Steuerexperte/-expertin (HFP) (Region Zentralschweiz):
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Fragen und Antworten
Steuerexperte-Ausbildung: Was kann man im Anschluss machen?
Folgende weiterführende Lehrgänge schliessen an die Steuerexperten-Ausbildung an:
- Fachliche Fortbildungen an der Schweizerischen Treuhänder-Schule und Treuhand-Kammer
- Nachdiplomstudiengänge an Höheren Fachschulen und Fachhochschulen wie: Dipl. Leiter/in Finanzen und Dienste NDS HF, Dipl. Finanzexperte/-in NDS HF
Welche Verantwortlichkeiten hat ein eidg. dipl. Steuerexperte?
Ein eidg. dipl. Steuerexperte hat folgende Verantwortlichkeiten:
- Oberes Kader
- grosse Verantwortung in fachlichen und personellen Fragen
- Verantwortung als Fachexperten
- Verantwortlich für untergebenes Personal
Wie lange dauert die Ausbildung zum Steuerexperten?
Berufsbegleitend müssen Sie für die Weiterbildung zum Steuerexperten / zur Steuerexpertin mit etwa dreieinhalb Jahren rechnen.
Was für Kompetenzen erlangt man als Steuerexperte mit Diplom?
Als Steuerexperte mit Diplom erlangt man folgende Kompetenzen:
- Personalführungskompetenz
- Anstellung im oberen Kader
- grosse Kompetenzen im Unternehmen
- Kompetenzen weit über die fachliche Ebene hinaus
Was sind die Aufgaben für einen Steuerexperte Jobs?
Die Aufgaben für einen Steuerexperte Jobs sind folgende:
- Unterstützung und Beratung von Kunden bei Transaktionen und Finanzkontrolle
- Steuererklärungen und Situationsanalysen für natürliche und juristische Personen erstellen und Steuervereinbarungen (Rulings) mit den Steuerbehörden treffen
- Kundenberatung zur Minimierung von Steuerrisiken
- Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen
- Ideen zur Steueroptimierung
- Durchführung von internen und externen Prüfungen
- In der öffentlichen Verwaltung: Für die korrekte Anwendung des Steuerrechts sorgen, Einschätzungen vornehmen, Einsprachen behandeln und die Behörden vor den juristischen Instanzen vertreten
- Tätigkeit als Fachexperten bei Steuerverwaltungen und Steuerjustiz
Welche Voraussetzungen sind für die HFP zum Steuerexperten zu erfüllen?
Bis zur Höheren Fachprüfung (HFP) der Weiterbildung zum Steuerexperten / zur Steuerexpertin müssen die Teilnehmenden mindestens vier Jahre Facherfahrung in der Steuerverwaltung oder einem privaten Unternehmen vorweisen können, in denen sie mit der Fachfragen-Beantwortung im Bereich der Steuerberatung betraut waren, zwei Jahre davon in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein.
Darüber hinaus werden zur Prüfung ausschliesslich Personen zugelassen, die entweder über einen Hochschulabschluss (mindestens Bachelor) in Wirtschaftswissenschaften, Betriebsökonomie, Wirtschaftsrecht oder den schweizerischen Rechtswissenschaften, über einen anerkannten Betriebswirtschaftsabschluss einer Höheren Fachschule für Wirtschaft, über eine Höhere Fachprüfung als Experte / Expertin in Rechnungslegung und Controlling, Treuhandexperte, Treuhandexpertin, Wirtschaftsprüfer / Wirtschaftsprüferin oder über eine Berufsprüfung als Fachmann / Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen oder Treuhänder / Treuhänderin verfügen.
Wo sind Steuerexperten tätig?
Steuerexpertinnen und Steuerexpertinnen mit eidgenössischem Diplom sind in Rechtsanwaltskanzleien, Treuhandunternehmen, in der Industrie, in multi-nationalen Konzernen, bei Steuerverwaltungen, der Steuerjustiz oder auf selbständiger Basis tätig.
Welche Fächer werden in der Höheren Fachprüfung Steuerexperte geprüft?
Neben einer vorgängig zu erstellenden Diplomarbeit werden in der Höheren Fachprüfung zum / zur diplomierten Steuerexperten / Steuerexpertin folgende Fächer geprüft:
- Mehrwertsteuer
- Unternehmenssteuerrecht
- Internationales Steuerrecht
- Steuern natürlicher Personen
- BWL
- Recht
- Steuerstrafrecht und Steuerverfahrensrecht
Welchen Abschluss erlange ich nach der Weiterbildung zum Steuerexperten?
Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung und Diplomarbeit erlangen Absolventen und Absolventinnen den eidgenössisch anerkannten Titel „Dipl. Steuerexperte / Steuerexpertin“.
Erfahrungen, Bewertungen und Meinungen zur Ausbildung / Weiterbildung
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