Wirtepatent (Zert.)  (Region Westschweiz):
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Eine Frau und ein Mann können dank des Wirtepatentes ein Restaurant betreiben.
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Spitalgasse 34
3011 Bern
Schweizer Gastronomiefernschule
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Die Schweizer Gastronomiefernschule bietet Weiterbildungen für die Gastronomie an. Dazu gehören Vorbereitungskurse für das kantonale Wirtepatent und Weiterbildungskurse im Bereich Service, Wein und Bar. Die Fernkurse eignen sich für Gastronomen und Quereinsteiger, die sich in der Gastronomie selbständig machen wollen. Unsere Fernkurse absolvieren Sie berufsbegleitend von zuhause, so schnell oder langsam wie Sie möchten.

Bestellen Sie kostenlose Unterlagen zum Wirtepatent in Ihrem Kanton unter:

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Rabatt für Swisscom Mitarbeitende: 20% (bei Anmeldung über diese Plattform unter «Kursanmeldung» )
Rabatt-Konditionen: Bei Vorauszahlung des ganzen Kurses. Gültig für alle Wirtepatentkurse und den Grundkurs Gastronomieführung.
Region: Aargau, Basel, Bern, Ostschweiz, Westschweiz, Zentralschweiz, Zürich
Standorte: Bern
Zertifizierungen, Mitgliedschaften, Qualifizierungen:
eduQua
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Adresse:

Blumenfeldstrasse 20
8046 Zürich
GastroSuisse
Die Gastro-Unternehmerausbildung G1-G3 ist die umfassende, berufsbegleitende Führungsausbildung im Gastgewerbe. Sie ist stufengerecht und modular strukturiert. Der Einstieg ist auf allen Stufen möglich und bisherige Lern- und Arbeitsleistungen werden anerkannt. Die Ausbildung wird gesamtschweizerisch in den Bildungszentren der Kantonalverbände des Gastgewerbes angeboten und durchgeführt.
Region: Aargau, Basel, Bern, Ostschweiz, Westschweiz, Zentralschweiz, Zürich
Standorte: Aargau Unterentfelden, Basel, Bern, Délémond, Fribourg, Genève 11, Graubünden, Liestal, Luzern, Neuchâtel, Sion, St. Gallen, Vaud, Zürich
Zertifizierungen, Mitgliedschaften, Qualifizierungen:
Bundesbeiträge
eduQua

Schulen mit zertifizierter Bildungsberatung

Fragen und Antworten

Die Inhalte des kantonalen Wirtepatents können sehr unterschiedlich sein, so dass Sie immer darauf achten müssen, einen Kurs zu besuchen, der den Anforderungen Ihres Kantons entspricht. Für die Kantone Lurzern, Nidwalden und Obwalden sind dies beispielsweise: Gastgewerbegesetz, Suchtprävention und Alkoholgesetz, Sozialversicherungen, Lebensmittelrecht und Hygiene, Arbeits- und Ausländerrecht sowie Brandschutz. Für den Kanton St. Gallen werden die Themen „Lebensmittelrecht und Hygiene“ sowie „Suchtprävention“ geprüft, im Thurgau „Gastgewerberecht“, „Lebensmittelrecht“, „Alkoholrecht und Suchtprävention“, „Sozialversicherungs- und Steuerecht“ sowie „Arbeits- und Ausländerrecht“.  Für das in der ganzen Schweiz anerkannte Zertifikat GastroSuisse G1 legen Sie die Module „Hygiene“, „Gastrinomisches Recht“, „Recht“, „Rechnungswesen“, „Betriebsführung und -organisation“, „Service/Verkauf“ sowie „Küche“ ab.

Es ist mit Ausnahme des Kantons Aargau nicht zwingend erforderlich, dass Sie für das Ablegen der Prüfung zum Wirtepatent bereits in der Gastronomie gearbeitet haben, wenngleich dies selbstverständlich von Vorteil ist. Auch Quereinsteiger können einen Kurs besuchen und die Prüfung ablegen. Um im Kanton Aargau zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen 6 Monate Gastgewerbe-Erfahrung oder Berufserfahrung mit Lebensmitteln nachgewiesen werden.

Je nach Kanton und seinen kantonalen Bestimmungen müssen angehende Wirte / Wirtinnen unterschiedlich viel Wissen erwerben, um die Wirteprüfung zu bestehen. So dauert die Ausbildung zum Wirtepatent je nach Kanton etwa zwischen vier Wochen mit einem Arbeitsaufwand von acht Stunden pro Woche und vier Monaten mit demselben Arbeitsaufwand.

Ein Wirtepatent, das Sie im Kanton Luzern erlangen, muss nicht zwangsläufig in Bern anerkannt werden, eines, welches Sie im Kanton Aargau ablegen, nicht unbedingt im Kanton Basel-Land. Neben den kantonalen Patenten gibt es jedoch auch überregionale, die von einigen Schulen angeboten werden und schweizweit anerkannt werden, so dass Sie nicht auf das Führen eines Gastronomiebetriebes ausschliesslich in einem Kanton festgelegt sind.

Das Wirtepatent oder die Wirteprüfung ist nicht in jeden Kanton zur Führung eines obligatorisch gastronomischen Betriebs obligatorisch, jedoch in den meisten. Ohne ein solches Patent wird Ihnen keine Betriebsbewilligung für ein Restaurant, einen Club, eine Bar, ein Café oder ein anderes Lokal ausgestellt. Da die kantonalen Gastgewerbegesetzte allerdings sehr verschieden sind, gelten an die angehenden Gastwirte jedoch auch unterschiedliche Anforderungen. Lediglich in den Kantonen Graubünden, Uri, Schwyz, Glarus, Appenzell-Ausserroden, Neuchâtel, Zug und Zürich ist der Besuch eines Wirtekurses oder einer Wirtefachschule freiwillig, jedoch auch hier zu empfehlen.

Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

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