Nach der Ausbildung zur Spielgruppenleiterin oder zum Spielgruppenleiter sind Sie in der Lage, eine professionelle Spielgruppe zu gründen, aufzubauen und zu leiten.
Sie können als selbständige Unternehmerin eigene Spielgruppen anbieten oder sich von Trägerschaften wie Gemeinden oder Elternvereinigungen anstellen lassen.
Wenn Sie vorhaben, eine Spielgruppe zu eröffnen, erkundigen Sie sich nach den Bedingungen in Ihrem Wohnkanton, denn Spielgruppen sind kantonal geregelt. Solange sie eine bestimmte Grösse und Anzahl Wochenstunden nicht überschreiten, sind sie in der Regel nicht bewilligungspflichtig.
Spielgruppenleiterinnen können sich in verschiedene Richtungen weiterentwickeln und spezialisieren. Zum Beispiel als Wald- und Naturspielgruppenleiterin oder Sprach- und Integrationsspielgruppenleiter.
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