Sind Sie auf der Suche nach einer Weiterbildung im Bereich Tourismus?
Fragen und Antworten
Kann ich nach einer Weiterbildung im Tourismus direkt als Reiseleiter arbeiten?
Es werden in der Schweiz und dem nahen Ausland verschiedene Weiterbildung im Tourismus angeboten, die Sie explizit zum Reiseleiter / zur Reiseleiterin ausbilden und Ihnen im Anschluss die Möglichkeit bieten, direkt in diesem Arbeitsfeld tätig zu werden. Von Vorteil ist es jedoch, wenn Sie die einheimische Sprache sehr gut beherrschen und auch einen Bezug zu denen von Ihnen gewählten Destinationen haben (Herkunftsland, längerer Aufenthalt, etc).
Brauche ich für eine Weiterbildung im Tourismus bereits Berufserfahrung in diesem Bereich?
Die Voraussetzungen für eine Weiterbildung im Tourismus können sehr unterschiedlich sein und richten sich auch nach der Art des angestrebten Abschlusses. So brauchen Sie für viele Zertifikatslehrgänge keinerlei Berufserfahrung in der Touristik, für weiterführende Lehrgänge, vor allem solche mit eidgenössischen Abschlüssen, jedoch schon. Erfragen Sie die Zulassungsbedingungen für die Kurse, die Sie interessieren, am besten direkt über unser Kontaktformular bei den einzelnen Schulen oder nehmen Sie sich unseren Ratgeber „Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Küche Restauration, Hauswirtschaft und Reception“ (siehe Navigationspunkt „Bildungshilfe“ oben) zur Hand, der auch Tourismusausbildungen und -weiterbildungen beinhaltet.
Welchen Abschluss brauche ich für eine Weiterbildung im Tourismus an einer HF?
Die Zulassungsbedingungen für eine Ausbildung an einer Höheren Fachschule HF können je nach Studienrichtung unterschiedlich sein. So wird für die Weiterbildung im Tourismus zum/zur dipl. Hauswirtschaftlichen Betriebsleiter/in HF ein EFZ als Hotelfachmann / Hotelfachfrau, Fachmann / Fachfrau Hauswirtschaft oder vergleichbaren Abschluss nach Abklärung vorausgesetzt. Anders sieht dies bei einer Ausbildung zum dipl. Tourismusfachmann HF / zur dipl. Tourismusfachfrau HF aus, bei der Interessenten eine EFZ als Kaufmann / Kauffrau, einen Abschluss einer Handelsmittelschule, Fachmittelschule oder Verkehrsschule mit Fähigkeitszeugnis einer Grundausbildung, eine Berufsmaturität, eine gymnasiale Maturität, ein Lehrerseminar oder einen vergleichbaren Abschluss brauchen sowie gute Sprachkenntnisse in mindestens zwei Fremdsprachen und ein Aufnahmeverfahren bestehen müssen.
Welche Weiterbildung im Tourismus ist eidgenössisch anerkannt?
In der Tourismusbranche finden Sie sowohl Ausbildungen zum eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ (Kauffrau / Kaufmann Hotel-Gastro-Tourismus HGT , Kauffrau / Kaufmann Reisebüro, Hotelfachfrau / Hotelfachmann, Restaurationsfachmann / Restaurationsfachfrau), als auch Weiterbildungen im Tourismus mit Berufsprüfung (BP) oder Höherer Fachprüfung (HFP). Auch Ausbildungen und Weiterbildungen an Höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FHs) und Universitäten sind möglich. Berufsprüfungen in der Touristik sind etwa der eidg. Fachausweis zum/zur Tourismusassistent/in, Reisefachmann / Reisefachfrau, Fachmann / Fachfrau im Tourismusmanagement und andere. Als Höhere Fachprüfungen (HFP) kommen unter anderem die Weiterbildungen zum/zur Tourismus-Experten / Expertin oder Leiter/in Restauration infrage. An HFs stehen Ihnen die Ausbildungen Hôtelier-Restaurateur/Hôtelière-Restauratrice, Tourismusfachmann/-fachfrau und Hauswirtschaftlicher/r Bereichsleiter/in offen. In unserem Ratgeber „Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Küche Restauration, Hauswirtschaft und Reception“ (siehe Navigationspunkt „Bildungshilfe“ oben) finden Sie eine detaillierte Auflistung.
Was genau ist die Weiterbildung im Tourismus CAS Tourismus für Quereinsteiger?
Innerhalb von 18 Tagen verteilt über etwa ein halbes Jahr werden im CAS Tourismus für Quereinsteiger Fachwissen, Soft Skills und Handlungskompetenzen vermittelt, die es benötigt, um Neueinsteiger und Wiedereinsteiger fit für eine Berufstätigkeit in der Touristik zu machen. Der Zertifikatslehrgang an der Hochschule als Weiterbildung im Tourismus richtet sich dabei vor allen an Personen mit einer Höheren Berufsbildung oder Hochschulabschluss, jedoch ist es auch für Interessenten mit anderer Qualifikation durchaus möglich, sur dossier zugelassen zu werden.
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