Immobilien-Bewirtschafter / Immobilien-Bewirtschafterin: Untermauern Sie Ihre Karriere mit einem anerkannten Leistungsnachweis
Fragen und Antworten
Kann nach dem Erwerb des eidgenössischen Fachausweises Immobilien-Bewirtschafter / Immobilien-Bewirtschafterin ein weiterführender Bildungsgang besucht werden?
Welche Inhalte werden im Lehrgang Immobilien-Bewirtschafter / Immobilien-Bewirtschafterin mit eidgenössischem Fachausweis vermittelt?
- Recht
- Bauliche Kenntnisse
- Personalführung
- Bewirtschaftung von Mietliegenschaften und Stockwerkeigentum
- Reporting
- Gebäudeunterhalt, Sanierung, Renovation, Erneuerung
Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Immobilien-Bewirtschafter / Immobilien-Bewirtschafterin mit eidgenössischem Fachausweis?
Für die Berufsprüfung Immobilien-Bewirtschafter / Immobilien-Bewirtschafterin mit eidgenössischem Fachausweis gelten folgende Zulassungskriterien:
- mind. 3-jährige berufliche Grundbildung, Maturitätszeugnis, vom Bund anerkanntes Handelsdiplom, Abschluss einer höheren Fachschule, einer Berufsprüfung, einer höheren Fachprüfung, einer Hochschule oder gleichwertiger Ausweis und mindestens drei Jahre hauptberufliche Praxis in einem Beruf der Immobilienwirtschaft nach Abschluss der Ausbildung
oder
- Fünf Jahre hauptberufliche Praxis in einem Beruf der Immobilienwirtschaft, davon mind. zwei Jahre in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein
sowie
- Keinen Eintrag im Strafregister, der dem Prüfungszweck widerspricht
Welche Kompetenzen vermittelt der Lehrgang Immobilien-Bewirtschafter / Immobilien-Bewirtschafterin mit eidgenössischem Fachausweis?
Absolventen / Absolventinnen der Berufsprüfung Immobilien-Bewirtschafter / Immobilien-Bewirtschafterin mit eidgenössischem Fachausweis, erlangen die nötige Handlungs- und Führungskompetenz, um Immobilien sowohl aus kaufmännischer als auch technischer Sicht zu bewirtschaften und ein kleines Bewirtschaftungsteam zu leiten.
Infos, Tipps und Tests zum Bereich «Immobilien-Bewirtschafter»
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