Die Spezialisten der Gemeinschaftsgastronomie
Fragen und Antworten
Kann ich bei den Weiterbildungen in der Gemeinschaftsgastronomie weiterhin voll berufstätig bleiben?
Eine einhundert-prozentige Berufstätigkeit ist während einer Weiterbildung zum/zur eidg. dipl. Leiter/in Gemeinschaftsgastronomie (HFP) sowie zum Chefkoch / zur Chefköchin mit eidg. Fachausweis grundsätzlich möglich, sofern Sie Ihre Ferientage für den Lehrgang nutzen können und wollen. Beide Lehrgänge finden als Blockkurse statt, die sich jeweils über eine Woche erstrecken. Bei der Weiterbildung zur Berufsprüfung sind dies sechs Wochenblöcke über die Dauer eines Jahres verteilt, bei der Weiterbildung zur Höheren Fachprüfung acht Wochenblöcke verteilt auf die Dauer von anderthalb Jahren. Mit all Ihren Ferientagen sowie eventuellen Überstunden könnte daher auch die Weiterbildung zum / zur Chefköchin berufsbegleitend ohne Pensumeinschränkung möglich sein, sollte jedoch sinnvollerweise immer mit den Vorgesetzen im Vorfeld besprochen werden.
Kann ich auch eine Lehre in der Gemeinschaftsgastronomie machen?
Einen Lehrabschluss in der Gemeinschaftsgastronomie können Sie etwa als Koch / Köchin EFZ, Restaurationsfachmann / restaurationsfachfrau EFZ oder Systemgastronomiefachmann / -fachfrau EFZ. Auch einen Beruf mit eidgenössischem Berufsattest können Sie erlernen, etwa als Restaurationsangestellte/r EBA oder Küchenangestellte/r EBA. In diesen Berufen ist es möglich, neben einer Ausbildung in einem Restaurant, Spital, Hotel oder Heim, auch in einem Betrieb der Gemeinschafts- oder Systemgastronomie tätig zu werden.
Welche Voraussetzungen muss ich zum Leiter in der Gemeinschaftsgastronomie mitbringen?
Um als Leiter/in Gemeinschaftsgastronomie zur Höheren Fachprüfung (HFP) zugelassen zu werden, benötigen Sie eine bestandene Berufsprüfung (BP) als Koch / Köchin der Spital- / Heim- / und Gemeinschafts-Gastronomie, Gastronomiekoch / Gastronomieköchin, Chefkoch / Chefköchin, Bereichsleiter/in Hotellerie, Hauswirtschaft, Bereichsleiter/in Restauration, Chef de Réception oder einen vergleichbaren Abschluss. Zudem müssen Sie alle erforderlichen Modulabschlüsse vorweisen können, die Sie während einer Weiterbildung absolvieren, oder Gleichwertigkeitsbescheinigungen; sowie mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einer Führungsposition oder Kaderposition in der Gastronomie gesammelt haben.
Welche Module muss ich für eine Gemeinschaftsgastronomie-Weiterbildung absolvieren?
Um zur Abschlussprüfung Chefkoch / Chefköchin mit eidg. Fachausweis zugelassen zu werden, sind fünf Module respektive Gleichwertigkeitsbescheinigungen vorzuweisen. Diese Modulabschlüsse sind: Lebensmittel- und Kochkunde; Betriebsorganisation; Marketing und Verkauf; Finanzen; Führung. Für die Zulassung zur Abschlussprüfung der Höheren Fachprüfung (HFP) Leiter/in Gemeinschafts-Gastronomie mit eidg. Diplom müssen Sie folgende Module bestanden haben: Gemeinschaftsgastronomie; Betriebsorganisation; Marketing und Verkauf; Finanzen; Führung; Wirtschaft und Recht.
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