Qualifikationsverfahren, Diplom und Titel
Während der Weiterbildung zur dipl. Rechtsfachfrau HF / zum dipl. Rechtsfachmann HF werden die Lernfortschritte laufend in Form von Semester- und Zwischenprüfungen sowie benoteten Semester- oder Projektarbeiten überprüft. Wer alle Qualifikationsleistungen erfolgreich erbracht hat, wird zum abschliessenden Qualifikationsverfahren zugelassen.
Die Verantwortung für das abschliessende Qualifikationsverfahren tragen die Höheren Fachschulen; diese legen die Bestimmungen und Details in einem Studienreglement fest.
Im Qualifikationsverfahren werden die (in Schritt 4 aufgelisteten) beruflichen Handlungskompetenzen geprüft. Es besteht aus (der Anfertigung) einer praxisorientieren Diplomarbeit und deren Präsentation und Diskussion im Fachgremium sowie aus einer schriftlichen Prüfung. Im Detail sehen die Prüfungsteile so aus:
Diplomarbeit: Die Kandidierenden verfassen eine praxisorientierte Diplomarbeit, in der sie sich mit einem Thema aus ihrem spezifisch vertieften Rechtsgebiet beschäftigen. Die Diplomarbeit soll einen praktischen Nutzen haben und eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Arbeitsfeld belegen. Der Aufwand zum Verfassen der Diplomarbeit beträgt mindestens 100 Stunden.
Mündliche Prüfung: Die Kandidierenden präsentieren das Thema ihrer Diplomarbeit (20 Minuten) und führen darüber im Anschluss ein Fachgespräch mit den anwesenden Expertinnen und Experten (mind. 20 Minuten).
Schriftliche Prüfung in Form von Fallstudien: Die Kandidierenden müssen Fallstudien zu konkreten Fällen aus der Praxis bearbeiten. Die Aufgaben werden so gestellt, dass ihre Bearbeitung sämtliche Handlungskompetenzfelder des Berufsprofils abdecken (mind. 25 Stunden).
Diplom und Titel
Wer den Bildungsgang erfolgreich abschliesst, erhält ein eidgenössisch anerkanntes Diplom und darf den folgenden geschützten Titel führen:
- Deutsch: Dipl. Rechtsfachfrau HF / Dipl. Rechtsfachmann HF
- Französisch: Spécialiste en droit diplômée ES / Spécialiste en droit diplômé ES
- Italienisch: Specialista legale dipl. SSS
Empfohlener Titel auf Englisch (nicht geschützt): Advanced Federal Diploma of Higher Education in Law
Die Berufsbezeichnung für Rechtsfachleute HF lautete bis 2017 «Rechtsassistentin HF/ Rechtsassistent HF. Wer den Berufstitel «dipl. Rechtsassistentin HF» bzw. «dipl. Rechtsassistent HF» führt, darf den neuen Titel übernehmen (ein neues Diplom wird nicht ausgestellt). Diese Weiterbildung ist umfassender als die Ausbildung zur 2022 eingeführten Berufsprüfung zum «Paralegal mit eidgenössischem Fachausweis».