Ausbildung / Weiterbildung Arbeitszeugnis schreiben

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Arbeitszeugnis schreiben: Ohne Floskeln und Codes aussagekräftige Referenzen für Arbeitnehmer formulieren

Fragen und Antworten

Beim Arbeitszeugnis schreiben müssen vielerlei Dinge beachtet werden, unter anderem der Typ des Zeugnisses, wie beispielsweise ein Zwischenzeugnis, Praktikumszeugnis, Ausbildungszeugnis, Abschlusszeugnis usw. Grundsätzlich wird zwischen einem Arbeitszeugnis, also qualifizierten Arbeitszeugnis, respektive Vollzeugnis und einer Arbeitsbestätigung, einem sogenannten einfachen Arbeitszeugnis unterschieden.

Einfach erklärt handelt es sich bei einer Arbeitsbestätigung um eine Art Tätigkeits- und Anstellungsnachweis. Es muss ausschliesslich die Art des Arbeitsverhältnisses, die Funktion, Aufgaben und Personalien des Arbeitnehmers, sowie die Dauer der Anstellung aufführen.

Nicht selten wird davon ausgegangen, dass ein einfaches Arbeitszeugnis etwas Schlechteres, ja sogar Negatives sei im Vergleich zu einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Hierzu besteht grundsätzlich kein Grund zur Sorge.

So ist es einfach üblich bei einer kürzeren oder temporären Anstellungsdauer und Arbeitseinsatz eine Arbeitsbestätigung anstelle eines Vollzeugnisses auszustellen. So müsste in einem Arbeitszeugnis unter anderem zusätzlich auf die Leistung, Qualifikation und das Verhalten, respektive die soziale Kompetenz des Arbeitnehmers Bezug genommen werden. Diese wahr, korrekt, vollständig und wohlwollend wiederzugeben, obwohl man den Arbeitnehmer nur über eine kurze oder unregelmässige Zeitspanne hinweg kennenlernen konnte gestaltet sich schwierig und wenig realistisch.

Wird auch bei einer längeren Anstellungsdauer eine Arbeitsbestätigung ausgestellt, kann dies jedoch durchaus auf grössere Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hinweisen und womit wohl ein negatives Arbeitszeugnis vermieden werden wollte.

Ein Arbeitszeugnis ist ein äusserst wichtiges Dokument, das bei einer Stellensuche vom potentiell zukünftigen Arbeitgeber, respektive Personaler, Personalverantwortlichen und HR-Mitarbeitenden genauestens unter die Lupe genommen wird. Es enthält wesentliche und wichtige Angaben über das Fachwissen und Kompetenzen einer Person, respektive Mitarbeitenden, ihre Aufgaben und Tätigkeiten, sowie ihr Verhalten, Sozialkompetenz und Persönlichkeit.

Ein Arbeitnehmer kann dabei nicht nur bei einer Kündigung oder einem Vorgesetztenwechsel, sondern auch während des Arbeitsverhältnisses jederzeit von seinem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis verlangen.

Grundsätzlich muss ein Zeugnis sowohl wahr, sprachlich korrekt, vollständig als auch wohlwollend formuliert sein. Der Arbeitgeber ist dabei in seiner Entscheidung frei, welche Aspekte er nun genauer hervorheben möchte oder nicht. Schliesslich muss der nächste Arbeitgeber die Möglichkeit haben sich ein umfassendes Bild zur Person und deren Eignung zu machen. Deshalb ist beim Arbeitszeugnis schreiben der Aufbau, sowie Inhalt rechtlich klar definiert und vorgegeben. So muss es zum Beispiel schriftlich, in Textform und auf einem Firmenpapier erstellt und ausgegeben werden.

Inhaltlich müssen mindestens folgende Elemente vorhanden sein:

  • Titel „Arbeitszeugnis“
  • Name und Adresse des Arbeitgebers/Ausbildungsbetriebs
  • Vorname, Name und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
  • Ort und Datum
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Art des Arbeitsverhältnisses
  • Berufsbezeichnung, Arbeitsfunktion, Arbeitsposition
  • Informationen über das Unternehmen
  • Aufzählung der Aufgaben und Tätigkeiten
  • Eventuelle Beförderungen
  • Leistungsbeurteilung, fachliche Fähigkeiten
  • Verhaltensbeurteilung
  • Grund für Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich)
  • Schlussformel
  • Eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers

Ziehen Sie bei Unsicherheiten oder Zeitmangel gerne eine Fachperson hinzu, die sich auf das professionelle Erstellen von individuellen Arbeitszeugnissen spezialisiert hat.

  • Theoretische und rechtliche Grundlagen rund ums Arbeitszeugnis schreiben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Einführung in die verschiedenen Zeugnisarten
  • Optimale Gestaltung und korrekter, systematischer Aufbau
  • Positive und negative Inhalte richtig aufsetzen
  • Beschreibung der Leistung und des Verhaltens
  • Passende und individuelle Formulierungen und Aussagen ohne widerrechtliche Arbeitszeugnis Codes
  • Korrekte Auffassung und Interpretation von Arbeitszeugnissen
  • Praktische Übungen

Es kann immer wieder vorkommen, dass ein Arbeitszeugnis nicht den Vorstellungen des Arbeitsnehmers entspricht. So können zum Beispiel Angaben zu Personalien oder die Berufsbezeichnung falsch sein, einzelne Aufgaben, Tätigkeiten oder Qualifikationen vergessen oder in einer fehlerhaften, respektive unvorteilhaften Formulierung festgehalten worden sein. Dann kann das Arbeitszeugnis angefochten werden.

In einem solchen Fall sollte am besten zuerst direkt auf den Vorgesetzten/die Vorgesetzte zugegangen und dort die jeweiligen Verbesserungswünsche, respektive persönlichen Anliegen und Einwände platziert werden. Sofern nicht allzu einschneidende Veränderungen vorgenommen werden möchten, werden diese in den meisten Fällen auch akzeptiert und das Arbeitszeugnis korrigiert und angepasst.
Hierbei ist meistens folgendes Vorgehen zu beobachten: Nach sorgfältigem Durchlesen ändert der Arbeitnehmer das Zeugnis, respektive einzelne Sätze und Passagen so ab, dass es seinen Vorstellungen entspricht. Bei allfälligen Unsicherheiten kann auch eine entsprechende Fachperson hinzugezogen werden. Anschliessend wird das Arbeitszeugnis wieder dem Arbeitgeber vorgelegt. Dieser kann nun entscheiden, ob und inwiefern er den Änderungswünschen des Arbeitnehmers nachkommen möchte. Es kann auch ein Kompromiss der Anliegen beider Seiten umgesetzt werden.

Sollte der Vorgesetzte/die Vorgesetze keinerlei Änderungen vornehmen wollen und der Arbeitnehmer damit nicht einverstanden ist, kann dieser einen schriftlichen Widerspruch einlegen. Sollte auch dies keinerlei Wirkung haben, hat der Arbeitnehmer in einem weiteren Schritt den Anspruch darauf das Arbeitszeugnis anzufechten und auf dem Rechtsweg bei Gericht einzuklagen. Dies ist jedoch immer mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden, sodass ein solches Vorgehen wenn möglich vermieden werden sollte.

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Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

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