Immobilien-Bewirtschafter / Immobilien-Bewirtschafterin: Untermauern Sie Ihre Karriere mit einem anerkannten Leistungsnachweis
Fragen und Antworten
Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Immobilien-Bewirtschafter / Immobilien-Bewirtschafterin mit eidgenössischem Fachausweis?
Für die Berufsprüfung Immobilien-Bewirtschafter / Immobilien-Bewirtschafterin mit eidgenössischem Fachausweis gelten folgende Zulassungskriterien:
- Eidg. Fähigkeitszeugnis (Lehrabschluss) einer mindestens dreijährigen Lehre oder Maturitätszeugnis oder Handelsdiplom (vom Bund anerkannt) oder Abschluss eines eidgenössischen Fachausweises, eines eidgenössischen Diploms oder einer eidgenössischen Hochschule und mindestens drei Jahre Berufspraxis in einem Bereich der Immobilienwirtschaft
oder
- Fünf Jahre Berufspraxis in der Immobilienwirtschaft, mindestens zwei Jahre davon in der Schweiz oder im Fürstentum Lichtenstein
sowie
- Keinen Eintrag im Strafregister, der dem Prüfungszweck widerspricht
Welche Kompetenzen vermittelt der Lehrgang Immobilien-Bewirtschafter / Immobilien-Bewirtschafterin mit eidgenössischem Fachausweis?
Absolventen / Absolventinnen der Berufsprüfung Immobilien-Bewirtschafter / Immobilien-Bewirtschafterin mit eidgenössischem Fachausweis, erlangen die nötige Handlungs- und Führungskompetenz, um Immobilien sowohl aus kaufmännischer als auch technischer Sicht zu bewirtschaften und ein kleines Bewirtschaftungsteam zu leiten.
Welche Inhalte werden im Lehrgang Immobilien-Bewirtschafter / Immobilien-Bewirtschafterin mit eidgenössischem Fachausweis vermittelt?
- Recht
- Bauliche Kenntnisse
- Personalführung
- Bewirtschaftung von Mietliegenschaften und Stockwerkeigentum
- Reporting
- Gebäudeunterhalt, Sanierung, Renovation, Erneuerung
Kann nach dem Erwerb des eidgenössischen Fachausweises Immobilien-Bewirtschafter / Immobilien-Bewirtschafterin ein weiterführender Bildungsgang besucht werden?
Infos, Tipps und Tests zum Bereich «Immobilien-Bewirtschafter»
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