der beruflichen Position verbessern. Eine bestimmte Lohnerhöhung ist mit dem Abschluss jedoch nicht garantiert.

Der tatsächliche Marketingfachmann-Lohn hängt unter anderem von Branche, Region, Funktion, Berufserfahrung, Arbeitgeber, Pensum und Führungsverantwortung ab.

Der Fachausweis kann deshalb die Lohnperspektiven verbessern, lässt sich aber nicht mit einer festen prozentualen Lohnerhöhung gleichsetzen.

Nicht automatisch.

Der Fachausweis ist eine wichtige Qualifikation für anspruchsvolle Fachaufgaben im Marketing und kann die Grundlage für weitere Karriereschritte bilden. Der Abschluss allein führt jedoch nicht automatisch in eine Marketingleitung.

Wer sich später zur Marketingleiterin oder zum Marketingleiter weiterentwickeln möchte, kann beispielsweise eine weiterführende höhere Fachprüfung absolvieren. Dabei gelten wiederum eigene Zulassungsbedingungen und Anforderungen.

Der Fachausweis ist damit häufig ein wichtiger Karriereschritt – aber nicht automatisch das Ende des Bildungswegs.

Fazit: Was stimmt beim Marketingfachmann wirklich?

Viele Irrtümer rund um den Marketingfachmann / die Marketingfachfrau entstehen dadurch, dass ältere Ausbildungswege, heutige Zulassungsbedingungen und unterschiedliche Bildungsabschlüsse miteinander vermischt werden.

Besonders wichtig sind deshalb drei Unterscheidungen:

Zulassung: Nicht alle benötigen dieselbe Vorbildung oder gleich viel Berufspraxis.

Lehrgang und Abschluss: Ein Vorbereitungskurs ist nicht dasselbe wie der eidgenössische Fachausweis. Entscheidend ist die bestandene eidgenössische Berufsprüfung.

Bildungsabschlüsse: Der eidgenössische Fachausweis, der Marketingmanager HF und ein Hochschul-Bachelor sind unterschiedliche Abschlüsse. Ab 1. Oktober 2026 kommt beim eidgenössischen Fachausweis mit «Professional Bachelor» ein neuer Titelzusatz hinzu, der den Fachausweis jedoch nicht in einen Hochschulabschluss umwandelt.

Wer sich für die Weiterbildung Marketingfachmann / Marketingfachfrau interessiert, sollte deshalb immer die aktuell geltenden Zulassungsbedingungen und Prüfungsanforderungen prüfen und sich nicht auf ältere Informationen aus dem Internet verlassen.

Hier findest du passende Weiterbildungen und Schulen für Marketingfachleute:

Übersicht Schulen «Marketingfachmann / Marketingfachfrau»