Internationales Steuerrecht
Fragen und Antworten
Über welche Kompetenzen verfügen Absolventen der Internationalen Steuerrecht Weiterbildung CAS MWST International?
Die Zertifikatsweiterbildung zum internationalen Steuerrecht respektive der CAS MWST International befasst sich mit dem Schweizerischen und europäischen Zoll- und Mehrwertsteuerrecht mit Blick auf den grenzüberschreitenden Dienstleistungs- und Warenverkehr. Daher sind die Studierenden nach Beendigung der Weiterbildung fähig, mehrwertsteuer-relevante Sachverhalte, die in der Beratung oder unternehmensintern auftreten, zu erkennen, zu bewerten und dahingehend zu handeln. Sie besitzen Wissen rund um die branchenspezifischen Probleme in Hinblick auf den grenzüberschreitenden Dienstleistungs- und Warenverkehr und sind in der Lage, sich unternehmensextern und -intern sowie als Beratende/r richtig zu positionieren und organisieren. Absolvierende des Zertifikatslehrgangs sind fähig, im Berufs- und Unternehmensalltag professionell mit den mehrwertsteuerlichen Strukturen und Begriffen vor allem in Hinblick auf externe und interne Treuhänder, Steuerexperten und Steuerberater zu arbeiten und diese zu kommunizieren.
Aus welchen Modulen besteht der MAS zum Schweizerischen und Internationalem Steuerrecht?
Der Masterstudiengang in Schweizerischem und Internationalem Steuerrecht (MAS Swiss and International Taxation) besteht aus drei Zertifikatslehrgängen (CAS) sowie einem Masterseminar. Die drei zu belegenden CAS sind:
- CAS General Taxation
- CAS Corporate Taxation
- CAS International Corporate Taxation
An welche Zielgruppe richtet sich der CAS MWST International Steuerrecht?
Mitarbeitende, Treuhänder/innen und Fachleute aus Import-, Export- und anderen Handelsunternehmen, welche grenzüberschreitenden Warenverkehr abwickeln und über einen eidgenössischen Fachausweis verfügen, sind Zielpublikum des CAS MWST International. Dazu gehören Personen aus mittelständischen Import- und Exportunternehmen, kleinen sowie grossen Speditions- und Handelsunternehmen, aus globalen Unternehmen mit internationalen Dienstleistungs- oder Warenströmen in oder aus der Schweiz sowie Experten mit Mandaten im grenzüberschreitenden Dienstleistungs- und Warenverkehr (Steuerberater/innen, Treuhänder/innen, Anwälte und Anwältinnen, Berater/innen), die sich eingehend mit diesem Bereich des Steuerrechts auseinandersetzen wollen.
Welche Zulassungsbedingungen gelten für den Masterstudiengang in Schweizerischem und Internationalem Steuerrecht?
Zugelassen zum Masterstudium in Schweizerischem und Internationalen Steuerrecht (MAS Swiss and International Taxation) sind Interessierte, die über mindestens zwei Jahre einschlägige Berufspraxis im Steuerrecht verfügen und einen Hochschulabschluss oder vergleichbaren Abschluss, etwa als dipl. Treuhandexperte/-in, dipl. Wirtschaftsprüfer/in oder dipl. Experte/Expertin Rechnungslegung und Controlling vorweisen können. Auch sur-dossier-Aufnahmen sind möglich. Zudem müssen Studieninteressierte über betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse verfügen.
Aus welchen Inhalten besteht der CAS Schweizerisches und Internationales Steuerrecht?
Der CAS Schweizerisches und Internationales Steuerrecht stellt eine umfangreiche Weiterbildung im Steuerwesen dar und ist entsprechend breit gefächert. Das Steuersystem und die Grundlagen des Einkommens- und Vermögenssteuerrechts machen den Anfang, Besteuerung natürlicher Personen sowie Unternehmenssteuerrecht folgen. Grundstückgewinnsteuerecht, Handänderungsabgaben sowie Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht stellen weitere Themen dar, ebenso wie Steuerverfahrensrecht, Steuersicherung, Steuerbezug, Steuerhaftung und Steuerrecht, Interkantonales Steuerrecht, Internationales Steuerrecht und Mehrwertsteuer sowie Verrechnungssteuer und Stempelabgaben. Hinzu kommen Übungslektionen zu den einzelnen Themen.
Müssen für den CAS in Schweizerischem und Internationalem Steuerrecht bereits bestimmte Vorkenntnisse vorhanden sein?
Grundkenntnisse im Steuerwesen sind für die Teilnahme am CAS Schweizerisches und Internationales Steuerrecht nicht erforderlich, Kenntnisse im Finanz- und Rechnungswesen gelten allerdings als Voraussetzung.
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