Was lerne ich im Lehrgang  «Treuhänder / Treuhänderin (BP)»? Über welches Wissen und welche Fähigkeiten verfüge ich danach?

Im Vorbereitungslehrgang auf die Berufsprüfung «Treuhänderin / Treuhänder» (neu Fachfrau / Fachmann Beratung und Treuhand) befasst du dich mit diesen Themen:

  • Recht
  • Rechnungswesen
  • Personaladministration
  • Steuern
  • Revision
  • Unternehmens- und Wirtschaftsberatung

Nach Abschluss der Weiterbildung bist du als Treuhänderin / Treuhänder mit eidg. Fachausweis (neu Fachfrau / Fachmann Beratung und Treuhand mit eidg. Fachausweis) in der Lage, für ein kleineres Unternehmen die Buchhaltung zu führen, die Steuerdeklaration zu erstellen, eine eingeschränkte Revision durchzuführen, die Lohnbuchhaltung zu führen und die Kunden in rechtlichen Fragen zu beraten.

Im Einzelnen bedeutet das: Du kannst Kontenpläne einrichten, den laufenden Geschäftsverkehr verbuchen, Jahresabschlüsse erstellen und die Revision vorbereiten. Du kennst die Termine und Fristen für das Einreichen der Steuererklärungen, kannst die Veranlagungen prüfen und Einsprachen begleiten. Bei grossen Revisionen wirkst du als Treuhänder / Treuhänderin unterstützend mit; eingeschränkte Revisionen kannst du selbständig durchführen samt Erstellen des Revisionsberichts. Firmengründungen kannst du mithilfe von Beratungen in Rechts- und Versicherungsfragen begleiten und zudem z.B. Liquiditätsplanungen und Investitionsrechnungen erstellen, die Lohnbuchhaltung aufsetzen und die Personaladministration betreuen.

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