Voraussetzungen für die Zulassung zur HF Pflege Ausbildung:
Über das Zulassungsverfahren zum Pflegefachfrau / Pflegefachmann-Studium entscheidet jede Höhere Fachschule (HF) für sich selbst. In ihrem Studienreglement wird dies festgehalten – unter Berücksichtigung der entsprechenden rechtlichen Grundlagen (Rahmenlehrplan Pflege). Es kann daher zwischen den Höheren Fachschulen (HF) zu Unterschieden kommen.*
Um ein HF Pflege-Studium zur diplomierte Pflegefachfrau HF / diplomierter Pflegefachmann HF an einer höheren Fachschule beginnen zu können, müssen Sie in der Regel mit folgenden Zulassungsbedingungen rechnen.
- Abschluss einer dreijährigen beruflichen Grundbildung mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) in der Pflege** oder gleichwertiger Abschluss.
Oder
- Abschluss einer dreijährigen beruflichen Grundbildung (EFZ) in einem anderen Bereich und mind. 1 Jahr einschlägige Berufspraxis im Gesundheitswesen
Oder
- Abschluss einer gymnasialen Matura oder Fachmittelschule und min. ein Jahr einschlägige Berufserfahrung im Gesundheitswesen
Und
- Eignungsabklärung erfolgreich bestanden. Diese besteht in der Regel aus folgenden Schritten (kann aber von Schule zu Schule variieren):
- Einreichen der vollständigen Bewerbungsunterlagen
- Ablegen einer schriftlichen Prüfung, in der die Aspekte Selbstreflexion, Selbstwahrnehmung, Ausdrucksweise, das Erfassen von Inhalten und Zusammenhängen sowie die Rechtschreibung beurteilt werden
- Praktische Eignungsbeurteilung in einem zweitägigen Praktikum
- Eignungsgespräch zur Beurteilung der Selbst-, Sozial- und Fachkompetenz sowie der Berufs- und Ausbildungsmotivation
Weitere Bedingungen:
- Bei einem berufsbegleitenden HF Pflege Studium: Mind. 50% Berufstätigkeit in der Pflege
Hinweis:
Zum Teil ist es möglich, bereits erbrachte Bildungsleistungen anrechnen zu lassen (z. B. SRK-Diplom DN I). Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an den Anbieter Ihrer Wahl.
* Die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen (HF) richten sich nach Rahmenlehrplänen, die von Bildungsanbietern und Branchenverbänden gemeinsam erarbeitet und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt wurden. Im Rahmenlehrplan wird unter anderem den zu schützenden Titel, das Berufsprofil, die zu erreichenden Kompetenzen sowie die Koordination von schulischen und praktischen Bildungsbestandteilen festgelegt. Wenn sich die Höheren Fachschulen bei der detaillierten Ausgestaltung ihrer Studienangebote an bestehende Rahmenlehrpläne halten, sind ihre HF-Lehrgänge eidgenössisch anerkannt und führen zu einem geschützten Titel.
** Mit einem Abschluss als Fachfrau Gesundheit EFZ / Fachmann Gesundheit EFZ (FaGe) kann oft ein verkürzter Studiengang besucht werden. Setzen Sie sich hierfür bitte direkt mit dem Anbieter Ihrer Wahl in Kontakt.