Berufsbildner: Ausbildung, Weiterbildung, Kurse, Infos, Tipps und Ratgeber
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Der Berufsbildnerkurs - die obligatorische Vorbereitung für angehende Lehrmeister / Lehrmeisterinnen
Fragen und Antworten
Betreuung von Lernenden – brauche ich eine Berufsbildner Ausbildung?
Die Betreuung von Lernenden erfordert nicht unbedingt eine Berufsbildner Ausbildung. Wichtig ist zum einen die Unterscheidung zwischen Berufsbildner (ist verantwortlich für die Ausbildung der Lernenden in einem Betrieb, schliesst Lehrverträge mit den Lernenden ab, übernimmt Koordinations- und Organisationsaufgaben) und Praxisausbildner (ist nur in der praktischen Ausbildung und Betreuung der Lernenden tätig). Praxisausbildner benötigen von Gesetzes wegen keinen Berufsbildnerausweis, müssen aber über Fachkenntnisse und Berufserfahrung in dem Bereich verfügen, in dem sie ausbilden.
Welche Voraussetzung muss ich für eine Ausbildung bzw. Weiterbildung zum Berufsbildner bzw. zur Berufsbildnerin erfüllen?
Wer als Berufsbildnerin oder Berufsbildner arbeiten will, muss über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ oder einen gleichwertigen Ausweis im entsprechenden Beruf verfügen und mindestens zwei Jahre Praxiserfahrung nachweisen können (die genaue Anzahl ist in der Bildungsverordnung des entsprechenden Berufs festgelegt). Nach Abschluss des mindestens 40-stündigen Kurses können Sie als Berufsbildner/in in Lehrbetrieben Verantwortung übernehmen.
Kann ich den Kurs Berufsbildner/in auch ohne EFZ absolvieren?
Die Voraussetzungen für den Kurs Berufsbilder/in legen die Bildungsinstitute selbst fest. Erkundigen Sie sich deshalb bei den Anbietern. Oder man erkundigt sich direkt beim Berufsbildnerverband Schweiz über die eigenen Möglichkeiten im Bereich der Betreuung von Lernenden.
Ist ein Berufsbildner und ein Lehrmeister dasselbe?
Inhaltlich sind beide Titel identisch, denn sowohl eine Lehrmeisterin, als auch Berufsbildnerin bilden Lernende aus. Die Bezeichnung Lehrmeister wurde ersetzt durch den Titel „Berufsbildner“.
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