Voraussetzungen für die Zulassung zur Ernährungsberater-Ausbildung:
Für die Zulassung zu einer Ernährungsberater-Ausbildung gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen oder Vorbedingungen, das heisst, es wird keine spezifische Vorbildung und Berufserfahrung verlangt. Manche Anbieter setzen eine berufliche Grundbildung oder (gymnasiale) Matura, ein Mindestalter von 18 Jahren sowie gute Deutschkenntnisse (mind. Niveau B2) voraus.
Gut zu wissen, rund um die mögliche Anerkennung:
Obwohl auf gesetzlicher Ebene (KVV Art. 50a, Ziff.1, Bst. a) klar geregelt ist, wer als anerkannte Ernährungsberater / Ernährungsberaterin gilt, gibt es dennoch viele Anbieter mit einer ähnlichen Berufsbezeichnung (so zum Beispiel Ernährungscoach / Ernährungstrainer etc.). Um sich von solchen «Laienberatern/-innen» abzugrenzen, ist es wichtig, die eigene Seriosität und Fachkompetenz entsprechend zu belegen.
Dies erfolgt in der Regel durch eine Registrierung bei der ASCA und/oder beim EMR und/oder über eine Verbandsmitgliedschaft.
- Für die Aufnahme in den Schweizerischen Verband der Ernährungsberater / Ernährungsberaterinnen werden ausschliesslich gesetzlich anerkannte Fachpersonen zugelassen. Details finden Sie hier.
- Für die Aufnahme ins ASCA-Register (schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin) sind für die Methoden «Ernährungsberatung TEN», «Ernährungsberatung TCM» und «Ernährungsberatung AVM» 150 Stunden schulmedizinische Grundausbildung sowie zusätzlich 300 Stunden vertieftes schulmedizinisches Studium erforderlich.
- Für die Aufnahme ins EMR-Register (Erfahrungsmedizinische Register) gelten ebenfalls ergänzende Richtlinien, so müssen 340 Stunden Grundlagen Ausbildung (schulmedizinische Kenntnisse) vorgewiesen werden können (Stand: März 2024).
Input: Wieso ist die Registrierung ins ASCA- und/oder EMR-Register wichtig?
Sowohl die ASCA als auch das EMR sind Qualitätslabel für die Tätigkeiten in der Komplementärmedizin. Sie führen beide eine sog. Methodenliste, in welcher festgehalten ist, wie viele Stunden an medizinischer Grundlagenausbildung und Fachausbildung (Methode) erfüllt sein müssen, um sich bei der ASCA und/oder im EMR registrieren zu lassen.
Viele Krankenkassen orientieren sich an der ASCA und EMR. Das heisst, Therapeuten/-innen, die bei der ASCA und/oder beim EMR registriert sind, können oftmals Krankenkassen anerkannt arbeiten. Aber Achtung! Dies ist nicht immer der Fall.
So fordern immer mehr Krankenkassen ein Branchenzertifikat oder ein eidgenössisches Diplom der Berufsorganisationen (OdA AM, OdA KT, OdA MM, ODA ARTECURA, schweizerische Verband der Osteopathen FSO-SVO), um Krankenkassen anerkannt arbeiten zu können. Dies wird in Zukunft noch weiter zunehmen.