Hier erfährst du das Wichtigste über die Ausbildung zum Bedienen von Gabelstaplern.
Mit Motoren angetriebene Stapler und Gabelstapler (sogenannte Flurförderzeuge) werden zum Bewegen von Lasten eingesetzt. Je nach Staplertyp ist die Bedienung mit nur geringen oder aber mit erhöhten Risiken verbunden.
Das Arbeitsgesetzt verpflichtet Arbeitgeber, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten. Beim Einsatz von Staplern müssen sie deshalb sicherstellen, dass die betroffenen Mitarbeitenden über die nötigen Kenntnisse verfügen.
Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) hat zum Thema Stapler die Richtlinie Nr. 6518 verfasst. Darin sind die nötigen Kenntnisse festgehalten, zum Beispiel, welche Ausbildungsstandards für welche Staplertypen gelten, wer ausbilden darf usw.
Achtung: Diese Richtlinien gelten für die Bedienung von Staplern auf dem Firmen- oder Werksgelände. Für die Führung auf Strassen gelten die Bedingungen des Strassenverkehrsrechts.
Wie sieht der Stapler aus, den du bedienen sollst?

Die EKAS-Richtlinie unterteilt die verschiedenen Staplertypen in zwei Kategorien:
Die genauen Typenbeschreibungen in beiden Kategorien (S1–3, R1–4) findest du in der EKAS Richtlinie Nr. 6518.
Ob du einen Staplerausweis brauchst, hängt vom Staplertyp ab, den du bedienen wirst.
Stapler Kategorie S – verlangen Instruktion
Wenn du einen Stapler der Kategorie S bedienen sollst, also einen ohne besonderes Unfallrisiko, dann brauchst du keine Staplerausbildung, aber eine Instruktion. Das heisst, dass du von einer Fachperson deines Betriebs oder einem externen Ausbildner in die Nutzung eines Staplertyps eingeführt werden musst. Meistens finden solche Instruktionen im Betrieb statt. Wichtig ist, dass die Instruktion vor deinem ersten Einsatz mit dem Stapler erfolgt und dass sie dokumentiert wird. Das Dokument muss aufzeigen, wann du von wem zu welchem Staplertyp instruiert worden bist.
Stapler Kategorie R – verlangen Ausbildung
Wenn du einen Stapler der Kategorie R bedienen sollst, also einen mit erhöhtem Unfallrisiko, dann musst du eine Ausbildung absolvieren. Die Ausbildung besteht aus einer theoretischen Grundausbildung und zwei Zusatzmodulen zu zwei der vier Kategorien R1–4. Sie enthält auch eine Lernfahrt und schliesst mit Prüfungen in allen Modulen ab. Die Ausbildung und das Prüfungsergebnis müssen dokumentiert werden. Das Dokument muss aufzeigen, wann du von wem, wie und zu welchen Themen und Staplertypen ausgebildet worden bist und wie gut du die Prüfungen bestanden hast.
Viele Betriebe haben qualifizierte Mitarbeitende, die die Instruktionen und Ausbildungen erteilen können. Zudem gibt es betriebsunabhängige Ausbildungsstätten, die Instruktionen und Ausbildungen anbieten. Diese finden entweder in den Ausbildungsstätten statt oder auf Anfrage auch im Betrieb. Betriebe und Ausbildungsstätten können sich von der Suva bestätigen lassen, dass ihre Ausbildungen und Prüfungen der EKAS Richtlinie Nr. 6518 entsprechen.
Achte darauf, dass du dich für eine Ausbildung entscheidest, die der EKAS Richtlinie Nr. 6518 entspricht. Die Suva führt eine öffentliche Liste von Ausbildungsstätten, die die Ausbildungsstandards erfüllen: https://www.suva.ch/de-ch/praevention/nach-gefahren/maschinen-und-werkzeuge/stapler-flurfoerderzeuge/ausbildungsstaette-staplerpruefung
Das Mindestalter zum Bedienen von Staplern beträgt 18 Jahre. Für Auszubildende ab 15 Jahren sind Ausnahmen möglich, sofern das Bedienen von Staplern zur beruflichen Grundbildung gehört.
Für das Bedienen jeder Art von Stapler brauchst du:
Das Ausbildungskonzept für die Grundausbildung Kategorie R geht von einer Ausbildungsdauer von 4 Tagen aus. Die tatsächliche Ausbildungszeit hängt von den Fähigkeiten der Kandidatinnen und Kandidaten ab. Bescheidenes technisches Geschick oder auch geringe Sprachkenntnisse können die Ausbildungszeit verlängern.
Die Kosten für die Stapler-Grundausbildung Kategorie R (Basis und 2 Typen) belaufen sich, je nach Kursintensität und -form, auf etwa CHF 700–1300. In der Regel tragen die Arbeitnehmer die Kurskosten, da sie für die Schulung ihrer Mitarbeitenden im Gefahrenbereich verantwortlich sind. Wer den Kurs abbricht oder bald danach die Stelle kündigt, muss eventuell einen Teil der Kurskosten zurückbezahlen.
Im Betrieb musst du dich gut verständigen können. Ausreichende Sprachkompetenz in der jeweiligen Landessprache ist deshalb sehr praktisch. Wenn die sprachliche Verständigung schwierig ist, verlängert sich die Ausbildungsdauer.
Bei Sprachproblemen oder Leseschwäche kann die Theorieprüfung durch ein Fachgespräch ersetzt werden.
Betriebe können die Ausbildung und die Instruktion frei gestalten, sofern sie den Nachweis erbringen, dass das Ausbildungsniveau gleichwertig und die Sicherheit der Arbeitnehmenden gewährleistet ist. Das heisst: Ausbildungen im Betrieb können sich von denen in Ausbildungsstätten formal unterscheiden; beide müssen aber die von der EKAS-Richtlinie vorgegebenen Inhalte vermitteln.
Der grosse Unterschied liegt in der Gültigkeit der Staplerausweise:
Wenn du eine frühere oder ausländische Staplerausbildung nachweisen kannst, aber unklar ist, ob der Ausbildungsstand ausreichend ist, wirst du direkt zur Prüfung (Basismodul und Zusatzmodule) zugelassen. Je nach Resultat empfiehlt man dir danach eine Wiederholung oder Auffrischung der Ausbildung.
Fehlt eine gültige Dokumentation der Instruktion (für Kategorien S1–3) oder der Ausbildungsnachweis (für Kategorien R1–4), ergeben sich bei einem Schaden oder Arbeitsunfall ernsthafte Konsequenzen für den Arbeitgeber. Wenn ein Betrieb Mitarbeitende ohne solche Nachweise Stapler bedienen lässt, steht er im Schadensfall ohne Versicherungsschutz da und muss mit Bussen und Haftungsansprüchen rechnen.
Du brauchst Unterstützung? Wir sind in unserem Chat, in der Bildungsberatung oder auch per E-Mail gerne persönlich für dich da!
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