10 Vorteile des Abschlusses „HR-Leiter / Leiterin Human Resources“
Die Weiterbildung zum eidg. Diplom als Leiter Human Resources / Leiterin Human Resources richtet sich an Personen mit qualifizierten Führungsaufgaben im HR-Management. Die Lehrgänge sind berufsbegleitend und führen je nach Intensität in zwei bis vier Semestern zum eidgenössisch anerkannten Abschluss.
Zusammenfassung der wichtigsten Vorteile der Lehrgänge «HR-Leiter / Leiterin Human Resources»:
- Die Lehrgänge bereiten Sie zielsicher und effizient auf die eidgenössische Prüfung vor
- Der Abschluss ist eidgenössisch anerkannt und berechtigt zum Tragen des Titels eidg. dipl. Leiter Human Resources resp. eidg. dipl. Leiterin Human Resources
- Es gibt Kursangebote unterschiedlicher Intensität, so dass die Dauer der Weiterbildung den persönlichen Bedürfnissen angepasst zwischen 2, 3 oder 4 Semestern gewählt werden kann
- Die Schulen bieten verschiedene Unterrichtsmodelle mit Unterricht an Abenden, Freitag-Nachmittagen oder Samstagen an, so dass die Weiterbildung auch neben einem vollen Arbeitspensum machbar ist
- Die Weiterbildung zum eidg. Diplom als Leiter/in Human Resources ist stark praxisorientiert und baut auf mehrjähriger qualifizierter Berufs- und Führungserfahrung auf
- Die Dozentinnen und Dozenten sind in der Regel Profis aus der Praxis und bekleiden Führungspositionen im Human Resources Management
- Der Abschluss ermöglicht die Übernahme einer leitenden Position im HR eines grösseren Unternehmens oder als verantwortliche/r Personalleiter/in und Mitglied der Geschäftsleitung eines mittelgrossen Unternehmens.
- Diplomierte HR-Leiter/Leiterin Human Resources können dank langjährigem und qualifiziertem Praxisnachweis zu Masterstudiengängen wie MAS und EMBA an Fachhochschulen und Hochschulen zugelassen werde
- Die aktuelle Prüfungsordnung wird überarbeitet und ab 2018 werden sich die Zulassungsbedingungen noch stärker an den berufspraktischen Kompetenzen orientieren
- Seit 1.1.2018 werden die Vorbereitungskurse auf eidgenössische höhere Fachprüfungen vom Bund finanziell unterstützt. Absolvierende dieser Lehrgänge können deshalb nach Ablegen der eidgenössischen Prüfung bis zu 50% der bezahlten Kurskosten zurückerstattet bekommen.
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