Leiterin / Leiter in sozialen und sozialmedizinischen Organisationen (HFP): Ausbildung, Weiterbildung, Schulen, Selbsttest (ehemals: Institutionsleiter/in und Heimleiter/in)

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Selbsttest «Leiter / Leiterin von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen (HFP)»: Ist dieser Lehrgang für mich der richtige?

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Leiterin/Leiter von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen: Verantwortung im Bereich Heimleitung/Institutionsleitung übernehmen

Der Titel "Leiter/in von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen (HFP)" löste die bisherigen Berufsbezeichnung "Institutionsleiter/in im sozialen oder sozialmedizinischen Bereich" (und davor "Heimleiter/in") im Februar 2023 ab. Die Höhere Fachprüfung (HFP) ist der letzte Schritt des Ausbildungsmodells für Führungsaufgaben im sozialen und sozialmedizinischen Bereich, welches modular aufgebaut ist und berufsbegleitend absolviert werden kann. Zur Schulung zugelassen wird man nach Vorweisung der Kompetenz-Nachweise der Berufsprüfung in Teamleitung.

Leiter/innen von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen sollten in ihrem Aufgabenbereich die Ansprüche und Bedürfnisse der Betroffenen innerhalb der Institution berücksichtigen sowie auch den Anspruchsgruppen und Meinungen, welche auf die Institution von aussen einwirken, gerecht werden. Dank fundierter Kompetenzen im Führungsbereich, ökonomischer Denkweise, Know-How im Marketing und Öffentlichkeitssensitivität können sie die Organisation  erfolgreich führen. Dabei müssen sie die Entwicklungsstrategie stets an die Personal- und Klientenbedürfnisse anpassen.

Die ein- bis dreijährigen Ausbildung endet mit einer Überprüfung der im Rahmen der Schulung erworbenen Kompetenzen. Erst danach kann die entsprechende Ausübung dieser anspruchsvollen Führungstätigkeit als Leiter/in von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen angestrebt werden. Weiterführende Informationen können Sie direkt von den anbietenden Schulen beziehen. Kostenlose und unverbindliche Unterlagen können Sie mittels Anfrageformular bei den Schulen über diese Seite bestellen.

Fragen und Antworten

Zugelassen zur Abschlussprüfung wird, wer folgende Anforderungen erfüllt:

  • Berufsprüfung für Teamleiter/Teamleiterin in sozialen und sozialmedizinischen Organisationen mit eidg. Fachausweis, Tertiärabschluss oder gleichwertiger Abschluss im Sozial- und Gesundheitswesen und mind. 3 Jahre Berufspraxis in sozialen und sozialmedizinischen Organisationen

Oder

  • Tertiärabschluss oder gleichwertiger Ausweis und mind. dreijährige Berufserfahrung in sozialen und sozialmedizinischen Organisationen und erforderlichen Branchenkenntnisse

Oder

  • EFZ im Sozial- und Gesundheitswesen oder gleichwertiger Abschluss und mind. 5 Jahre Berufserfahrung in sozialen oder sozialmedizinischen Organisationen

Oder

  • Eidg. Fähigkeitszeugnis in einem anderen Bereich oder gleichwertiger Ausweis und mind. 5 Jahre Berufspraxis in sozialen oder sozialmedizinischen Organisationen und die erforderlichen Branchenkenntnisse

Und

  • Drei Jahre Führungspraxis im Sozial- oder Gesundheitsbereich mindestens auf Stufe Teamleitung und Beleg der Leitung eines ganzen Bereiches einer Organisation im Sozial- oder Gesundheitsbereich

Sowie

  • Eidg. Fachausweis als Teamleiter/Teamleiterin in sozialen und sozialmedizinischen Organisationen oder über die Kompetenznachweis der Module* 1, 2, 3 und Doppelmodul 4/5 sowie der Module 6, 7, 8, 9, 10 bzw. die entsprechenden Gleichwertigkeitsbestätigungen

Bei den Lehrgängen an Schulen handelt es sich um Vorbereitungskurse, die Sie auf die eidgenössischen Prüfungen vorbereiten, in diesem Fall auf die zum/zur Leiterin / Leiter von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen (HFP) (ehemals Institutionsleiter im sozialen und sozialmedizinischen Bereich/Heimleiter). Der Weiterbildungslehrgang an sich ist nicht eidgenössisch anerkannt, lediglich der Abschluss, den Sie bei Bestehen der Abschlussprüfung erhalten. Um an der Prüfung teilnehmen zu können, ist es erforderlich, dass Sie die Kompetenznachweise der einzelnen Module nachweisen können, die Sie innerhalb der Weiterbildung absolvieren und ablegen. Daher ist der Lehrgang unabdingbar für die Höhere Fachprüfung (HFP). Erst wenn Sie diese Modulabschlüsse respektive eine Gleichwertigkeitsbescheinigung vorweisen können, sind Sie zur eidg. HFP zugelassen.

Sobald die Ausschreibung für die Höhere Fachprüfung (HFP) zum/zur Leiter/in von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen (ehemals Institutionsleiter Weiterbildung/Heimleiter Ausbildung) mindestens fünf Monate vor Beginn der Prüfung ausgeschrieben wurde und Sie sich fristgerecht angemeldet haben, wird über Ihre Zulassung entschieden. Sollten Sie zur Prüfung zugelassen und die Prüfung durchgeführt werden, erhalten Sie mindestens vier Wochen vor Prüfungsbeginn ein Aufgebot.

Die Abschlussprüfung umfasst drei Prüfungsteile.

  1. Diplomprojekt (schriftlich, vorgängig erstellt)
  2. Fallstudie mit Fachgespräch (mündlich)
  3. Simulierte Führungssituation mit Fachgespräch (mündlich)

Die Ausbildung zum Heimleiter / zur Heimleiterin wurde per September 2011 aufgehoben und durch die Ausbildung zum Institutionsleiter im sozialen und sozialmedizinischen Bereich ersetzt.

Nun wurde auch diese Ausbildung per Februar 2023 aufgehoben und durch die Ausbildung zum/zur Leiter/in von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen ersetzt.

Die Kompetenznachweise, die Sie in den Modulen während Ihrer Ausbildung zum dipl. Institutionsleiter/in im sozialen und sozialmedizinischen Bereich erwerben, sind obligatorisch für die Anmeldung zur Abschlussprüfung. Diese sind: Sich führen, Andere führen, Teamorganisation planen und sicherstellen, Ziele setzen und Qualität sichern, Leadership entwickeln, Personalwesen gestalten; Marketing und Kommunikation steuern, Organisation und Qualität entwickeln, Finanzen steuern und Infrastruktur sicherstellen, Strategien mitgestalten.

Sollten Sie die Abschlussprüfung zum/zur Leiterin / Leiter von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen (HFP) (ehemals Institutionsleiter im sozialen und sozialmedizinischen Bereich/Heimleiter) nicht beim ersten Mal bestehen, so haben Sie die Möglichkeit, diese bis zu zweimal zu wiederholen. Widerholt werden müssen jedoch nur die Prüfungsteile, die Sie nicht bestanden haben, nicht die komplette Abschlussprüfung.

Alternativen zur Ausbildung Leiterin / Leiter von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen sind beispielsweise Weiterbildungsstudiengänge an Fachhochschulen im Bereich Betriebswirtschaft für soziale Organisationen:

  • CAS Betriebswirtschaft des Sozialwesens (FH)
  • CAS Leadership und Führung im Sozial- und Gesundheitswesen (FH)
  • CAS Leiten von Teams (FH)
  • DAS Projekte leiten und Teams führen (FH,PH)
  • CAS Sozialmanagement (FH)
  • MAS in Management of Social Services (FH)

Infos, Tipps und Tests zu «Leiterin / Leiter von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen (HFP)» (früher: «Institutionsleiter/in im sozialen und sozialmedizinischen Bereich» bzw. «Heimleiter/in»)

Werde ich zur Institutionsleiter Ausbildung (ehemals Heimleiter, neu: Leiter/in von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen) zugelassen? Was lerne ich dort? Schaffe ich die Höhere Fachprüfung?
» Selbsttest: Passt diese Weiterbildung zu mir?
Wie kann ich meine Weiterbildung finanzieren? Wie profitiere ich von der Subjektfinanzierung des Bundes?
» SBFI Bundesbeiträge Weiterbildung für Berufsprüfung und Höhere Fachprüfung
Was wird in Institutionsleiter Stellen verlangt? Wie teilen sich die Tätigkeiten auf?
» Informationen aus Job-Inseraten

Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

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