Ausbildung / Weiterbildung Arbeitszeugnis schreiben
Arbeitszeugnis schreiben: Ohne Floskeln und Codes aussagekräftige Referenzen für Arbeitnehmer formulieren
Fragen und Antworten
Was beinhaltet ein Kurs zum Thema Arbeitszeugnis schreiben?
- Theoretische und rechtliche Grundlagen rund ums Arbeitszeugnis schreiben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Einführung in die verschiedenen Zeugnisarten
- Optimale Gestaltung und korrekter, systematischer Aufbau
- Positive und negative Inhalte richtig aufsetzen
- Beschreibung der Leistung und des Verhaltens
- Passende und individuelle Formulierungen und Aussagen ohne widerrechtliche Arbeitszeugnis Codes
- Korrekte Auffassung und Interpretation von Arbeitszeugnissen
- Praktische Übungen
Wie kann ich ein Arbeitszeugnis anfechten?
Es kann immer wieder vorkommen, dass ein Arbeitszeugnis nicht den Vorstellungen des Arbeitsnehmers entspricht. So können zum Beispiel Angaben zu Personalien oder die Berufsbezeichnung falsch sein, einzelne Aufgaben, Tätigkeiten oder Qualifikationen vergessen oder in einer fehlerhaften, respektive unvorteilhaften Formulierung festgehalten worden sein. Dann kann das Arbeitszeugnis angefochten werden.
In einem solchen Fall sollte am besten zuerst direkt auf den Vorgesetzten/die Vorgesetzte zugegangen und dort die jeweiligen Verbesserungswünsche, respektive persönlichen Anliegen und Einwände platziert werden. Sofern nicht allzu einschneidende Veränderungen vorgenommen werden möchten, werden diese in den meisten Fällen auch akzeptiert und das Arbeitszeugnis korrigiert und angepasst.
Hierbei ist meistens folgendes Vorgehen zu beobachten: Nach sorgfältigem Durchlesen ändert der Arbeitnehmer das Zeugnis, respektive einzelne Sätze und Passagen so ab, dass es seinen Vorstellungen entspricht. Bei allfälligen Unsicherheiten kann auch eine entsprechende Fachperson hinzugezogen werden. Anschliessend wird das Arbeitszeugnis wieder dem Arbeitgeber vorgelegt. Dieser kann nun entscheiden, ob und inwiefern er den Änderungswünschen des Arbeitnehmers nachkommen möchte. Es kann auch ein Kompromiss der Anliegen beider Seiten umgesetzt werden.
Sollte der Vorgesetzte/die Vorgesetze keinerlei Änderungen vornehmen wollen und der Arbeitnehmer damit nicht einverstanden ist, kann dieser einen schriftlichen Widerspruch einlegen. Sollte auch dies keinerlei Wirkung haben, hat der Arbeitnehmer in einem weiteren Schritt den Anspruch darauf das Arbeitszeugnis anzufechten und auf dem Rechtsweg bei Gericht einzuklagen. Dies ist jedoch immer mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden, sodass ein solches Vorgehen wenn möglich vermieden werden sollte.
An wen richtet sich eine Ausbildung im Bereich Arbeitszeugnis schreiben?
- Personalverantwortliche
- Personalsachbearbeiter, Personalsachbearbeiterin
- Führungskräfte
- Unternehmensleitungen
- Vorgesetzte aller Führungsstufen
- Interessierte Arbeitnehmer, die mehr über das Arbeitszeugnis schreiben und dessen Interpretation erfahren möchten
Die Zielgruppen bzw. Zulassungs-Bedingungen werden von den Schulen eigenständig festgelegt. Es kann daher von Schule zu Schule zu leichten unterschieden kommen.
Wir empfehlen daher, sich direkt über unser Kontaktformular bei der Schule der Wahl zu melden oder sich über den Button „Frage stellen“ direkt an den richtigen Ansprechpartner zu wenden – schnell, einfach und unverbindlich.
Wie kann ich ein Arbeitszeugnis schreiben?
Ein Arbeitszeugnis ist ein äusserst wichtiges Dokument, das bei einer Stellensuche vom potentiell zukünftigen Arbeitgeber, respektive Personaler, Personalverantwortlichen und HR-Mitarbeitenden genauestens unter die Lupe genommen wird. Es enthält wesentliche und wichtige Angaben über das Fachwissen und Kompetenzen einer Person, respektive Mitarbeitenden, ihre Aufgaben und Tätigkeiten, sowie ihr Verhalten, Sozialkompetenz und Persönlichkeit.
Ein Arbeitnehmer kann dabei nicht nur bei einer Kündigung oder einem Vorgesetztenwechsel, sondern auch während des Arbeitsverhältnisses jederzeit von seinem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis verlangen.
Grundsätzlich muss ein Zeugnis sowohl wahr, sprachlich korrekt, vollständig als auch wohlwollend formuliert sein. Der Arbeitgeber ist dabei in seiner Entscheidung frei, welche Aspekte er nun genauer hervorheben möchte oder nicht. Schliesslich muss der nächste Arbeitgeber die Möglichkeit haben sich ein umfassendes Bild zur Person und deren Eignung zu machen. Deshalb ist beim Arbeitszeugnis schreiben der Aufbau, sowie Inhalt rechtlich klar definiert und vorgegeben. So muss es zum Beispiel schriftlich, in Textform und auf einem Firmenpapier erstellt und ausgegeben werden.
Inhaltlich müssen mindestens folgende Elemente vorhanden sein:
- Titel „Arbeitszeugnis“
- Name und Adresse des Arbeitgebers/Ausbildungsbetriebs
- Vorname, Name und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
- Ort und Datum
- Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Art des Arbeitsverhältnisses
- Berufsbezeichnung, Arbeitsfunktion, Arbeitsposition
- Informationen über das Unternehmen
- Aufzählung der Aufgaben und Tätigkeiten
- Eventuelle Beförderungen
- Leistungsbeurteilung, fachliche Fähigkeiten
- Verhaltensbeurteilung
- Grund für Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich)
- Schlussformel
- Eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers
Ziehen Sie bei Unsicherheiten oder Zeitmangel gerne eine Fachperson hinzu, die sich auf das professionelle Erstellen von individuellen Arbeitszeugnissen spezialisiert hat.
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