Gemeinschaftsgastronomie
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Die Spezialisten der Gemeinschaftsgastronomie

Fragen und Antworten

Um zur Höheren Fachprüfung (HFP) zum Leiter Gemeinschaftsgastronomie / zur Leiterin Gemeinschaftsgastronomie mit eidg. Diplom zugelassen zu werden, wird folgendes benötigt: 

  • eidg. Fachausweis als Chefkoch/-köchin, Gastronomiekoch/-köchin, Koch/Köchin der Spital-, Heim- und Gemeinschaftsgastronomie, Bereichsleiter/in Restauration, Bereichsleiter/in Hotellerie-Hauswirtschaft, Chef de Réception oder gleichwertiger Abschluss

Und

  • mind. 3 Jahre Berufspraxis in einer Kader- oder Führungsfunktion in der Gastronomie

Und

  • Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen

Um zur Abschlussprüfung  Chefkoch / Chefköchin mit eidg. Fachausweis zugelassen zu werden, sind fünf Module respektive Gleichwertigkeitsbescheinigungen vorzuweisen. Diese Modulabschlüsse sind: Lebensmittel- und Kochkunde; Betriebsorganisation; Marketing und Verkauf; Finanzen; Führung. Für die Zulassung zur Abschlussprüfung der Höheren Fachprüfung (HFP) Leiter/in Gemeinschafts-Gastronomie mit eidg. Diplom müssen Sie folgende Module bestanden haben: Gemeinschaftsgastronomie; Betriebsorganisation; Marketing und Verkauf; Finanzen; Führung; Wirtschaft und Recht.

Eine einhundert-prozentige Berufstätigkeit ist während einer Weiterbildung zum/zur eidg. dipl. Leiter/in Gemeinschaftsgastronomie (HFP) sowie zum Chefkoch / zur Chefköchin mit eidg. Fachausweis grundsätzlich möglich, sofern Sie Ihre Ferientage für den Lehrgang nutzen können und wollen. Beide Lehrgänge finden als Blockkurse statt, die sich jeweils über eine Woche erstrecken. Bei der Weiterbildung zur Berufsprüfung sind dies sechs Wochenblöcke über die Dauer eines Jahres verteilt, bei der Weiterbildung zur Höheren Fachprüfung acht Wochenblöcke verteilt auf die Dauer von anderthalb Jahren. Mit all Ihren Ferientagen sowie eventuellen Überstunden könnte daher auch die Weiterbildung zum / zur Chefköchin berufsbegleitend ohne Pensumeinschränkung möglich sein, sollte jedoch sinnvollerweise immer mit den Vorgesetzen im Vorfeld besprochen werden.

Einen Lehrabschluss in der Gemeinschaftsgastronomie können Sie etwa als Koch / Köchin EFZ, Restaurationsfachmann / restaurationsfachfrau EFZ oder Systemgastronomiefachmann / -fachfrau EFZ. Auch einen Beruf mit eidgenössischem Berufsattest können Sie erlernen, etwa als Restaurationsangestellte/r EBA oder Küchenangestellte/r EBA. In diesen Berufen ist es möglich, neben einer Ausbildung  in einem Restaurant, Spital, Hotel oder Heim, auch in einem Betrieb der Gemeinschafts- oder Systemgastronomie tätig zu werden.

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Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

Erfahrungen, Bewertungen und Meinungen zur Ausbildung / Weiterbildung

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