Erwachsenenschutz: Kurse mit einem hohen Theorie-Praxis-Transfer
Fragen und Antworten
Ist Berufserfahrung für den CAS Erwachsenenschutz Voraussetzung?
Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Anschluss an den Studienabschluss in Sozialer Arbeit oder einer benachbarten Disziplin sind Voraussetzung für den Zertifikatslehrgang an einer Fachhochschule in Kindes- und Erwachsenenschutzrecht.
Aus welchen Inhalten besteht der CAS in KESR?
Der Zertifikatslehrgang CAS Kindes- und Erwachsenenschutzrecht besteht aus zwei Pflichtteilen sowie einem Wahlpflichtteil, innerhalb dessen Sie sich für den Schwerpunkt Erwachsenen- oder Kindesschutz festlegen können. Der erste Pflichtkurs vermittelt Ihnen Wissen in den folgenden Bereichen: Grundrechte und staatliches Handeln; Datenschutz in der Sozialen Arbeit; Grundlagen Erwachsenen-Schutzrecht; Grundlagen Kindesschutzrecht; Amt des Beistands und Verantwortlichkeiten; Behördenorganisation im KESR und externe Stellen; Erfahrungsbericht; Verfahren, Kinderrechte. Im Wahlpflichtteil Erwachsenenschutz werden Sie in den Bereichen Gesetzliche Vertretungsrechte; Eigene Vorsorge: Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag; Fürsorgliche Unterbringung; Beistandschaft; Vermögensverwaltung und Behörden-Mandatsperson-Zusammenarbeit; Erwachsenenschutz und Demenzkranke geschult. Der letzte Teil, die Pflichtkurse 2 bestehen aus den Kursen: Umgang mit psychisch Kranken; Umgang mit Gewalt; Kinder psychisch erkrankter Eltern; Arbeit im Zwangskontext. Für nähere Informationen zu Inhalt und Aufbau des Weiterbildungslehrgangs wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Fachhochschule.
Richtet sich der CAS Kindes- und Erwachsenenschutzrecht an eine bestimmte Zielgruppe?
Personen aus der Sozialen Arbeit, der Pädagogik, Psychologie oder mit juristischem Hintergrund, welche sich mit dem Kindesschutz oder auch Erwachsenenschutz befassen und in diesem Bereich Ihre Kompetenzen fundiert erweitern wollen, sind Zielgruppe dieses Certificate of Advanced Studies.
Welche Kompetenzen vermittelt der Zertifikatslehrgang im Erwachsenenschutz?
Teilnehmende des CAS (Certificate of Advanced Studies) Weiterbildungslehrgangs in Kindes- und Erwachsenenschutzrecht erlangen umfassendes Wissen über das neue KESR, seine Neuerungen und Haupt-Ziele, die Verfahrensweisen und die Hintergründe, das System und die Handlungs-Prinzipien. Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Lehrgangs sind in der Lage, ihre neu erworbenen Kompetenzen und ihr Wissen im Berufsalltag effektiv anzuwenden und auf diese Weise zu einer wirksamen Umsetzung des KESR beizutragen.
Wir lange dauert der CAS im Erwachsenenschutzrecht?
Der Certificate of Advanced Studies Kindes- und Erwachsenenschutzrecht hat einen Umfang von 15 ECTS-Punkten mit 192 Kontaktstunden, die sich auf 24 Tage über die Dauer von ungefähr einem Jahr verteilen.
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