Kunsttherapie: Übersicht Schulen, Tipps, Ratgeber
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Kunsttherapie: Mit der professionellen Ausbildung richtig praktizieren
Fragen und Antworten
Welche Tätigkeiten kann man nach der Kunsttherapieausbildung HFP ausüben?
Nach der Kunsttherapieausbildung HFP kann man folgende Tätigkeiten ausüben:
- Mit künstlerischen Mitteln Menschen in ihrer Gesundheit stärken
- Menschen in Krankheits- und Krisenfällen unterstützen
- Unterstützung anderer bei grundlegenden Veränderungen
- Ressourcen und Selbstheilungskräfte aktivieren
- Sinneswahrnehmung, Kreativität und persönliche Entwicklung anderer fördern
- Autonomie festigen und kreativen Umgang mit Problemen aufzeigen
- vereinbaren gemeinsam mit den Klienten Therapieziele
- geeignete künstlerische Mittel wählen
- Therapiekonzept erarbeiten und laufend weiterentwickeln
- Therapien mit Einzelpersonen oder Gruppen durchführen
- Kunsttherapie-Verlauf dokumentieren und auswerten
- Ergebnisse an beteiligte Fachpersonen weiterleiten
Welche Teilbereiche gibt es innerhalb der Kunsttherapie?
- Gestaltungs- und Maltherapie
- Musiktherapie
- Intermediale Therapie
- Tanz- und Bewegungstherapie
- Drama- und Sprachtherapie
Welche Ausbildungsmöglichkeiten gibt es im Bereich der Kunsttherapie?
Innerhalb dieser einzelnen Teildisziplinen der Kunsttherapie gibt es eine ganze Reihe von interessanten Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in der Schweiz, sowohl in Form von kurzen, mehrtägigen Seminaren, intensiven Basis- oder Ausbaulehrgängen oder vollumfänglichen Lehrgängen zur Höheren Fachprüfung. So können Personen, die sich nicht sicher sind, ob eine Ausbildung zur Kunsttherapeutin oder zum Kunsttherapeuten tatsächlich die richtige Entscheidung ist, sich beispielsweise zu erst einmal in einem Einführungskurs oder einem Basiskurs ein Bild davon verschaffen, ob dieses Berufsfeld überhaupt den eigenen Interessen und Neigungen entspricht. Personen, die sich bereits sicher sind, dass sie eine berufliche Tätigkeit im pädagogischen oder sozialen Bereich anstreben möchten, bzw. ihre derzeitige Tätigkeit in diesen Bereichen weiter ausbauen möchten, haben unter anderem die Möglichkeit, sich in einer Grundausbildung, etwa als Maltherapeut oder Maltherapeutin, in Körperorientierter Musik oder etwa in der Bewegungstherapie ausbilden zu lassen. Bei solchen Ausbildungen handelt es sich um Grundausbildungen, die sich etwa über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren erstrecken und den Teilnehmern das Wissen vermitteln, das sie benötigen, um in einer Institution oder einem eigenen Malatelier kunsttherapeutisch tätig zu werden. Anschliessend ist es möglich, sich mit einer weiterführenden Ausbildung in diesem Fachbereich weiterzubilden und eine Anerkennung eines der Berufsverbände (GPK, FIAC, SVAKT, VDT, ARAET, APSAT, BTK) zu erhalten, die dazu befähigen, von den Krankenkassen anerkannt zu werden. Dies kann eine entsprechende Weiterbildung mit Berufserfahrung sein, oder aber eine Höhere Fachprüfung mit entsprechender Fachrichtung - wie z.B. Kunsttherapie.
Was sind die Voraussetzungen für die Höhere Fachprüfung als Quereinstieg Kunsttherapie?
Die Voraussetzungen für die Höhere Fachprüfung als Quereinstieg Kunsttherapie bei Prüfungsantritt sind:
- Abschluss auf Tertiärstufe in einem der Bereiche Gesundheitswesen, Pädagogik, Kunst oder Sozialwesen oder Abschluss auf Sekundarstufe II (z. B. berufliche Grundbildung oder Berufsmaturität, Fachmaturität oder gymnasiale Maturität)
- und bestandene Gleichwertigkeitsprüfung der Voraussetzungen für einen therapeutischen Beruf GVB
- 2 Jahre Berufserfahrung in den Bereichen Gesundheitswesen, Pädagogik, Kunst oder Sozialwesen (Arbeitspensum von mindestens 50 %)
- erforderliche Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen
- Nachweis einer Fallsupervision (mindestens 20 Stunden bei von der OdA ARTECURA anerkannten Supervisoren)
Tipps, Tests und Infos zu «Kunsttherapeutin / Kunsttherapeut (HFP)»
Erfahrungen, Bewertungen und Meinungen zur Ausbildung / Weiterbildung
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