Personalleiterin / Personalleiter: Ausbildung, Weiterbildung, Schulen auf einen Blick
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Tipps und Entscheidungshilfen für die Ausbildungswahl
Fragen und Antworten
Ich bin derzeit Personalassistentin, möchte aber eine Weiterbildung zur Personalleiterin machen. Geht das?
Ob Sie zur Höheren Fachprüfung Leiter/in Human Resources zugelassen werden, hängt nicht unbedingt von Ihrer derzeitigen Stellung ab, sondern von Ihrer Ausbildung, Weiterbildung und Ihrer Berufserfahrung. So benötigen Sie für die Weiterbildung zur Personalleiterin / zum Personalleiter entweder einen Fachausweis HR-Fachfrau / HR-Fachmann oder einen Abschluss einer Höheren Fachschule, einer Fachhochschule oder einer anderen Hochschule. Darüber hinaus sind sechs Jahre Berufserfahrung, vier davon im HR-Bereich mit qualifizierter Tätigkeit nachzuweisen. Das bedeutet, dass Sie entweder HR-Gesamtverantwortung in einer HR-Generalisten-Funktion eines mittleren Unternehmens oder eine Teilbereichsverantwortung innerhalb eines grösseren Unternehmens wahrgenommen haben müssen, um dieses Kriterium zu erfüllen.
Was macht man in Personalleiter Jobs?
In Personalleiter Jobs hat man folgende Aufgaben:
- Management von HR-Prozessen
- Mitgestalten der strategischen Themen des Unternehmens
- Entwicklung und Konzeption der Personalpolitik
- Kulturentwicklung
- Begleitung von Veränderungsprozessen
- Führung der Mitarbeitenden im HR
Wie lange dauert eine Personalleiter Weiterbildung?
Eine Personalleiter Weiterbildung dauert in der Regel drei Semester. Danach stehen Leiterinnen und Leitern Human Resources vielfältige Einsatzmöglichkeiten im Bereich Human Resources auf der oberen Führungsebene eines mittleren Unternehmens offen. Auch als HR-Verantwortliche für einen Teilbereich in Grossunternehmen ist man danach als Fachkraft gesucht.
Brauche ich für die HFP zum Personalleiter eine Berufsprüfung?
Sie benötigen für die Zulassung zur Höheren Fachprüfung Leiter/in Human Resources (HFP) nicht zwingend einen eidgenössischen Fachausweis, jedoch kann eine Berufsprüfung HR-Fachmann / HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis als Zulassung dienen. Auch sind Abschlüsse Höherer Fachschulen, Fachhochschulen, Universitäten und gleichwertige Ausweise als Zulassungsbedingung für die HFP zum Personalleiter anerkannt. Ein DAS (Diploma of Advanced Studies) Leiter/in HR FH ist hingegen nicht eidgenössisch anerkannt. Erst mit dem Besuch weiterer CAS (Certificate of Advanced Studies) Lehrgänge, können Sie aus einem DAS einen MAS, ein Master of Advanced Studies, machen, welcher eidgenössisch wie international anerkannt ist.
Welche Ausbildungsmöglichkeiten habe ich, um Personalleiter zu werden?
Personalleiter oder Personalleiterin können Sie auf unterschiedliche Weise werden, etwa mit einem Nachdiplomstudium an einer Höheren Fachschule (NDS-HF) oder einer Höheren Fachprüfung (HFP) zum/zur Leiter/in Human Resources. Auch ein Diplomlehrgang an einer Fachhochschule (DAS) ist als Weiterbildung möglich. Darüber hinaus stehen Ihnen weitere Fortbildungen zur Verfügung, etwa ein Studium an einer Höheren Fachschule zum/zur dipl. Betriebswirtschafter/in HF oder ein Bachelorstudium an einer Fachhochschule in Angewandter Psychologie mit Vertiefung in Arbeits- und Organisationspsychologie oder ein Bachelorstudium in Betriebsökonomie. Welchen Weg Sie schlussendlich einschlagen, um als Personal-Leiter tätig zu werden, hängt von Ihren Voraussetzungen, Zielsetzungen und Neigungen ab.
Weiterbildung Personalleiter – wie kann man sich nach dem Abschluss noch weiterentwickeln?
Nach der Weiterbildung Personalleiter kann man sich folgendermassen weiterentwickeln:
- Kurse an Fachhochschulen und Weiterbildungsinstitutionen
- Fachhochschule zum Bachelor of Science (FH) in Betriebsökonomie, Vertiefungsrichtung Personal, Spezialgebiet Human Resources bzw. Personalmanagement oder zum Bachelor of Science (FH) in Angewandter Psychologie
- Nachdiplomstufe mit Angeboten von höheren Fachschulen und Fachhochschulen z. B. Master of Advanced Studies (MAS) in Human Resources Management, MAS Human Capital Management usw.
Handelt es sich bei allen Ausbildungen zum Personalleiter um eidgenössisch anerkannte Abschlüsse?
Nicht alle Weiterbildungen im Bereich Personalwesen / Human Resources sind zwangsläufig eidgenössisch anerkannte Abschlüsse. Zertifikatslehrgänge beispielsweise verleihen oftmals ausschliesslich schulinterne Diplome oder Verbandsabschlüsse. Bei den Weiterbildungen HR-Fachmann / HR Fachfrau BP, Leiter/in Human Resources HFP sowie NDS-HF Personalleiter handelt es sich jedoch um eidgenössisch anerkannte Ausbildungen.
Was lernt man in einer Personalleiter Ausbildung?
In einer Personalleiter Ausbildung lernt man:
- Betriebswirtschaftslehre
- Volkswirtschaftslehre
- Präsentationstechniken
- Wirtschaftsethik
- Coaching, Konfliktmanagement, Mediation
- Strategisches Management und Leadership
- Organisation/Projektmanagement
- Arbeitsrecht und Rechtskunde
- Gesundheitsmanagement
- Outdoor-Training
- Personalentwicklung
- New Work, Employer Branding
- Gehaltsmanagement und Personalcontrolling
- Change-Management
- Personalführung und Betriebspsychologie
- Internationales HR-Management
Was wird in einer Stellenbeschreibung Personalleiter verlangt?
In einer Stellenbeschreibung Personalleiter wird meistens folgendes verlangt:
- Berufserfahrung
- Bildung und Qualifikation mit Ausbildung Personalleiter HFP, Personalleiterin HFP
- Tiefes Verständnis der Arbeitsgesetze, Personalpolitiken und besten Praktiken
- Starke Kenntnisse in den Bereichen Rekrutierung, Onboarding, Leistungsmanagement, Training und Entwicklung, Mitarbeiterbeziehungen und HR-Verwaltung
- Ausgeprägte Führungsqualitäten und das Vermögen, ein Team zu leiten
- Ausgezeichnete kommunikative Fähigkeiten (schriftlich und mündlich)
- Fähigkeiten im Projektmanagement und im Veränderungsmanagement
- Persönliche Eigenschaften
- Integrität und Professionalität
- Lösungsorientiertes und proaktives Denken
- Starke interpersonelle und Verhandlungsfähigkeiten
- Fähigkeit, in einem schnelllebigen Umfeld zu arbeiten und Prioritäten zu setzen
Wer ist zur Ausbildung Personalleiter zugelassen?
Zur Ausbildung Personalleiter zugelassen sind Personen, die folgende Voraussetzungen beim Prüfungsantritt für die Höhere Fachprüfung erfüllen:
- Fachausweis HR-Fachmann/-frau oder eine andere Berufsprüfung mit HR-nahen Berufsbildern
- min. 6 Jahre Berufserfahrung, davon entweder 2 Jahre als qualifizierte HR-Praxis oder 4 Jahre Tätigkeit in HR-Projekt- oder HR-Beratungsfunktionen für komplexe Aufgabenstellungen
oder
- Abschluss einer universitären Hochschule, Fachhochschule, höheren Fachschule oder einer eidgenössischen höheren Fachprüfung
- min. 4 Jahre Berufserfahrung, davon entweder 2 Jahre als qualifizierte HR-Praxis oder 4 Jahre Tätigkeit in HR-Projekt- oder HR-Beratungsfunktionen für komplexe Aufgabenstellungen
oder
- Abschluss auf Tertiärstufe
- min. 6 Jahre Führungserfahrung, davon 2 Jahre Führung über zwei Hierarchiestufen
Welche persönlichen Eigenschaften sollte man als Leiter Personal oder Leiter Human Resources mitbringen?
Folgende persönliche Eigenschaften sollte man als Leiter Personal oder Leiter Human Resources (HR-Leiter) mitbringen
- Führungskompetenzen
- Sozialkompetenzen
- Einfühlungsvermögen
- Verantwortungsbewusstsein
- Fähigkeit, Mitarbeitende zu führen und im Team zu arbeiten
Erfahrungen, Bewertungen und Meinungen zur Ausbildung / Weiterbildung
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