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Fragen und Antworten
Muss ich bei der Weiterbildung zum Holzbau-Vorarbeiter eine Prüfung machen?
Ja. Beim Abschluss zum/zur Holzbau-Vorarbeiter/in handelt es sich seit 2021 um eine eidgenössische Berufsprüfung. Diese ersetzt die bis 2020 geltende Verbandsprüfung, die durch Holzbau Schweiz, den Verband Schweizer Holzbauunternehmungen, das Baukader Schweiz und die Fédération romande des entreprises de menuiserie, ébénisterie, charpentes, des fabriques de meubles et des parqueteurs (FRM) durchgeführt wurde. Die Prüfung besteht aus mehreren schriftlichen und mündlichen Teilprüfungen und dauert insgesamt 13 Stunden.
Was genau ist der MAS Holzbau?
Bei dem MAS Holzbau handelt es sich um einen Weiterbildungsstudiengang, der bei Bestehen mit dem Master of Advanced Studies (MAS) schliesst und mit 60 ECTS berechnet wird. Er eignet sich vor allem für Fachplaner und Bauingenieure, Projektleiter, Architekten und Holzingenieure, kann aber, bei entsprechender Qualifikation, auch von Branchenneulingen und Quereinsteigern besucht werden. Der Masterstudiengang setzt sich aus vier Certificate of Advanced Studies (CAS) zusammen, bei denen es sich um kürzere Lehrgänge zu ganz speziellen Themen handelt, wie etwa „Holztragewerke“, „Bauen mit Holz“, „Weiterbauen am Gebäudebestand mit Holz“ oder auch zum Brandschutz und der Bauphysik beim Holz-Bau. Nach Bestehen der einzelnen CAS ist eine Masterthesis, eine Masterarbeit zu schreiben, welche den Abschluss dieser Weiterbildung bildet.
Brauche ich mit Berufsmaturität noch weitere Berufserfahrung für ein Holztechnikstudium?
Muss ich für den Vorarbeiterkurs irgendwelche Bedingungen erfüllen?
Wer sich für Weiterbildung zum/zur Holzbau-Vorabeiter/in mit eidgenössischem Fachausweis anmelden möchte, muss einen Lehrabschluss mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ als Zimmermann/Zimmerin oder Holzbau-Fachmann/Fachfrau vorweisen können.
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