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Arbeitszeugnisse: Professionelle Arbeitsreferenzen für Arbeitnehmende verfassen

Fragen und Antworten

Sollten Sie von Ihrem Arbeitsgeber ein Arbeitszeugnis verlangt haben und dieser teilt Ihnen mit, dass Sie dieses selbst verfassen und ihm zur Unterschrift vorlegen sollen, so ist dies für Sie die einmalige Chance, genau das Zeugnis zu erhalten, welches Ihre Arbeitsweise und Ihr Engagement auch treffsicher aufzeigt und wertschätzt. Doch Achtung, es ist nicht so leicht, wie Sie vielleicht denken werden, ein fachgerechtes Arbeitszeugnis zu erstellen. Es gibt einige Punkte, auf die Sie achten sollten. Beginnen Sie das Schreiben mit einem Einleitungssatz, der Ihren Namen, Ihren Geburtstag sowie die Dauer der Anstellung beinhaltet. Schreiben Sie im Anschluss, welchen Werdegang Sie innerhalb der Firma gemacht haben und beschreiben Sie die Aufgaben und Tätigkeiten, die Sie zuletzt ausgeübt haben. Anschliessend wird Ihre Leistung beschrieben, welche folgende Punkte umfassen sollte:

  • Bereitschaft (Engagement, Pflichtbewusstsein, Fleiss, Mehrarbeit, Zielstrebigkeit,…)
  • Befähigung (Organisationstalent, Flexibilität, Ausdauer, Urteilsvermögen, Belastbarkeit, Kreativität,…)
  • Fachwissen und Weiterbildung (Anwendung, Inhalt, Eigeninitiative, Zertifikate, Bildungserfolge,…)
  • Arbeitsweise (Zuverlässigkeit, Eigeninitiative, Planung, Methodik, Gewissenhaftigkeit,…)
  • Arbeitserfolge (Tempo, Intensität, Genauigkeit, Zielerreichung, Qualität, Rendite, Quantität,…)
  • Zusammenfassung Leistung

Danach sollte Ihr Verhalten analysiert werden, also Ihre Teamfähigkeit, Beliebtheit, Kooperation und Führungsstil innerhalb des Unternehmens bzw. Ihr Verhalten gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und Lieferanten anhand entsprechender Merkmale wie Kundenzufriedenheit, Verhandlungsstärke, Auftreten etc. Ein Satz zu Ihrem sonstigen Verhalten und Besonderheiten mit einem anschliessenden Beendigungssatz, Dankesformel und Wünsche für die Zukunft schliesst Arbeitszeugnisse ab.

Es existieren tatsächlich einige Floskeln, sogenannte Codierungen, die Personalmanager und Personalmanagerinnen gerne verwenden, um die Leistungen und Arbeitsweise der Arbeitnehmenden zu beschreiben, ohne sie dabei gleich vor den Kopf stossen zu müssen. Arbeitszeugnisse können dabei explizit darauf hinweisen, dass sie „uncodiert“ sind, also keine „geheimen Botschaften“ enthalten. Solche Geheimcodes sind nämlich unzulässig, da sie eine täuschende Wirkung haben. Sollte dies nicht der Fall sein, so schauen Sie vor allem nach folgenden Aussagen, die Ihre Leistungen beurteilen:

  • Er/Sie führte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus. (=sehr gute Leistungen)
  • Er/Sie führte alle Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus. (=gute Leistungen)
  • Er/Sie führte alle Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit aus. (=genügende Leistungen)
  • Er/Sie führte alle Aufgaben zu unserer Zufriedenheit aus. (=mangelhafte Leistungen)
  • Er/Sie führte alle Aufgaben im Allgemeinen zu unserer Zufriedenheit aus. (=schlechte Leistungen)

Sollten Sie mit einer Formulierung nicht zufrieden sein, so sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Vorgesetzten/Ihrer Vorgesetzten darüber und verlangen Sie bei Bedarf ein neues Zeugnis, welches Ihre Leistungen realistisch darstellt.

Sprechen Sie in jedem Fall zuerst mit Ihrem Vorgesetzten/Ihrer Vorgesetzten über den Inhalt Ihres Arbeitszeugnisses und besprechen Sie mit ihm oder ihr, welche Punkte Ihnen im Einzelnen missfallen. In den meisten Fällen steckt keinerlei böse Absicht hinter unvollständigen oder mangelhaften Arbeitszeugnissen, sondern vielmehr Zeitmangel und Unwissenheit seitens des Verfassenden. Aus diesem Grund ist ein ehrliches Gespräch der erste Schritt, mit welchem diese Missstände häufig bereits behoben werden können. Sollte Ihr Vorgesetzter/Ihre Vorgesetzte nicht bereit sein, das Zeugnis zu verändern können Sie einen schriftlichen Widerspruch einreichen und folgend das Arbeitszeugnis auch auf rechtlichem Weg einklagen. Vielleicht verlangt Ihr Vorgesetzter/Ihre Vorgesetzte auch einen Gegenvorschlag von Ihnen, womit Sie die Möglichkeit haben das Arbeitszeugnis Ihren Vorstellungen nach zu verfassen und anzupassen. Schliesslich entscheidet aber der Arbeitgeber, welche Anpassungen er tatsächlich vornehmen und in welchem Ausmass übernehmen möchte oder nicht. Hier können Sie bei Unsicherheiten auch auf professionelle Hilfe und Unterstützung zurückgreifen und eine entsprechende Fachperson um Rat fragen. 

Arbeitszeugnisse werden oftmals nur sehr schnell und unüberlegt aufgesetzt, sodass inhaltlich wenig Wichtiges festgehalten wird, respektive Relevantes oftmals vergessen geht. Da ein solches Schriftstück jedoch die letzten Jahre Ihres beruflichen Werdegangs, Ihre Arbeitsmoral und Ihr Verhalten wiedergibt sollte auf die Formulierung jedes einzelnen Satzes grossen Wert gelegt werden. Sollten Sie das Gefühl haben, dass das Zeugnis, welches Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben nicht korrekt oder zu wenig detailliert ist, lohnt es sich oftmals sich an eine Fachperson zu wenden, die in der Erstellung und Analyse von Arbeitszeugnissen Routine hat.

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Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

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