Hauswartschule: Den Hauswartberuf mit eidg. Fachausweis abschliessen
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Hauswartschule: Verwirklichen Sie sich ihren Traumberuf

Fragen und Antworten

Zur Höheren Fachprüfung Hausmeister / Hausmeisterin wird zugelassen, wer eine Berufsprüfung über eine bestandene Berufsprüfung im Bereich Facility (Hauswart / Hauswartin, Gebäudereiniger / Gebäudereinigerin, Instandhaltungsfachmann / Instandhaltungsfachfrau) bestanden hat und nach deren Abschluss über eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Bereich Facility verfügt. Erkundigen Sie sich bei der Schule, ob es weitere spezifische Zulassungsbedingungen gibt.

An einer Hauswartschule können Sie meist einige verschiedene Aus- und Weiterbildungsgänge besuchen. Da ist zum einen die Grundausbildung zum Fachmann Betriebsunterhalt bzw. zur Fachfrau Betriebsunterhalt mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ).

Darauf aufbauend wird die Berufsprüfung (BP) zum Hauswart bzw. zur Hauswartin mit eidg. Fachausweis angeboten, sowie die Höhere Fachprüfung (HFP) zum Hausmeister oder zur Hausmeisterin mit eidg. Diplom.

Darüber hinaus können oftmals kürzere Seminare zu speziellen Themen besucht werden, etwa Brandschutz, Pflanzenschutz, Desinfektion des Badewassers in Gemeinschaftsbädern, Schimmel und Schädlinge, Schulmobiliar, Blumenbinden, Ergonomie, Rasenpflege und vieles mehr. An Fachhochschulen können zudem CAS, DAS und MAS Nachdiplomstudiengänge in Facility Management und verwandten Bereichen besucht werden.

  • Die Grundbildung zum Fachmann Betriebsunterhalt / zur Fachfrau Betriebsunterhalt mit eidg. Fähigkeitszeugnis dauert drei Jahre mit einem Tag Berufsfachschule in der Woche.
  • Die Weiterbildung Hauswart / Hauswartin mit eidg. Fachausweis dauert berufsbegleitend vier Semester (2 Jahre).
  • Vier Semester müssen für die Weiterbildung zum Hausmeister / zur Hausmeisterin mit eidg. Diplom investiert werden.

Am besten direkt beim Anbieter nachfragen – unkompliziert, schnell und unverbindlich über unser Kontaktformular oder mit dem „Frage stellen“-Button direkt mit dem passenden Ansprechpartner sprechen.

Wer zur Berufsprüfung zum Hauswart / zur Hauswartin mit eidg. Fachausweis zugelassen werden möchte, der muss im Besitz eines eidg. Fähigkeitszeugnisses EFZ sein, mindestens zwei Jahre als Hauswart/in gearbeitet haben und folgende Zertifikate und Diplome besitzen:

  • European Computer Driving Licence Base (ECDL)
  • Kursausweis als Berufsbildner/in in Lehrbetrieben
  • Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in speziellen Bereichen
  • Nothilfeausweis
  • Ausweis BLS-AED-SRC Komplett (lebensrettende Massnahmen zur Wiederbelebung)

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Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

Erfahrungen, Bewertungen und Meinungen zur Ausbildung / Weiterbildung

Vorschaubild des Videos «4 Schritte zur richtigen Weiterbildung»

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