Kindes- und Erwachsenenschutz
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Kindes- und Erwachsenenschutz: Für eine Wahrung der Menschenrechte
Fragen und Antworten
Mit welchem zeitlichen Umfang ist für die Nachdiplomlehrgänge in Kindes- und Erwachsenenschutz zu rechnen?
15 ECTS-Punkte werden für einen Zertifikatslehrgang in der Regel vergeben. Pro ECTS fallen etwa 25 bis 30 Arbeitsstunden an, die sowohl im Präsenzunterricht, als auch im Selbststudium erarbeitet werden. Für den Präsenzunterricht kann meist mit etwa 20 Tagen gerechnet werden.
Welche Kompetenzen im Kindes- und Erwachsenenschutz erwerben Teilnehmer des CAS in Soziale Arbeit mit gesetzlichem Auftrag?
Teilnehmende des Weiterbildungslehrgangs zum Kindes- und Erwachsenenschutz, dem CAS in Soziale Arbeit mit gesetzlichem Auftrag erwerben umfangreiche rechtliche und praktische Kenntnisse in den Bereichen der Sozialhilfe, des Kindesrechts und des Erwachsenenschutzes, die es ihnen ermöglicht, auf die spezifischen Situationen der Klienten in der Praxis einzugehen. Auch in weiteren Rechtsgebieten, wie dem Miet- und Arbeitsrecht sowie der Opferhilfe erlagen sie Grundkompetenzen.
An welche Zielgruppen richten sich die Lehrgänge in Kindes- und Erwachsenenschutz?
Die Zertifikatslehrgänge zum Thema Kindes- und Erwachsenenschutz richten sich in erster Linie an Sozialarbeitender und Sozialarbeiterinnen, sowie an andere Fachpersonen aus öffentlichen und privaten Einrichtungen, die in ihrem Berufsalltag mit Kindern und Jugendlichen oder Familien und Eltern mit den Schutzrechten in Berührung kommen und sich diesbezüglich vertieft weiterbilden wollen. Der CAS Brennpunkt Kindesschutz richtet sich etwa an Fachleute aus der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik, der Beratung und Therapie, der Kinder- und Jugendmedizin, der Sozialpädagogik, sowie an Behördenmitglieder des Straf- und Zivilrechts.
Wird im CAS Brennpunkt Kindesschutz Kindes- und Erwachsenenschutz thematisiert?
Themen des Lehrgangs Kindes- und Erwachsenenschutz, dem CAS in Brennpunkt Kindesschutz, sind neben einer Einführung in den Kindesschutz und die Kinderrechte die soziologischen Perspektiven auf die Entstehung familiärer Problemlagen, theoretische und empirische Erkenntnisse zur Kindheit, medialer Alltag von Kindern und Jugendlichen, Migration und interkulturelle Integration, Kindeswohlgefährdung erkennen, einschätzen und handeln, Täterstrategien, Opferhilfegesetz, zivilrechtliche Kindesschutzmassnahmen: rechtliche Grundlagen und Einbettung in die Praxis, Schnittstelle strafrechtlicher Kindesschutz, Aktenführung und Berichterstattung, Gesprächsführung mit Kindern, Trauma und Resilienz, sowie Fallstudien.
Gehen alle hier aufgeführten Weiterbildungen auch Kindes- und Erwachsenenschutz ein?
Viele Weiterbildungen, die sie auch hier finden, befassen sich mit dem Kindesschutz, doch nicht alle gehen auch explizit auf den Schutz von Erwachsenen ein. Der «CAS Soziale Arbeit im gesetzlichen Auftrag» jedoch thematisiert das Kindes- und Erwachsenenschutz mit Kindesrecht sowie Erwachsenenschutzrecht und auch im «MAS in Kinder- und Jugendhilfe» kann mit dem Wahlpflichtmodul «CAS Kindes- und Erwachsenenschutzrecht» gezielt ein Fokus auf dieses Thema gesetzt werden.
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