Rechtsfachmann HF / Rechtsfachfrau HF: Ausbildung, Weiterbildung, Studium, Infos, Selbsttest, Übersicht Schulen und Angebote

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Rechtsfachmann HF / Rechtsfachfrau HF – top Experten auf sämtlichen Rechtsgebieten

Rechtsfachleute sind top qualifizierte Expertinnen und Experten für unterschiedliche rechtliche Belange und Aufgaben in Unternehmen, Verwaltungen, Versicherungsgesellschaften, Banken, Treuhandfirmen, Anwaltskanzleien, bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft etc. Der Arbeitsalltag sieht je nach Arbeitgeber sehr unterschiedlich aus.

Da der dipl. Rechtsfachmann HF bzw. die dipl. Rechtsfachfrau HF nicht über ein Anwaltspatent verfügt, ist ein Auftritt vor Gericht verwehrt. Vielmehr übernehmen sie in Unternehmen, Kanzleien oder öffentlichen Verwaltungen und Untersuchungsorganen meistens eine interne Beratungsfunktion und gelten als professionelle Sachbearbeiter auf rechtlichem Gebiet. Rechtsfachpersonen übernehmen Beratungsaufgaben für interne wie auch externe Kunden. Sie entwerfen und kontrollieren Verträge und stellen die notwendigen Unterlagen für Beurkundungen bereit. Sie bearbeiten Fragestellungen und rechtliche Aufgaben in Unternehmen und bearbeiten einfachere Rechtsfälle selbstständig. Mit ihrer akribischen Arbeit unterstützen sie Juristinnen und Anwälte und beschleunigen somit die Rechtsverfahren in entscheidender Weise. In Anwaltskanzleien oder bei der Staatsanwaltschaft übernehmen sie einen grossen Teil der Vorarbeit bei Gerichtsfällen und Untersuchungen und gelten daher als unverzichtbare und kompetente Fachkräfte an der Seite der Staatsanwaltschaft. In öffentlichen Verwaltungen bearbeiten sie Rekurse und Einsprachen und sind dazu befähigt, Verfügungen eigenständig zu veranlassen. In Versicherungen gelten sie als Beratungsfachleute bei Schadenfällen. Rechtsfachpersonen kennen sich auf sämtlichen Rechtsgebieten aus und haben deshalb die Kompetenz, Fälle aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten.

Die dreijährige berufsbegleitende Ausbildung zum dipl. Rechtsfachmann HF / zur dipl. Rechtsfachfrau HF ist ein Lehrgang der Höheren Fachschulen und richtet sich an kaufmännische Fachkräfte mit abgeschlossener Grundbildung (EFZ) und mindestens zwei Jahren Berufserfahrung. Der Lehrgang vermittelt umfangreiche juristische Kompetenzen und Grundlagen. Teilnehmer/innen werden darin geschult, juristisch und vernetzt zu denken und Zusammenhänge zu erkennen. Während der Ausbildung muss eine berufliche Tätigkeit ausgeübt werden, die einen starken Bezug zum Thema Recht hat.

Fragen und Antworten

Teilnehmende der HF-Ausbildung zum dipl. Rechtsfachmann HF / zur dipl. Rechtsfachfrau HF müssen parallel zu ihrer Ausbildung im Umfang von mindestens 50 Prozent in einer Tätigkeit arbeiten, in der auch Rechtsfragen behandelt werden. Anerkannt werden kantonale Verwaltungen, Gemeindeverwaltungen, KMU, Anwaltskanzleien, Polizei, Staatsanwaltschaften, Untersuchungsrichteramt, KMU, Treuhandwesen, Bankwesen und Versicherungswesen.

Personen, die sich zum dipl. Rechtsfachmann HF / zur dipl. Rechtsfachfrau HF haben ausbilden lassen, bearbeiten Rechtsfälle, sind aber nicht vor Gericht aktiv. Sie arbeiten bei Polizeikorps und Versicherungsgesellschaften, bei Migrationsämtern, Sozialämtern und Treuhandgesellschaften, in KMU, Untersuchungsrichterämtern und Bankinstituten, bei Staatsanwaltschaften, in Bau- und Steuerverwaltungen, Vormundschaftsämtern, Strassenverkehrsämtern und in Anwaltskanzleien.

Folgende Weiterbildungen sind für eine Fachperson HF Recht sinnvoll:

  • Bachelor of Science ZFH in Wirtschaftsrecht
  • Bachelor of Science FH International Management
  • Nachdiplomstudiengänge an Höheren Fachschulen oder Fachhochschulen, z. B. Master of Advanced Studies MAS in Public Management, MAS in Unternehmensmanagement

Die Ausbildung an der Höheren Fachschule zum dipl. Rechtsfachmann / zur dipl. Rechtsfachfrau HF eignet sich für Kaufleute und Absolventen / Absolventinnen kantonal anerkannter Handelsmittelschulen ebenso wie für Polizisten und Polizistinnen (mit 3-jähriger beruflicher Grundbildung und Berufsprüfung) und Personen mit anderer 3-jähriger Berufsbildung mit kaufmännischer Zusatzausbildung, etwa einem Handelsdiplom, einem Fachausweis als Technischer Kaufmann / Technische Kauffrau oder eidg. Diplom (HFP) als Betriebswirtschafter/in des Gewerbes. Zusätzlich müssen alle Ausbildungsteilnehmer/innen über eine zweijährige Berufspraxis verfügen sowie während der gesamten Ausbildung einer mindestens 50%-Beschäftigung nachgehen und dies in einer Tätigkeit, in der Rechtsfragen behandelt werden.

Zivilrecht, Strafrecht, Strafprozessrecht, Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilprozessrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Handelsrecht sowie Wirtschaftsrecht sind die Themenschwerpunkte der HF-Ausbildung zum dipl. Rechtsfachmann HF / zur dipl. Rechtsfachfrau HF.

Eine Rechtsfachmann HF-Weiterbildung befähigt zur juristisch korrekten Abwicklung der zugeteilten Aufgaben und vermittelt die im Rahmen des Aufgabengebiets notwenigen juristischen und verfahrenstechnischen Kompetenzen.

Ein Rechtsfachmann HF oder eine Rechtsfachfrau HF haben folgende Aufgaben:

  • Rechtliche Aufgaben und Problemstellungen analysieren und bearbeiten
  • In öffentlichen Verwaltungen:
    • erstinstanzliche Verfügungen erstellen
    • bei Einsprachen und Rekursentscheiden das gesamte Vorverfahren durchführen
    • Gegenpartei und kantonale Ämter zur Stellungnahme einladen
    • Einsprache-Entscheide vorbereiten und der zuständigen Instanz zur Begutachtung und Beratung vorlegen
  • In Anwaltskanzleien:
    • kleinere Rechtsfälle bearbeiten
    • juristische Recherchen durchführen
    • öffentliche Urkunden und Registeranmeldungen entwerfen
  • In Treuhandfirmen:
    • rechtliche Beratung oder korrektes Erstellen von Verträgen, z.B. beim Verkauf von Liegenschaften oder bei Nachfolgeregelungen
  • Bei Untersuchungsorganen wie Polizei oder Staatsanwaltschaft:
    • kleinere Fälle wie Strassenverkehrs- oder Drogendelikte abwickeln

Die Ausbildung zum dipl. Rechtsfachmann HF / zur dipl. Rechtsfachfrau HF gibt es in einer umfassenden (4 Jahre berufsbegleitend, 3 Jahre Vollzeit) und in einer verkürzten Variante (3 Jahre berufsbegleitend, 2 Jahre Vollzeit).

 

Zulassung zur verkürzten Ausbildung (3600 Lernstunden bei einschlägiger Vorbildung) gibt es für Teilnehmende mit:

  • Abschluss als Kaufmann EFZ / Kauffrau EFZ
  • jedem anderen EFZ plus Berufsmaturität
  • gymnasialer Maturität
  • Fachmaturität
  • Abschluss der Sekundarstufe II plus Abschluss einer weiterführenden formalen Tertiärausbildung im juristischen, kaufmännischen oder betriebswirtschaftlichen Bereich (z.B. Paralegal mit eidg. Fachausweis, technischer Kaufmann/-frau mit eidg. Fachausweis, Betriebswirtschafter/-in mit eidg. Diplom, Dipl. Betriebswirtschafter/-in NDS HF) oder einer Weiterbildung als Polizist/in mit eidg. Fachausweis. 

Zulassung zur längeren Ausbildung (5400 Lernstunden bei fehlender einschlägiger Vorbildung) gibt es für Teilnehmende mit:

  • nicht-kaufmännischem EFZ (ohne Berufsmaturität)
  • Fachmittelschulausweis 

Ausserdem muss während der Ausbildung eine berufliche Tätigkeit von mindestens 50 Prozent nachgewiesen werden, in der Rechtsfragen behandelt werden (anerkannte Tätigkeitsfelder: KMU, Polizei, Untersuchungsrichteramt, Staatsanwaltschaft, Bank und Versicherungswesen, Treuhandwesen, Anwaltskanzlei, Gemeinde- oder kantonale Verwaltung).

Die HF-Ausbildung zur dipl. Rechtsfachfrau / zum dipl. Rechtsfachmann erstreckt sich über die Dauer von drei Jahren.

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Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

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