Selbsttest «Ausbilderin mit eidg. Fachausweis / Ausbilder mit eidg. Fachausweis»: Ist dieser Lehrgang für mich der richtige?

Eine Ausbilderin mit eidg. Fachausweis motiviert ihre Lernenden und unterstützt sowie begleitet sie in ihrem Lernprozess.

Testen Sie hier, ob das Berufsbild «Ausbilder mit eidg. Fachausweis / Ausbilderin mit eidg. Fachausweis» zu Ihnen passt und ob ein berufsbegleitender Vorbereitungslehrgang für Sie der richtige Weg dahin ist.

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Wie sieht der Berufsalltag als Ausbilderin / Ausbilder mit eidg. Fachausweis aus?

Ausbilderin und Ausbilder mit eidg. Fachausweis sind in Teilzeit oder Vollzeit in der Aus- und Weiterbildung von Erwachsenen tätig. Sie arbeiten häufig für mehrere Arbeitgeber auf selbständiger Basis oder sind bei grösseren Unternehmen für die innerbetriebliche Schulung zuständig. Das Trainieren und Coachen von Menschen bilden den Schwerpunkt der Tätigkeit. Die Hauptaufgabe als Ausbilder und Ausbilderin sind die Entwicklung und Planung von Bildungsmassnahmen, ebenso wie für ihre Durchführung und Evaluation. Dabei greifen sie für die Erstellung von Ausbildungssequenzen entweder auf vorhandene Lehrpläne zurück oder konzipieren individuelle Lehrgangskonzepte. Zu ihren Aufgaben gehört zudem die Recherche nach geeigneten Lehrmitteln und Hilfsmittel, sowie deren Bereitstellung. Ihre Lehrtätigkeit umfasst darüber hinaus die Beratung, Unterstützung und Förderung der einzelnen Lernenden, wie auch Prüfungsvor- und -nachbereitungen.

 

Aufgaben von Ausbilderin / Ausbilder mit eidg. Fachausweis sind:

  • Anlässe organisieren und Nachbearbetung
  • Mitarbeitende schulen
  • Kurse, Seminare und Tagungen für Bildungs- und Freizeitzentren, Vereine, Verbände und Gewerkschaften leiten zur Vermittlung von theoretischem und praktischem Fachwissen
  • Planung von Bildungsangeboten und neue Ausbildungssequenzen entwickeln
  • Evaluation Bildungsbedarf für Firmen, Institutionen oder bestimmten Zielgruppen
  • Entwicklung von passenden Ausbildungssequenzen
  • Berücksichtigung fachlicher, methodisch-didaktischer sowie bildungspolitischer, organisatorischer und finanzieller Rahmenbedingungen
  • Lerninhalte und Lernziele mit dem Auftraggeber definieren
  • Entwickeln und Gestalten von Schulungsunterlagen, Pflegen von web-basierten Schulungstools, Werbe- und Kommunikationsmaterial
  • kompetente Begleitzung Einzelner und Gruppen
  • Lernende im Lernprozess begleiten, motivieren, unterstützen und Lernfortschritte überprüfen
  • Weitere Aufgaben: administrative Arbeiten wie Prüfungsvorbereitungen, Korrespondenz, Besuch von Schulungen und Kursen zur eigenen Weiterbildung 

(Hinweis: Die Gewichtung der einzelnen Aufgabenbereiche kann je nach Unternehmen und Stellenprofil stark variieren.)

 

Typische Funktionen sind:

  • Ausbilder / Ausbilderin
  • Dozierende
  • Kursleitende
  • Trainer / Trainerin
  • Ausbildungsverantwortlicher / Ausbildungsverantwortliche

Frage 1:

Entsprecht die Tätigkeit Ihren Vorstellungen? Können Sie sich vorstellen, in der Erwachsenenbildung zu arbeiten?

Zielgruppe und Fähigkeiten: Für wen eignet sich die Berufsprüfung „Ausbilder mit eidg. Fachausweis / Ausbilderin mit eidg. Fachausweis"? Welche Eigenschaften und Fähigkeiten werden verlangt?

Die Lehrgänge "Ausbilder / Ausbilderin" richten sich an:

  • Personen aus der Erwachsenenbildung (mit Bildungspraxis)
  • Personen, die sich innerhalb ihres Unternehmens auf die betriebliche Ausbildung spezialisieren möchten
  • Bildungsfachleute
  • Ausbildende in Betrieben und Organisationen
  • Ausbildende von Lernenden
  • Linienvorgesetzte und Mitarbeitende mit Ausbildungsfunktionen
  • HR-Fachleute
  • Selbständige im Bereich Erwachsenenbildung

 

Wichtige Eigenschaften und Fähigkeiten für den Beruf Ausbilder / Ausbilderin sind:

  • Hohe Kompetenz im eigenen Fachgebiet
  • Freude an der Arbeit mit Erwachsenen und am Lehren
  • Interesse an Bildungsfragen
  • Gute Allgemeinbildung
  • Gute Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Sicheres Auftreten
  • Pädagogisches Interesse
  • Organisationstalent

Frage 2:

Gehören Sie zu einer der Zielgruppen der Weiterbildung Ausbilder / Ausbilderin?

Voraussetzungen für die Zulassung zur Berufsprüfung in der Erwachsenenbildung:

Zur Abschlussprüfung (eidg. Berufsprüfung) als Ausbilder / Ausbilderin werden Personen zugelassen, die über:

  • ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, die Matura (Fachmaturität oder gymnasiale Maturität) oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt,
  • eine mindestens 4-jährige teilzeitliche Praxis mit insgesamt mindestens 300 Praxisstunden im Bildungsbereich nachweist
  • und über die erforderlichen gültigen Modulzertifikate, inkl. Nachweis von mindestens 16 Stunden Gruppensupervision in Bezug auf die Ausbildungspraxis verfügt.

Einige Schulen fordern zusätzlich eine persönliche Eignung, eine fachliche Eignung, ein eidg. Kursausweis für Berufsbilder/in (Art. 44 BBV), Deutschkenntnisse auf Niveau B2, Freude an digitalen Lehr- und Lernformen oder die Bereitschaft, im Selbststudium den Lernprozess zu führen und auf einen persönlichen Prozess einzulassen. 

Ob Sie die für die Berufsprüfung Ausbilderin / Ausbilder Anforderungen erfüllen, wird den Kandidaten und Kandidatinnen spätestens 15 Arbeitstage nach der Sitzung der QSK schriftlich mitgeteilt - bei Ablehnung inkl. Begründung und Rechtsmittelbelehrung. Nach erfolgter Zulassung hat die Kandidatin oder der Kandidat das Qualifikationsdossier innerhalb von 12 Monaten einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist hat sich die Kandidatin oder der Kandidat erneut zur zentralen Überprüfung anzumelden.

Hinweis: Mit der Ausbildung zum Ausbilder / zur Ausbilderin kann teilweise auch ohne Berufpraxis oder nur mit 75 Stunden gestartet werden - erkundigen Sie sich im Detail beim ausgewählten Bildungsinstitut. Erste Erfahrungen im Begleiten von Erwachsenen (Lernenden/Studierenden/Mitarbeitenden) begünstigen jedoch ganz klar den Lernerfolg. Es wird also dringend empfohlen, spätestens parallel zum Besuch der Ausbildung eigene Praxis- oder Lernbegleitungen durchzuführen.

Frage 3:

Haben Sie den verlangten Lehrabschluss und die notwendige Berufserfahrung für die eidg. Ausbilder Prüfung / Ausbilderin Prüfung? Und trauen Sie sich zu, die zusätzlich notwendigen Kurse zu bewältigen?

Lernstoff und Inhalte vom Ausbilderin / Ausbilder Kurs:

Der Lernstoff der Vorbereitungskurse auf die Berufsprüfung zum eidg. Fachausweis Ausbilder / Ausbilderin richtet sich nach den Vorgaben der Trägerschaft der eidg. Prüfung, dem SVEB Schweizerischer Verband für Weiterbildung.

Der Lerninhalt der Ausbildung verteilt sich auf die folgenden Module und Schritte:

  • Altes System seit 2015:
    • Stufe 1 Basisqualifikation: 
      • Modul AdA-FA-M1: Lernveranstaltungen mit Erwachsenen durchführen (SVEB-Zertifikat Kursleiter/in, 13.5 ECTS)
        • AdA FA-PA-E: Von der Praxisbegleitung zur Kursleitung
        • Ada FA-PA: Lernbegleitung mit Einzelpersonen durchführen
    • Stufe 2 Fachspezialisierungen zum eidg. Fachausweis Ausbilder / Ausbilderin:
      • Modul AdA-FA-M2: Gruppenprozesse in Lernveranstaltungen begleiten (120 Lernstunden, 4 ECTS)
      • Modul AdA-FA-M3: Individuelle Lernprozesse unterstützen (82 Lernstunden, 2.5 ECTS)
      • Modul AdA-FA-M4: Bildungsangebote für Erwachsene konzipieren (130 Lernstunden, 4.5 ECTS inkl. Supervision)
      • Modul AdA-FA-M5: Lernveranstaltungen für Erwachsene didaktisch gestalten (138 Lernstunden, 4.5 ECTS inkl. Supervision)
      • Supervision (muss parallel zu Modul 4 oder 5 besucht werden, 5 Sitzungen, min. 16h)

  • Nach neuem Ada-Baukasten vom 2023: 
    • Gruppenmodul: Das «SVEB-Zertifikat Ausbilder / Ausbilderin – Durchführung von Lernveranstaltungen» (früher Kursleiter/in) oder das «SVEB-Zertifikat Ausbilder / Ausbilderin – Einzelbegleitung» (früher Praxisausbilder/in) stehen am Anfang Ihrer Weiterbildung (14 Tage).
    • Aufbaumodule (können auch parallel zu Vertiefungsmodule besucht werden):
      • Begleitungsmodul: Aufbaumodul, um Lerngruppen udn einzelne Lernende zu begleiten (7 Tage)
      • Didaktikmodul: Aufbaumodul, um Lernveranstaltungen für Erwachsene didaktisch konzipieren und gestalten (7 Tage)
    • Drei Module, die gleichzeitig besucht werden können
      • Transversalmodul: nicht zu früh in der Weiterbildung einplanen, um Professionsverständnis im Arbeitsumfeld zu entwickeln (1 Tag / 5 Halbtage)
      • Vernetzungsmodul: zum Schluss der Weiterbildung, um Lerntransfer zu gestalten und zu ermöglichen (2 Tage / 3 Halbtage)
      • ein Vertiefungsmodul nach Wahl (kann gleichzeitig mit Aufbaumodule besucht werden):
        • Gruppenprozesse in Lernveranstaltungen begleiten (4 Tage)
        • Online-Lernangebote didaktisch konzipieren und gestalten (4 Tage)
        • Qualifikationsverfahren kompentenzorientiert planen und gestalten (4 Tage)
    • Berufsprüfung Ausbilder / Ausbilderin

 

Wissenswertes:

  • Zeit- und Kostenaufwand im neuen und alten System sind in etwa deckungsgleich.
  • Die Ausbildung kann im neuen oder alten System gestartet und fortgeführt werden (bis zu 10 Jahre besteht noch die Gültigkeit).
  • Es besteht eine Übergangsregelung zum neuen System - z.B. mit dem Modul 1 vom alten System kann man direkt in die Aufbaumodule einsteigen. Wer über das alte Modul 2 verfügt, kann das Vertiefungsmodul weglassen. Wer über das alte Modul 3 hat, kann das Aufbaumodul Begleitung weglassen.
  • Der Fachausweis (im neuen System) wir über eine externe Berufsprüfung erlangt.
  • Kompetenzorientierung, Betonung des Lerntransfers, lebenslanges Lernen und das Rollenverständnis sind Neuerungen die dem zukunfstorientierten Bildungsverständnis entsprechen.
  • Digitale Lernsettings wie Blended Learning, moderiertes E-Learning unterstützen den Lernprozess bei der neuen Variante und sorgen für eine zeitgemässe Wissensvermittlung.

Frage 4:

Interessieren Sie die Inhalte vom Ausbilderin / Ausbilder Kurs und möchten Sie Kenntnisse in diesen Themenbereichen erwerben?

Kosten und Finanzierung der Ausbildung in der Erwachsenenbildung:

Je nach Anbieter und Dauer des Lehrgangs unterscheiden sich die Kosten der Weiterbildung Ausbilder mit eidg. Fachausweis / Ausbilderin mit eidg. Fachausweis ein wenig. Durchschnittlich sind mit diesen Beträgen zu rechnen:

  • Lehrgangsgebühren: zwischen CHF 8'500.– und CHF 13'900.–
    Davon bekommen Sie nach der Prüfungsteilnahme vom Bund auf Antrag (unabhängig vom Resultat) rund 50% zurück.*
    Hinweis: Mitglieder des Kaufmännischen Verbandes erhalten 10% Ermässigung auf die Kosten für Lehrgänge und Kurse bei einzelnen Bildungsanbietern
  • Basiszertifikat SVEB-Zertifikat Ausbilder/in: zwischen 3'200 bis 4'500.- für Durchführung von Lernveranstaltungen oder Einzelbegleitung
  • Prüfungsgebühren: CHF 680.– (Stand: 2023)
    Die Prüfungsgebühr wird von der Trägerschaft der Berufsprüfung festgelegt. Sie wird von der Kandidatin / dem Kandidaten nach bestätigter Zulassung zur Ausbilderin / Ausbilder Prüfung entrichtet.
  • Extrakosten: An manchen Schulen sind die Kosten für zum Beispiel Einschreibegebühren, Lehrmittel, Schulungsunterlagen, Bücher, Hotelgebühren, Seminarpauschale, Supervision, Intensiv-Prüfungstraining, Simulationsprüfungen, Registriergebühren, Schuldiplome und Zwischenabschlüsse nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten. Informieren Sie sich bitte direkt beim Anbieter Ihrer Wahl, mit welchen Zusatzkosten Sie für die Technische Kauffrau / Technische Kaufmann Weiterbildung rechnen müssen.

*Seit 1.1.2018 werden Vorbereitungskurse auf eidgenössische Berufsprüfungen vom Bund finanziell unterstützt. Absolvierende dieses Lehrgangs können deshalb nach Ablegen der eidgenössischen Prüfung bis zu 50% der bezahlten Kurskosten (max. CHF 9'500.–) zurückerstattet bekommen. In Härtefällen werden die Bundesbeiträge ausnahmsweise auch im Voraus ausbezahlt. 

Frage 5:

Sind Sie in der Lage, je nach Lehrgang und Anbieter zwischen CHF 8'500 und CHF 13'900 für den Kurs und CHF 680 für die Prüfung vorzufinanzieren?

Studiendauer, Anzahl Unterrichtsstunden und Lernaufwand bei der Weiterbildung Ausbilder / Ausbilderin:

  • Die Ausbilderin / Ausbilder Weiterbildung ist modular aufgebaut (d.h. ein Teil der Kompetenzen werden in Modulprüfungen vor der Berufsprüfung bewertet und an der Abschlussprüfung nur noch modulübergreifend geprüft) und dauert 2 bis 3 Semester berufsbegleitend. Sie umfasst ca. 35 bis 38 Unterrichtstage (davon 14 Tage für das Basiszertifikat). Der Lektionenaufwand für die fünf Module liegt bei ca. 115 Lektionen. Die Ausbildung kann aufgrund des modularen Angebots zeitlich flexibel gestaltet werden. Das SVEB-Zertifikat ist unbefristet gültig - die Module 2 - 5 sind innerhalb von fünf Jahren zu besuchen.
  • Die Unterrichtszeiten variieren je nach Anbieter der Ausbildung zum Ausbilder / zur Ausbilderin. In der Regel finden die Lektionen in ganzen Tagen, an Abenden, an Halbtagen, in Blockkursen oder in Seminaren statt.
  • Viele Schulen bieten mittlerweile einen Mix aus Präsenz- und Onlineveranstaltung (Online-, Hybrid-Unterricht, Blended Learning) sowie Selbststudium an.
  • Dank dem berufsbegleitenden Konzept der Weiterbildung Ausbilder / Ausbilderin können Sie den Lernstoff gleich in der Praxis anwenden und vertiefen. Trotzdem sollten Sie für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und die Selbstlernzeit genügend Zeit einrechnen – wie viel, hängt von Ihrem Vorwissen, Arbeitsstil und Lerntempo ab. Wir empfehlen, vorsichtshalber mindestens 7 – 10 Stunden pro Woche einzurechnen. Zusätzlich sind während der Ausbildungsdauer ca. 75 eigene Kursstunden zu halten.

Hinweis: Manche Schulen bieten sogenannte «Schnupper-Lektionen» an. Sie haben so die Möglichkeit einen Einblick in den Unterricht sowie Lernatmosphäre zu erhalten. Dies sind wichtige Aspekte auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss Ausbilder / Ausbilderin. Kontaktieren Sie am besten die Schule Ihrer Wahl gleich direkt.

Frage 6:

Können Sie den Aufwand für den Präsenzunterricht und für die Hausaufgaben der Weiterbildung bewältigen?

Abschluss, Diplom und Titel:

Nachdem die Qualitätssicherungskommission (QSK) Ihre Zulassung ausgesprochen und Ihnen bestätigt hat, wird die Aufgabenstellung für das Erstellen des Performanzdossiers spätestens 12 Wochen vor Abgabetermin zugestellt. Über den genauen Zeitpunkt der Bekanntgabe der Aufgabenstellung werden Sie in einem separaten Aufgebot frühzeitig informiert. Nach Prüfung des Performanzdossiers durch die Prüfungsexpertinnen und -experten werden die Prüfungsresultate von der QSK rechtsverbindlich festgestellt und verabschiedet. Das Resultat wird dann in der Prüfungs-Applikation über das persönliches Profil der Kandidatinnen und Kandidaten mitgeteilt. Die Aufgabenstellung und QSK-Sitzung finden Quartalsweise mit dem geforderten Abstand statt.

 

Der Abschluss ist je nach gewähltem System unterschiedlich:

  • Altes System Ausbilder / Ausbilderin seit 2015:
    • Die Kompetenznachweise zu den SVEB-Modulen 2 - 5 müssen von den Teilnehmenden zusammen mit dem Zertifikat SVEB 1 zur zentralen Überprüfung an die Geschäfstelle des Schweizerischer Verband für Weiterbildung (SVEB) eingereicht werden.
    • Als einzige eidgenössische Berufsprüfung in der Schweiz müssen die Kandidatinnen und Kandidaten beim Antrag auf den Fachausweis keine schriftliche Prüfung ablegen. Anstelle einer abschliessenden Berufsprüfung findet eine Zentrale Überprüfung (ZÜ) der in den Modulkursen abgelegten Kompetenznachweise statt. Die im Qualifikationsdossier eingereichten Kompetenznachweise sowie die dazugehörigen Beurteilungen der Dozierenden der Module werden durch vom SVEB mandatierte Expertinnen und Experten zweitbeurteilt.
    • Nach einer erfolgreichen Überprüfung wird vom SVEB der eidg. Fachausweis "Ausbilder / Ausbilderin" erteilt.
  • Nach neuem Ada-Baukasten vom 2023: 
    • Leistungsnachweis: In jedem der Module werden Leistungsnachweise durchgeführt. Diese bestehen in der Regel aus schriftlichen Prüfungen, Präsentationen zu Fallstudien und Fallbeispielen, Einzel- oder Gruppenarbeiten sowie Nachbereitungsaufträgen.
    • mindestens 300 Std. Unterrichtspraxis über mindestens 4 Jahre nachweisen (min. 3 Personen mit Mindestalter von 16 Jahren unterrichten, 100 Stunden davon können Einzelunterricht und Lernbegleitung Einzelner sein)
    • Das Bestehen der Abschlussprüfung "Ausbilder / Ausbilderin" durch Aufgabenstellung zur Erstellung des schriftlichen Performanzdossiers und einem online Audit

 

Diplom und Titel «Ausbilder / Ausbilderin»

Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung erhalten einen eidgenössischen Fachausweis und sind berechtigt den eidg. anerkannten sowie geschützten Titel «Ausbilder mit eidgenössischem Fachausweis» oder «Ausbilderin mit eidgenössischem Fachausweis» zu nutzen.

  • Auf Französisch: «Formateur avec brevet fédéral», «Formatrice avec brevet fédéral»
  • Auf Italienisch: «Formatore con attestato professionale federale», «Formatrice con attestato professionale federale»
  • Auf Englisch: «Trainer in Adult Leaming with Federal Diploma of Professiona! Education and Training» (Achtung: Dies ist nur eine Empfehlung/Übersetzung und kein geschützter Titel)

Frage 7:

Traue ich mir zu die zentrale Überprüfung des Qualifikationsdossiers die Berufsprüfung zum eidgenössischen Fachausweis zu bestehen?

Haben Sie sich bereits entschieden?
Oder möchten Sie mehr wissen?

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