
Nach einer Berater-Ausbildung kannst du Beratungsgespräche planen, durchführen und auswerten. Du berätst Einzelpersonen, Teams oder Organisationen zu relevanten Themen und Fragestellungen. Du weisst, wann du eine Person an andere Fachleute verweisen musst und kannst in kritischen Momenten des Beratungsprozesses angemessen reagieren.
Der Abschluss nach einer Berater-Ausbildung ist kein eidgenössisches Diplom, sondern ein schuleigenes Zertifikat oder Diplom. Das SGfB-Zertifikat ist das Branchenlabel der Schweizerischen Gesellschaft für Beratung, das entsprechende Theorie, Selbsterfahrung und Supervision garantiert. Es ist ein anerkannter Zwischenabschluss auf dem Weg zur Höheren Fachprüfung für Beraterinnen und Berater im psychosozialen Bereich mit eidg. Diplom.
Dadurch, dass die Abschlüsse auf der Zertifikatsstufe nicht eidg. reglementiert sind, können sich die Lerninhalte und Zulassungsbedingungen von Schule zu Schule unterscheiden. Bei Verbandsabschlüssen wie SGfB oder ASCA gibt es jedoch Reglemente und in der Regel auch eine entsprechende Anerkennung in der Branche. Teilweise kann psychologische Beratung als Methode bei der Schweizerischen Stiftung für Komplementärmedizin ASCA registriert werden und man ist damit bei den Zusatzversicherungen einiger Krankenkassen anerkannt.
Eine Beratertätigkeit ist oft mit einer hohen Arbeitsbelastung und einem hohen Arbeitsvolumen verbunden. Man befindet sich in einem permanenten Aktivismus und ist ständiger Motivator und Ideengeber für seine Kunden. Man braucht viel Flexibilität, Geduld, Einfühlungsvermögen und trägt viel Verantwortung.
Auch nach der Berater-Ausbildung hört das Lernen nicht auf: Wer als erfahrener, qualifizierter Berater im psychosozialen Kontext arbeiten möchte, sollte idealerweise noch die Fachprüfung zum Berater im psychosozialen Bereich mit eidgenössischem Diplom absolvieren. Übrigens: Nur wer eine eidgenössische Prüfung absolviert, kann von Bundesbeiträgen an die Ausbildungskosten profitieren.
Als Berater/in arbeitest du als Angestellte/r in Unternehmen, Beratungsstellen, Spitälern, Hilfswerken, Non-Profit-Organisationen oder als Selbständigerwerbende/r in eigener Praxis oder in Praxisgemeinschaften. Eine Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung ist möglich.