Was sind die wichtigsten Nachteile der Tanztherapeutin/Bewegungstherapeutin-Ausbildung?
Nach der Tanztherapeutin/Bewegungstherapeutin-Ausbildung sind Sie in der Lage, je nach Indikation, Situation und Ausrichtung übungszentriert funktional mit Bewegungs- und Gleichgewichtsübungen zu arbeiten, um Atmung, Haltung und Koordination zu schulen. Oder sie vermitteln in der erlebniszentriert-stimulierenden Ausrichtung mit Materialien und künstlerischen Elementen neue Sinneserfahrungen und eine vertiefte Selbstwahrnehmung.
Die wichtigsten Nachteile der Tanztherapeutin/Bewegungstherapeutin-Ausbildung sind:
- Es handelt sich nicht um einen eidgenössischen Abschluss, sondern um ein schuleigenes Diplom oder Zertifikat - teilweise auch um das Branchenzertifikat Artecura (Dachverband der schweizerischen Berufsverbände für Therapien mit künstlerischen Medien). Informieren Sie sich genau über das Angebot, den Abschluss und die damit verbundenen beruflichen Möglichkeiten (z.B. EMR-Anerkennung für die Abrechnung mit den Krankenkassen).
- Bei der Tanztherapeutin/Bewegungstherapeutin-Ausbildung auf Zertifikatsniveau sind die Lerninhalte und Zulassungsvoraussetzungen in der Regel nicht reglementiert und können von den Schulen individuell festgelegt werden. Mit dem Artecura-Branchenzertifikat besteht eine gewisse Qualitätssicherung. Wichtige Berufsverbände sind EADMT (European Association Dance Movement Therapy), MITKUNST (Berufsverband für Kunsttherapie) oder GPK (Fachverband für Gestaltende Psychotherapie und Kunsttherapie). Wer eine anerkannte Ausbildung absolviert, kann dort Mitglied werden.
- Die Tanztherapeutin/Bewegungstherapeutin-Ausbildung wird meist berufsbegleitend absolviert und dauert bei einem Diplomlehrgang in der Regel zwei bis drei Jahre. In dieser Zeit ist ein gutes Zeitmanagement zwischen Beruf, Studium und Freizeit erforderlich.
- Die Ausbildungskosten sind mit ca. CHF 26'000 bzw. CHF 31'000 sehr hoch und werden vom Bund nicht subventioniert (da es sich nicht um einen eidgenössischen Abschluss handelt). Andernfalls müsste gleichzeitig die Höhere Fachprüfung in Kunsttherapie absolviert werden.
- Auch nach dem Abschluss der Tanztherapeutin/Bewegungstherapeutin-Ausbildung hört das Lernen nicht auf: Wer in diesem Bereich qualifiziert arbeiten und einen eidgenössischen Abschluss vorweisen will, absolviert idealerweise zusätzlich die Höhere Fachprüfung (als Kunsttherapeut/in Methode Bewegungs- und Tanztherapie mit eidgenössischem Diplom).
Mit dem Branchenausweis als Trainer/in Bewegungs- und Gesundheitsförderung arbeiten Sie z.B. in klinischen und therapeutischen Einrichtungen, Beratungsstellen und psychologisch-medizinischen Praxen, in Schulen, Kindergärten, Altersheimen und Rehabilitationszentren.
Anbieter von einer Tanztherapeutin/Bewegungstherapeutin-Ausbildung