Leiter / Leiterin in sozialen und sozialmedizinischen Organisationen (HFP): Ausbildung, Weiterbildung, Infos und Schulen (ehemals: Institutionsleiter / Institutionsleiterin im soz. und soz.med. Bereich, davor: Heimleiter / Heimleiterin)
Heimleiter / Heimleiterin Ausbildung: Die Führungsposition in Heimen
Fragen und Antworten
Benötige ich für die Höhere Fachprüfung zum Heimleiter bereits Erfahrung in der Heimleitung?
Um zur Höheren Fachprüfung zum/zur dipl. Heimleiter/in zugelassen zu werden, benötigen Sie mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, wovon mindestens drei Jahre in einer leitenden Funktion im Heimbereich vorzuweisen sind. Sollten Sie keine dreijährige Berufslehre, sonder eine zweijährige Lehre abgeschlossen haben, so sind anstelle von fünf Jahren Berufserfahrung mindestens sieben Jahre nachzuweisen, dennoch auch hier nur drei Jahre in einer leitenden Funktion.
Welches sind die Anforderungen für eine Ausbildung Institutionsleiter / Institutionsleiterin im sozialen und sozialmedizinischen Bereich (HFP)?
Die Voraussetzungen für die Ausbildung zur Institutionsleiterin / zum Institutionsleiter im sozialen und sozialmedizinischen Bereich (HFP) sind folgende:
- eidg. Fachausweis als Teamleiter/in in sozialen und sozialmedizinischen Organisationen (BP) ein anderer Abschluss der höheren Berufsbildung (Berufsprüfung, höhere Fachprüfung oder höhere Fachschule) oder ein Hochschulabschluss im Sozial- oder Gesundheitsbereich
- und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in sozialen/sozialmed. Organisationen
oder
- anderer Abschluss der höheren Berufsbildung (Berufsprüfung, höhere Fachprüfung oder höhere Fachschule) oder Hochschulabschluss
- und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in sozialen/sozialmed. Organisationen sowie Nachweis der erforderlichen Branchenkenntnisse
oder
- Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) im Sozial- oder Gesundheitswesen
und mindestens 5 Jahre Berufspraxis in sozialen/sozialmed. Organisationen
Zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen:- 3 Jahre Führungserfahrung im Sozial- oder Gesundheitswesen mind. auf der Stufe Teamleitung
- und Nachweis der Leitung eines ganzen Bereiches einer Organisation im Sozial- oder Gesundheitsbereich geleitet zu haben
- und die erforderlichen Modulabschlüsse (Module 1-10) oder Gleichwertigkeitsbestätigungen
Ist die Heimleiter-Ausbildung an allen Schulen gleich lang?
Da jede Schule verschiedene Kursmodelle anbietet, die eine unterschiedliche Anzahl von Lehrstunden pro Woche umfassen, kann die Dauer der Weiterbildung zum/zur dipl. Heimleiter/in resp. dipl. Institutionsleiter/in im sozialen und sozialmedizinischen Bereich zwischen einem und drei Jahren variieren.
Welche Fächer werden in der Weiterbildung zum Heimleiter unterrichtet?
Schulen, welche Sie auf die Höhere Fachprüfung (HFP) dipl. Heimleiter/in vorbereiten, vermitteln Ihnen das Wissen, welches Sie benötigen, um Ihre zukünftigen Aufgaben wahrnehmen zu können. Dazu werden Ihnen Themen wie diese näher gebracht: Führungsverständnis, Führungsverhalten, Zielorientierte Führung im Team, Organisation und Qualität der Teamarbeit, Teamentwicklung und Zusammenarbeit, Führungsaufgaben planen, durchführen und evaluieren, sich und andere führen, Personal, Finanzen, Organisation, strategisches und normatives Management. Darüber hinaus werden bei den einzelnen Schulen für die Weiterbildung in der Heimleitung / Institutionsleitung zudem weitere Themen behandelt, die jedoch von Schule zu Schule variieren. Erfragen Sie bitte den exakten Heimleiter-Stundenplan direkt bei den einzelnen Bildungsanbietern.
Sind in den Kurskosten zum Heimleiter auch die Prüfungsgebühren inbegriffen?
Die Kurskosten für die Weiterbildung zum Heimleiter resp. Institutionsleiter/in im sozialen und sozialmedizinischen Bereich beinhalten nicht die Prüfungsgebühren. Diese sind separat zu entrichten und belaufen sich für das Jahr 2015 auf 1`800 CHF. Zusätzlich fallen Gebühren für die Ausstellung des Diploms und der Registrierung in das SBFI-Register in Höhe von 40.- CHF an. Im Falle von Prüfungswiederholungen sind für die einzelnen Prüfungsteile (schriftliche Diplomarbeit; Fallstudie; Präsentation und Fachgespräch zur Diplomarbeit) jeweils 600.- CHF zu bezahlen. Auch für eventuelle Gleichwertigkeitsbeurteilungen müssen Sie eine Gebühr bezahlen, welche sich bei einem Erstgesuch auf 600.- CHF und bei einem Zweitgesuch auf 400.- CHF beläuft.
Gibt es die HFP zum Heimleiter denn nicht mehr?
Die Höhere Fachprüfung zum/zur dipl. Heimleiter/in wurde im Jahr 2012 das letzte Mal durchgeführt und im Anschluss von der Höheren Fachprüfung „dipl. Institutionsleiter/in im sozialen und sozialmedizinischen Bereich“ abgelöst. Personen, welche über den alten Titel verfügen, sind berechtigt, den neuen Titel zu tragen, ohne eine weitere Prüfung ablegen zu müssen.
Welchen Abschluss erhalte ich nach bestandener Prüfung zum Heimleiter?
Die Weiterbildung zum dipl. Heimleiter schliesst bei Bestehen der Höheren Fachprüfung mit dem Abschluss „Diplomierte Institutionsleiterin / Diplomierter Institutionsleiter im sozialen und sozialmedizinischen Bereich“.
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