ICT-Platform Development Specialist (BP) (ehemals ICT-System- und Netzwerktechniker / Netzwerktechnikerin (BP)) (Region Virtuelles Klassenzimmer):
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Fragen und Antworten
Welche Kompetenzen vermittelt der Lehrgang Plattformentwickler mit eidgenössischem Fachausweis? (ehemals ICT-System- und Netzwerktechniker/in)
Absolventen und Absolventinnen der Informatik-Berufsprüfung in Plattformentwicklung – bisher als System- und Netzwerktechnik geläufig – sind in der Lage:
- ICT-Plattformen, System- und Netzwerkinfrastrukturen zu entwickeln, zu evaluieren, aufzubauen und zu unterhalten
- bei Störungen, Probleme zu analysieren und zu beheben
- ein kleines Team zu führen
- die Datensicherheit, Datenverfügbarkeit und Datenverarbeitungssicherheit der ICT-System- und Netzwerkinfrastruktur zu gewährleisten.
Welcher weiterführende Lehrgang kann nach der Berufsprüfung zum Plattformentwickler mit eidgenössischem Fachausweis (ehemals ICT-System- und Netzwerktechniker/in) besucht werden?
Erfolgreichen Absolventen und Absolventinnen der Berufsprüfung in ICT-System und Netzwerktechnik beziehungsweise zum/zur Plattformentwickler/in mit eidgenössischem Fachausweis, die den nächsten Karriereschritt planen und eine leitende Position in der IT-Branche anstreben, bieten sich verschiedene Möglichkeiten, z.B. die Höhere Fachprüfung zum «ICT-Manager mit eidg. Diplom», ein Studium an einer Höheren Fachschule, z.B. zur «dipl. Wirtschaftsinformatikern HF» oder zum «dipl. Informatiker HF» und schliesslich auch das Fachhochschulstudium zum Bachelor of Science (FH) in Informatik oder Wirtschaftsinformatik.
Beteiligt sich der Bund tatsächlich an der BP zum Plattformentwickler / zur Plattformentwicklerin (ehemals ICT-System- und Netzwerktechniker/in)?
Ja. Seit dem Jahr 2017 beteiligt sich der Bund auf Antrag an den Kosten für Vorbereitungskurse auf die eidgenössische Berufsprüfung zum / zur Plattformentwickler/in mit eidg. Fachausweis (ehemals ICT-System- und Netzwerktechniker/in), und zwar bis zu 50% (max. CHF 9'500)!
Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Plattformentwickler mit eidgenössischem Fachausweis (ehemals ICT-System- und Netzwerktechniker/in)?
Für die Berufsprüfung Plattformentwickler mit eidgenössischem Fachausweis (ehemals ICT-System- und Netzwerktechniker/in) gelten folgende Zulassungsbedingungen:
- Fähigkeitszeugnis (Lehrabschluss EFZ) als Informatiker / Informatikerin oder Elektroniker / Elektronikerin und mindestens 2 Jahre Berufspraxis im Bereich ICT-System- und Netzwerktechnik.
oder
- Fähigkeitszeugnis (Lehrabschluss EFZ) eines anderen Berufs, eine höhere schulische Allgemeinbildung oder ein gleichwertiger Ausweis und mindestens 4 Jahre Berufspraxis im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien, davon mindestens 2 Jahre in der ICT-System- oder Netzwerktechnik.
oder
- Mindestens 6 Jahre Berufspraxis im Bereich ICT (Informations- und Kommunikationstechnologie), davon mindestens 2 Jahre im Bereich ICT System- oder Netzwerktechnik.
Die geforderte Berufspraxis muss bis spätestens am Tag des Prüfungsbeginns in ICT-Plattformentwicklung oder ICT-System- oder Netzwerktechnik erworben worden sein.
Über die Gleichwertigkeit ausländischer Ausweise und Diplome entscheidet das SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation).
Ist für die BP zum Plattformentwickler / zur Plattformentwicklerin ein EFZ als Informatiker/in notwendig?
Nein. Für die Weiterbildung zum Plattformentwickler / zur Plattformentwicklerin mit eidg. Fachausweis (ehemals ICT-System- und Netzwerktechniker/in) gibt es verschiedene Zugangsmöglichkeiten. Wer zu dieser Berufsprüfung antreten will, braucht
- entweder ein Informatik-EFZ oder ein EFZ als Elektronikerin / Elektroniker und mindestens zwei Jahre Berufspraxis in der ICT-Systemtechnik oder Netzwerktechnik
- oder ein EFZ in einem anderen Beruf oder einen Abschluss einer höheren allgemeinbildenden Schule (Maturität) und mindestens vier Jahre Berufspraxis im Berufsfeld der ICT, davon mindestens zwei Jahre in der ICT-Systemtechnik oder Netzwerktechnik/Plattformentwicklung
- oder mindestens sechs Jahre Berufspraxis im Berufsfeld der ICT, davon mindestens zwei Jahre in der ICT-Systemtechnik oder Netzwerktechnik bzw. Plattformentwicklung.
Was macht ein Plattformentwickler / eine Plattformentwicklerin (ehemals ICT-System- und Netzwerktechniker/in)?
ICT-System- und Netzwerktechniker (neu Plattformentwickler/innen) mit eidg. Fachausweis evaluieren, erstellen, unterhalten und betreiben ICT-System- und Netzwerkinfrastrukturen, sind u.a. für die Planung und Realisierung von Projekten verantwortlich sowie für die Analyse, Identifizierung und Behebung von Dienst- oder Systemstörungen und Problemen.
Tipps, Tests und Infos zu «ICT-Platform Development Specialist mit eidg. Fachausweis» (ehemals ICT-System- und Netzwerktechniker / ICT-System- und Netzwerktechnikerin (BP))
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