Betriebe und Arbeitgeber in der Schweiz sind gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden zu sorgen und deren Gesundheit zu schützen. Das heisst, sie müssen sicherstellen, dass sich möglichst wenige Berufsunfälle ereignen und die Mitarbeitenden vor Berufskrankheiten geschützt sind. Dafür müssen sie Sicherheitskonzepte erarbeiten und Schutzmassnahmen ergreifen, z.B. durch Sicherheitskleidung, geeignete Einrichtung von Arbeitsplätzen und Verhaltensschulungen.
Verantwortlich für die Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) ist die Geschäftsleitung. Häufig delegiert diese die Aufgabe an Sicherheitsbeauftragte (SiBe). SiBe auf Teamebene sind häufig Fachkräfte mit ASGS-Grundwissen; Mitglieder eigenständiger Sicherheitsabteilungen dagegen sind hauptberufliche und hochqualifizierte Sicherheitsspezialisten.
Wenn ein Arbeitgeber bestimmte Aufgaben der Arbeitssicherheit Mitarbeitenden überträgt, ist er gesetzlich dazu verpflichtet, sie entsprechend auszubilden.
Die verschiedenen Aufgaben im Bereich ASGS werden von der eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) koordiniert.
Anbieter von Weiterbildungen in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Zert.)