Das EFZ im Detailhandel ist einer der Lehrabschlüsse, die nicht nur über eine berufliche Lehre, sondern auch auf dem schulischen Weg erworben werden können.
Jugendliche können eine Lehre machen oder eine private Detailhandelsschule besuchen. Die Ausbildung Detailhandelsfachmann EFZ / Detailhandelsfachfrau EFZ an einer privaten Detailhandelsschule dauert drei Jahre und besteht aus drei Teilen:
Am Ende gehen die Lernenden an die eidgenössische Lehrabschlussprüfung (QV) und erhalten bei Bestehen das eidg. Fähigkeitszeugnis als Detailhandelsfachmann EFZ / Detailhandelsfachfrau EFZ.
Erwachsene haben zwei Möglichkeiten, das EFZ nachzuholen bzw. zu erwerben:
1. Nachholbildung für Erwachsene nach Art. 32 BBV
Erwachsene können an der regulären eidgenössische Lehrabschlussprüfung (QV) teilnehmen und erhalten bei Bestehen das eidg. Fähigkeitszeugnis als Detailhandelsfachmann EFZ / Detailhandelsfachfrau EFZ.
Voraussetzungen zur Prüfungszulassung als Detailhandelsfachmann EFZ / Detailhandelsfachfrau EFZ sind:
2. Validierung von Bildungsleistungen
Erwachsene, welche die verlangte Berufserfahrung mitbringen, haben auch die Möglichkeit, über ein Validierungsverfahren nachzuweisen, dass sie über alle Kompetenzen verfügen, die mit der Lehrabschlussprüfung (QV) Detailhandelsfachmann EFZ / Detailhandelsfachfrau EFZ geprüft werden. Wenn der Validierung stattgegeben wird, erhalten sie das EFZ ohne Lehrabschlussprüfung (QV).
Über die weiteren Schritte informiert Sie die Berufsberatungsstelle oder das Berufsbildungsamt Ihres Wohnkantons. Hier finden Sie die Adressen der Beratungsstellen aller Kantone: http://adressen.sdbb.ch/
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